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Autor Thema: Fahrtkostenabrechnung für Pendler  (Gelesen 4498 mal)

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Offline sgu11

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Fahrtkostenabrechnung für Pendler
« am: 15. November 2012, 11:35:06 »
Hallo Leute,
ich wohne in France und muss jetzt für einige Monate nach Kassel pendeln!
Kann ich die Fahrtkosten irgendwie bei der Steuer geltend machen??

Danke  :laugh:

Offline Matthias#28

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Re: Fahrtkostenabrechnung für Pendler
« Antwort #1 am: 15. November 2012, 16:51:16 »
Hallo Leute,
ich wohne in France und muss jetzt für einige Monate nach Kassel pendeln!
Kann ich die Fahrtkosten irgendwie bei der Steuer geltend machen??
Na Kassel ist aber nicht mehr im Grenzstreifen und somit faellst du aus dem Grenzgaengerstatus raus,
so dass du ganz andere Probs wie die Fahrkosten haben wirst.
Einige Monate sind sicherlich deutlich mehr wie die 45?? (weiss es nicht mehr ganz genau) Tage.
gruss Matthias

Offline Nutellalein

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Re: Fahrtkostenabrechnung für Pendler
« Antwort #2 am: 15. November 2012, 18:40:05 »
Genau...es sind 45 Tage.
Habe heute auch ein ganz nettes Schreiben von meinem Arbeitgeber diesbezgl. erhalten, wo genau
drinsteht, was ich melden muss und was nicht.
Wenn du länger als 45 Tage im Jahr (abzüglich Wochenenden und Feiertage) nicht am Wohnsitz bist, entfällt
der Grenzgängerstatus. Peng.
Und da gibt´s ne ganze Menge Regeln, Regeln, Regeln  :rolleyes:

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Sabine

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Re: Fahrtkostenabrechnung für Pendler
« Antwort #3 am: 16. November 2012, 18:44:24 »
Hallo Nutellalein,
Du arbeitest nicht zufällig beim Daimler?
Ich bekam nämlich gestern auch Post von meinem AG.
Wobei die Beispiele drin korrekt waren, aber der allgemeine Text nicht.

LG
Sabine