Grenzgaenger Forum

Autor Thema: grenzgänger/Montage  (Gelesen 4379 mal)

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Offline gabi

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grenzgänger/Montage
« am: 07. September 2007, 13:34:52 »
hallo,


mein bekannter hat einen arbeitsplatz wechsel hinter sich. (seit 03.09) er kommt aber nun aber nicht mehr täglich an seinen wohnort in F zurück sonder ist von Mo-Fr in D auf Montage.

grenzgängerbescheinigung ist ja nun nicht mehr.wie läuft das dann??? lohnsteuerkarte hat er auch keine.....aber ist verh. und hat 2 kinder. und ohne grenzgängerbescheinigung und ohne lohnsteuerkarte wird er denke ich mit LohnstKl. 1 abgerechnet. oder?


vielen dank im voraus und ein schönes wochenende
« Letzte Änderung: 07. September 2007, 18:04:49 von gabi »

Offline Dieter12

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Re: grenzgänger/Montage
« Antwort #1 am: 07. September 2007, 21:58:53 »
...... wenn man kein Grenzgänger ist und in D arbeitet wird nach irgendwelchen Tagessätzen abgerechnet was im Umkehrschluß Höchststeuersatz bedeutet.


Hi Ralph,

Wenn man in F wohnt und in D arbeitet und aus nicht zu umgehenden Gründen seine Steuern in D bezahlen muss (als Beamter gehöre ich auch zu dieser Gruppe), dann kann man ganz normal die unbegrenzte Steuerpflicht (d.h. Steuern wie ein in D Wohnender) beantragen. Man darf allerdings nicht über einen Höchstsatz hinaus im Ausland (z.B. F) dazuverdienen.

Gruss, Dieter


Offline Dieter12

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Re: grenzgänger/Montage
« Antwort #2 am: 08. September 2007, 16:57:22 »
Hi Ralph,

12272€/Jahr für Verheiratete und die Hälfte für Alleinstehende oder unter 10% der d Einkünfte.

Gruss, Dieter