Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: gabi am 07. September 2007, 13:34:52
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hallo,
mein bekannter hat einen arbeitsplatz wechsel hinter sich. (seit 03.09) er kommt aber nun aber nicht mehr täglich an seinen wohnort in F zurück sonder ist von Mo-Fr in D auf Montage.
grenzgängerbescheinigung ist ja nun nicht mehr.wie läuft das dann??? lohnsteuerkarte hat er auch keine.....aber ist verh. und hat 2 kinder. und ohne grenzgängerbescheinigung und ohne lohnsteuerkarte wird er denke ich mit LohnstKl. 1 abgerechnet. oder?
vielen dank im voraus und ein schönes wochenende
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...... wenn man kein Grenzgänger ist und in D arbeitet wird nach irgendwelchen Tagessätzen abgerechnet was im Umkehrschluß Höchststeuersatz bedeutet.
Hi Ralph,
Wenn man in F wohnt und in D arbeitet und aus nicht zu umgehenden Gründen seine Steuern in D bezahlen muss (als Beamter gehöre ich auch zu dieser Gruppe), dann kann man ganz normal die unbegrenzte Steuerpflicht (d.h. Steuern wie ein in D Wohnender) beantragen. Man darf allerdings nicht über einen Höchstsatz hinaus im Ausland (z.B. F) dazuverdienen.
Gruss, Dieter
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Hi Ralph,
12272€/Jahr für Verheiratete und die Hälfte für Alleinstehende oder unter 10% der d Einkünfte.
Gruss, Dieter