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Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 3074 mal)

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Offline Waldvogel2017

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Grenzgängerbescheinigung
« am: 19. Oktober 2017, 22:20:34 »
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mir in Frankreich, grenznah und 10 Min. vom alten Wohnsitz in D. ein Haus gekauft. Bisher hatte ich von daheim aus beim deutschen AG im Homeoffice gearbeitet. Leider hat mein AG sich nicht bereit erklärt am französischen Wohnsitz eine Homeoffice Möglichkeit einzurichten. Gut, somit habe ich erst mal die alte Wohnung behalten, obwohl ich abgemeldet bin in D. um weiter von hier aus zu arbeiten. Chef hat dem auch zugestimmt. Auf der Suche nach einer ganz kl. Wohnung zum Arbeiten, nutze ich die alte Wohnung aktuell auch weiter für diesen Zweck (arbeiten). Die Grenzgängerbescheinigung wurde vom Finanzamt problemlos ausgestellt. Nun bekam ich heute ein Schreiben, dass mir die Grenzgängerbescheinigung wieder aberkannt wurde, da die Personalabteilung meines Arbeitgebers nachträglich angegeben hat ich würde ja im Homeoffice arbeiten. Somit sagt jetzt das Finanzamt in D., dass ich dann ja wohl auch einen Wohnsitz in D. habe. Dem ist aber nicht so. Ich habe nur Räume zum Arbeiten angemietet und so muss es auch bleiben, sonst kann ich nicht arbeiten. Es befindet sich alles im Grenzgebiet. Neuer Wohnsitz/Wohnort, angemietete Räume zum Arbeiten (bisher noch die alte Wohnung, aber in Auflösung) sowie auch der Arbeitgeberstandort (Karlsruhe). Wie kann ich nachweisen, dass es sich wie geschildert verhält. Habe ich etwas übersehen bzw. falsch gemacht? Kann mir jemand weiterhelfen? Evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht? Sorry für den langen Text, bin nur gerade etwas durcheinander.

Viele Grüße vom Waldvogel

Offline spirou

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2017, 06:18:43 »
Hallo,
tja, verzwickte Lage.
Homeoffice heißt ja von zuhause aus. Und da du Mieter der Wohnung bist und von dort aus arbeitest, geht das Finanzamt selbstverständlich und auch richtigerweise davon aus, daß du in dieser Wohnung einen Wohnsitz hast. Ob erster oder zweiter Wohnsitz ist dem FA schnuppe, Wohnsitz in D=Steuern in D, Da kannst du mit dem Finanzamt reden, Briefe an die Oberfinanzdirektion schreiben, die lassen sich davon nicht abbringen, das ist so gut wie sicher.
Meiner Meinung hast du 3 Möglichkeiten: Der AG mietet die Wohnung und deklariert das als Büro (Die Miete kann er dir am Lohn ja wieder abziehen), du fährts die paar Kilometer weiter nach KA und arbeitest im offiziellen Büro oder du machst dich in D selbstständig und arbeitest freiberuflich für deinen alten AG(Dann mußt du aber eine GmbH gründen und dich dort anstellen, als Einzelfirma zahlst du weiter Steuern in D)

Viel Glück

Offline Waldvogel2017

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2017, 06:57:13 »
Hallo,
danke für deine Antwort. Hm, das ist natürlich alles nicht so toll, aber nachvollziehbar. Ich werde mit meiner Fa. reden ob sie die Räume als Büro anmieten. Ansonsten würde ich es so lösen, dass ich es voll als Arbeitszimmer von der Steuer absetze. Ich hoffe nur dass, das auch geht. Zum AG fahren, passt leider nicht für mich. Da ich kleine Kinder habe und auch deswegen diese Möglichkeit zu arbeiten eingerichtet wurde. Selbstständig bin ich auch, noch als Einzelunternehmen, soll jedoch eine GmbH werden. Büro ist dann in den gleichen Räumlichkeiten (weiterer Raum im gleichen Haus). Aber das verbessert die Situation im Angestellten Verhältnis steuerlich wohl nicht. Für meinen AG freiberuflich zu arbeiten, fällt eher weg. Ja, leider gerade etwas verzwickte Situation.

Grüße Waldvogel