Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 17. Mai 2012, 10:53:29

Titel: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Eliott am 17. Mai 2012, 10:53:29
Hi Leute,
ist es richtig, dass man die Grenzgängerbescheinigung nur noch alle 3 Jahre machen muss?

Wenn ja, woher weiß ich dann in welchem Jahr ich wieder dran bin?
Könnte mir vorstellen, dass das viele vergessen.

Grüße
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 17. Mai 2012, 10:55:52
Alle 3 Jahre oder ggf. früher bei Arbeitgeberwechsel.
Wenn mans vergisst, ist man zunächst faktisch in D steuerpflichtig, da der Freistellgsbescheid abgelaufen ist.
Gute Personalabteilungen erinnern  daran, ansonten macht man sich halteinen Eintrag im Kalender.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: egbert am 15. November 2012, 08:22:01
Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 15. November 2012, 10:46:54
Dann hat sich der AG der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Ich würde jetzt schauen, dass Du schleunigst nen neuen Antrag stellst (es obliegt dem AN, sich rechtzeitig drum zu kümmern) und dann die Sache nicht an die grosse Glocke hängen. Es wird vermutlich keine Probleme geben.
Der Freistellungsbescheid kann IMHO nicht rückwirkend gestellt werden.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: egbert am 15. November 2012, 11:19:28
Das funktioniert leider nicht. Ich wohne jetzt wieder in Deutschland. Mir fehlen eben nur die Monate Freistellungsbescheid für 2012, in denen ich in Frankreich gewohnt habe.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 15. November 2012, 11:34:33
Dann wirst Dus wohl drauf ankommen lassen müssen...
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: egbert am 15. November 2012, 12:03:58
Dh. ich warte einfach ab, ob ich eine Zahlungsaufforderung bekomme. Duck an cover.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 15. November 2012, 12:10:22
Die Franzosen machen nichts, die profitieren ja davon, und bei den den Deutschen - vermutlich auch nichts...
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Sabine am 15. November 2012, 17:26:55
Ich kenne Leute, die  vor 8 Jahren den letzten Grenzgängerantrag in DE abgegeben haben.
Der AG überweist seitdem steuerfrei und da hat sich auch noch kein deutsches Finanzamt gemeldet.
Ich habe geschaut, auf dem Formular steht auch nix von drei Jahren, sondern dass man es melden muß, wenn sich der AG oder die Adresse ändert.

LG
Sabine
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 15. November 2012, 20:22:15
Das mit den drei Jahren kommt schon hin, meine Freistellungsbescheinigung gilt noch bis 31.12.2014 und ist ab 01.01.2012 gültig.

Ich kümmere mich immer selbst darum, da ich ja auch eine Kopie der Freistellungsbescheinigung habe.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: The Bear Family am 15. November 2012, 20:30:04
Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 15. November 2012, 20:35:56
Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.

So steht´s bei mir:

Zitat
Diese Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. Sie gilt ab dem 01.01.2012, solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgägner im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Ausgestellt vom Finanzamt Köln-Altstadt.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 15. November 2012, 20:36:24
@Sabine:
Das steht auch nicht auf dem Antrag, denn es ist nur ein Antrag. Es steht auf dem Freistellungsbescheid, den der AG bekommt. Beispiel: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783
Nur der AG bekommt den. Wenn diese abgelaufen ist und der AG weiterhin die Lohnsteuer einbehält, dann ist das Steuerhinterziehung. Im Falle einer Steuerprüfung des Betriebs wird dies an den Tag kommen und der AG wird die Steuer + evt. Strafe nachzahlen müssen. Und ich denke, dass der AG sich dann an seinen AN wenden wird. Beim Wiederbekommen der bereits an die Franzosen bezahlte Lohnsteuer wünsche ich viel Spass und Erfolg!
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Matthias#28 am 16. November 2012, 17:31:13
Also bei uns ist es in der gleichen Stadt/Finanzamt immer hoechst unterschiedlich.
In den ersten Jahren: Alle zwei Jahre. Dann nach drei Bescheiden nix mehr.
Nun im 12ten Jahr
Zum 1.8. wurde ich hausintern versetzt, nur neue Abteilungsbezeichnung - neuer Grenzgaengerbescheid
meine Frau bis jetzt noch nix.
Ich mal vorsichtig in der Persa angerufen
- Antwort: nun wenn sich nach Jahren nix aendert, dann sparen wir uns die Arbeit.
   Bei ihnen war es eine andere Abteilung, da haben wir es mal wieder gemacht. col
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Sally am 16. November 2012, 18:04:37
Ich habe mir auch das Datum nicht richtig gemerkt und letztes Jahr alles ausgefüllt an die Ämter geschickt.

