Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 09. April 2017, 16:14:45

Titel: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Eliott am 09. April 2017, 16:14:45
Hallo zusammen,

stelle mir gerade die Frage ob ich dieses Jahr wieder die Grenzgängerbescheinigung ausfüllen muss.
Habe die letzte für 01.01.2014 - 31.12.2014 ausgefüllt Anfang 2015.

Gilt die dann für 2014, 2015 und 2016, so dass ich erst Anfang 2018 wieder abgeben muss, oder wie seht hier das?
Titel: Re: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 09. April 2017, 19:56:55
Wie lange die Freistellungsbescheinigung gültig ist, steht doch drauf. Solange diese gültig ist, muss natürlich auch kein neuer Antrag ausgefüllt werden.

Mein Betriebsstättenfinanzamt erteil die Freistellung immer nur für zwei Jahre.
Titel: Re: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Eliott am 09. April 2017, 20:32:39
Da steht nix drauf.

Im Gesetzestext der Bescheinigung steht was von 3 Jahre.
Titel: Re: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 09. April 2017, 20:55:57
Ok, ich dachte die Freistellungsbescheinigungen wären immer gleich. Bei mir steht auf jeden Fall der Zeitraum immer unten mit drauf.

Ansonsten könntest du vielleicht mal beim Betriebsstättenfinanzamt anrufen.
Titel: Re: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Bingo am 09. April 2017, 21:11:40
Finanzämter Saarbrücken & Kerpen stellen für 3 Jahre aus (z. B. 1.1.'15 - 31.12.'17). Damit die Ämter in D & F und auch die Personaler genug Zeit haben, stellten wir bisher den Neuantrag immer spätestens Ende Oktober/Anfang November.
Titel: Re: Grenzgängergescheinigung
Beitrag von: Saarbrücker am 10. April 2017, 07:29:16
Bei uns auch Geltungsdauer 3 Jahre.
Lohnbuchhaltung gibt mir immer wieder, wenn es soweit ist, die Formulare zum Ausfüllen und Gegenzeichen des
französischen Finanzamt.
Gruß
der Saarbrücker