Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eddydiekette am 29. August 2007, 16:38:55
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Hallo Leute,
ich hab da mal wieder ne Frage:
Fange am 01.10.2007 einen neuen Job an - Jetzt weiss ich das mein neuer Arbeitgeber mir eine neue
Grenzgängerbescheinigung ausstellen muss - Habe den Vordruck schon hier liegen - Da wird auch abgefragt
wie hoch der Verdienst im letzten Jahr war - Das geht aber meinen neuen AG nix an - Wenn Ihr versteht...?? =D
Ich bin der erste Grenzgänger bei meinem neuen Chef - Und nun wollte er wissen was er denn da ausfüllen
muss und was er freilassen kann...
Weiss das jemand von Euch??
Was ich letztes Jahr und dieses Jahr bis zum Oktober verdient habe steht ja auf der ersten Grenzgängerbescheinigung
die dem franz Finanzamt ja bereits vorliegt. Das gleiche bezieht sich auf die Abzüge?
Können diese Positionen einfach frei gelassen werden?
Danke für Eure Hilfe
EDK
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Servus,
wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich beim fr. Finanzamt anrufen und nachfragen.
Denn wenn es einer am besten weiß, dann die, denke ich mal :rolleyes:
Gruß
Antonino
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Ja, würd ich frei lassen.
Begründung:
Diese neue Freistellung bezieht sich ja auf ein neues Arbeitsverhältnis. Da gibts zu Beginn eben kein Vorjahresverdienst.
A+
khmer
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ok - so werden wir es wohl machen - Mal sehen was die vom Finanzamt sagen....
DANKE
LG
EDK
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Bei mir war mal die selbe Situation, habe das Feld nicht ausgefüllt. Keiner hat das kommentiert. Ansonsten kannst du es auch selber verschicken, heißt den Betrag später eintragen. Niemand sagt, dass der AG das Form verschicken muss.