Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sunny671 am 11. März 2008, 18:27:54

Titel: Grenzgängerregelung bei Zeitarbeit ?????
Beitrag von: Sunny671 am 11. März 2008, 18:27:54
Hallo zusammen,

ich habe nun zum erstenmal eine Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber. Mein Einsatzort für die nächsten 8 Monate ist Karlsruhe und ich habe auch nicht vor außerhalb des Grenzgebietes zu arbeiten. Ich habe zu Anfang der Beschäftigung eine Grenzgängerbescheinigung für Zeitarbeiter auf dem französischen Finanzamt geholt und diese auch ausfüllen lassen und an den Arbeitgeber weitergegeben zur Einreichung auf dem deutschen Finanzamt. Ich dachte, das wäre alles so OK. Jetzt habe ich erfahren, dass man als Leiharbeiter doch einen gewissen Anteil an Steuern (Steuerklasse 1) in deutschland zahlt. Diesen kann man dann im darauffolgenden Jahr zwar wieder zurückholen, aber alles natürlich mit Papierkram und Aufwand verbunden...  =(

Hat irgendwer mehr Infos über das Thema Zeitarbeit und Grenzgänger ????

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe

Sunny

Titel: Re: Grenzgängerregelung bei Zeitarbeit ?????
Beitrag von: Zaren am 11. März 2008, 18:42:28
Hallo,

Infos bekommst du auf deinem zuständingen Finanzamt in Deutschland!

Gruss Zaren