Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: gabi am 07. September 2007, 13:34:52

Titel: grenzgänger/Montage
Beitrag von: gabi am 07. September 2007, 13:34:52
hallo,


mein bekannter hat einen arbeitsplatz wechsel hinter sich. (seit 03.09) er kommt aber nun aber nicht mehr täglich an seinen wohnort in F zurück sonder ist von Mo-Fr in D auf Montage.

grenzgängerbescheinigung ist ja nun nicht mehr.wie läuft das dann??? lohnsteuerkarte hat er auch keine.....aber ist verh. und hat 2 kinder. und ohne grenzgängerbescheinigung und ohne lohnsteuerkarte wird er denke ich mit LohnstKl. 1 abgerechnet. oder?


vielen dank im voraus und ein schönes wochenende
Titel: Re: grenzgänger/Montage
Beitrag von: Dieter12 am 07. September 2007, 21:58:53
...... wenn man kein Grenzgänger ist und in D arbeitet wird nach irgendwelchen Tagessätzen abgerechnet was im Umkehrschluß Höchststeuersatz bedeutet.


Hi Ralph,

Wenn man in F wohnt und in D arbeitet und aus nicht zu umgehenden Gründen seine Steuern in D bezahlen muss (als Beamter gehöre ich auch zu dieser Gruppe), dann kann man ganz normal die unbegrenzte Steuerpflicht (d.h. Steuern wie ein in D Wohnender) beantragen. Man darf allerdings nicht über einen Höchstsatz hinaus im Ausland (z.B. F) dazuverdienen.

Gruss, Dieter

Titel: Re: grenzgänger/Montage
Beitrag von: Dieter12 am 08. September 2007, 16:57:22
Hi Ralph,

12272€/Jahr für Verheiratete und die Hälfte für Alleinstehende oder unter 10% der d Einkünfte.

Gruss, Dieter