Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?  (Gelesen 8532 mal)

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Offline Boris

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Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« am: 02. September 2012, 11:58:00 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum zeitlichen Ablauf der Grenzgängerbescheinigung:

1. Habe Mitte Juli die Bescheinigung ausgefüllt und von meinem Arbeitgeber (Fraunhofer Institut in Karlsruhe mit der Zentrale ich München) die 3 Durchschläge vervollständigen und abstempeln lassen.
2. Diese Bescheinigungen habe ich dann am 24. Juli beim Finanzamt in Haguenau ebenfalls abzeichnen lassen und ein Durchschlag wurde dort einbehalten.
3. Am 25. Juli habe ich dann den, für das deutsche Finanzamt bestimmten Durchschlag wieder beim Arbeitgeber in Karlsruhe abgegeben (welcher das an die Verwaltung ich München weiterleitet, welche dann wohl den Durchschlag an das Finanzamt München weiter leiten muss).

Und was sollte nun passieren?  :anixwissen:
Bis jetzt habe ich nichts mehr vom deutschen oder französischen Finanzamt bzw. meinem Arbeitgeber gehört.
Von meinem August-Gehalt hat das deutsche Finanzamt weiterhin die Lohnsteuer eingezogen.

Viele Grüße aus Haguenau,
Boris

Offline XY

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #1 am: 02. September 2012, 12:43:34 »
Nicht das FA zieht die LSt. ein, sondern der AG führt ab.
Auf der Rückseite der Grenzgängerbescheinigung wird Deine Frage beantwortet unter Punkt 4. Erst wenn der AG die erforderliche Freistellungsbescheinigung vom FA zugestellt bekommt, kann er von dem Abzug der Lohnsteuer absehen. Das wird dann wohl mit der nächsten Abrechnung erfolgen.

Gruß

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #2 am: 02. September 2012, 13:20:16 »
Dein AG erhält einen Freistellungsbescheid vom FA München. Ab dem darauf genannten Zeitpunkt ist Dein AG berechtigt, die Lohnsteuer nicht an das dt. FA auszuzahlen, sondern wird sie an Dich auszahlen.
Frage in der Personalabteilung nach und lass Dir eine Kopie dieses Bescheids geben, der ist recht wichtig. Dieses Dokumnet ist IMHO sehr wichtig, denn es ist der *einzigste* Nachweis, dass Du in D von der Lohnsteuerzahlung freigestellt bist.
Auf diesem Bescheid steht ein Datum, bis wann er gilt (idR 3 Jahre). Du musst Dich dann rechtzeitig selbst darum kümmern, die Freistellung neu zu beantragen (gleiche Prozedur), ansonsten *muss* Dein AG wieder Lohnseuer in D abführen. Wenn Du den AG wechselst innerhalb der 3 Jahre, musst Du ebenfalls einen neuen Bescheid beatragen.
Wie der Bescheid aussieht, siehts Du hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=872;image

Offline Mel256

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #3 am: 15. Mai 2013, 18:49:29 »
Ich habe eine kurze Frage zu der Bescheinigung.

Mir wurde heute erzählt, dass seit Juni 2012 diese nicht mehr ausgestellt würde.

Man müsse automatisch in DE Steuern zahlen und wenn man dann nach 1 Arbeitsjahr nachweist, dass man in FR wohnt,
erhielte man die Steuer zurück.

Stimmt das denn so?

Ich werde demnächst meinen Arbeitgeber wechseln, mein Arbeitsvertrag ist beendet und ich suche eine neue Stelle.

Würde das denn dann bedeuten, dass mir erstmal der monatliche Vorteil des Grenzgängers wegfällt?

LG
Mel

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #4 am: 15. Mai 2013, 18:58:28 »
Das ist Quatsch, ich habe meine beispielsweise im Dez 2012 erst erneuert.
Du füllst das Ding neu aus und lässt es vom neuen AG bestätigen.

Offline Mel256

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #5 am: 15. Mai 2013, 19:21:03 »
Super, lieben Dank für die schnelle Antwort.

Hätte mich auch schwer gewundert.

LG
Mel

Offline -Helmut-

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #6 am: 15. Mai 2013, 19:51:16 »
So schnell zufrieden?
Wurde deine Frage bezüglich Wegfall des monatlichen Vorteils hinreichend beantwortet?

LG
Toyo
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Mel256

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #7 am: 15. Mai 2013, 20:50:58 »
Hallo Toyo,

also bei mir war es bisher so.

Stelle begann März 2012
Ich wohnte und wohne in Frankreich.

Ich habe die Bescheinigung erhalten /Freistellung und somit wurde mir monatlich die Steuer mit ausgezahlt.

Ich zahle Steuern in FR

Jetzt endet mein Job zum 31.05.2013

Ich gehe davon aus, dass es bei dem neuen Arbeitgeber dann genauso laufen würde?

Oder doch nicht?

LG
Mel

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #8 am: 15. Mai 2013, 23:50:33 »
ja Mel, das ist beim neuen AG genauso, Du must aber zwingend bei Arbeitgeberwechsel rechtzeitig einen neuen Freistellungsbescheid besorgen. Der bisherige gilt nicht weiter!

Offline sebapati

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #9 am: 16. Mai 2013, 09:48:46 »
Das stimmt.

Habe auch diese Jahr bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und habe direkt den Antrag Grenzgängerbescheinigung bei ihm angegeben.

Bei jedem Arbeitswechsel muss du eine neue Grenzgängerbescheinigung ausfüllen und soweit ich weiß alle 2 Jahre.

Offline Mel256

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Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« Antwort #10 am: 16. Mai 2013, 10:36:08 »
und was meint Toyotafan mit:

Wegfall monatlichen Vorteils?

LG
Mel

banjo

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