Aus D kam die Antwort: Ihre aktuelle Freistellungsbescheinigung ist noch bis 31.12.2012 gültig.

Und haben mir den Antrag wieder zurückgeschickt.....
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 16. November 2012, 18:08:53
Sally, dann schick ihn wieder hin, denn der 31.12.12 ist bald...
Meine PA hat mich heute autom. daran erinnert....
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Eliott am 17. November 2012, 06:35:00
Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.

Grüße
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 17. November 2012, 09:09:52
Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.

Grüße

Das Datum steht nicht auf der Grenzgängerbescheinigung, sondern auf der Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. 
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 17. November 2012, 09:50:53
Eliott, schaust Du hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: pifolog am 17. November 2012, 19:39:34
Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?

Das ist zunächst mal ein Problem des Arbeitgebers.
Denn diese Bescheinigung ist nur für ihn gedacht. Er wird nämlich befreit von seiner Pflicht Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Für dich selbst ist viel wichtiger, ob du 2012 tatsächlich Grenzgänger warst oder nicht. Das entscheidet letztlich wo du Lohn/Gehalt versteuerst. Wenn ich mich da an deine Beiträge vom Mai und August erinnere, wird dir kein Freistellungsbescheid nützen, der bei wahrheitsgemäßen Angaben auch nicht erneut erteilt würde.

Dazu zitiert Waylon57:
Diese Bescheinigung … gilt ... solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgänger im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Genau das ist der springende Punkt. Die Bescheinigung selbst garantiert keine Grenzgängereigenschaft. Sie wird vorzeitig hinfällig, wenn die ihr zugrunde liegenden Bedingungen für den Grenzgänger-Status nicht mehr erfüllt sind. Und das betrifft dann das gesamte laufende Kalenderjahr, also rückwirkend vom 01.01.2012 an.

Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.


Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 17. November 2012, 20:48:25
Interessant wirds halt, wenn der AG die zu unrecht einbehaltene Steuer beim AN in Abzug bringt, der wiederum in F versteuert hat und dieses Geld von franz. Finanzamt zurückhaben möchte....
Da gehts dann schon um ein paar 1000 €....
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Eliott am 18. November 2012, 07:35:55
Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.

Grüße
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: Waylon57 am 18. November 2012, 10:39:34
Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.

Grüße

Die Freistellungsbescheinigung bekommt auch nur dein Arbeitgeber, von daher solltest du dich nicht wundern, dass dir der Wisch nicht vorliegt.  ;)

In Unternehmen wo viele Grenzgänger arbeiten, könnte ich mir schon vorstellen, dass dort in der Personalabteilung bekannt ist wie mit diesem Thema umzugehen ist und die Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft.

Das das in meinem Unternehmen nicht der Fall ist, hat man mir eine Kopie der Freistellungsbescheinigung geschickt und ich kümmere mich selbst um die Verlängerung.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: egbert am 19. November 2012, 16:06:29


Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.




Das stimmt so nicht. Ich habe geschrieben, dass ich bald wieder nach D ziehe, weil ich beruflich in voraussehbarer Zeit zu oft ausserhalb des Grenzgebietes arbeite. Das trifft aber für 2012 nicht zu. Ich bin zum 1.11 wieder in D gemeldet.
Titel: Re: Grenzgängerbescheinigung
Beitrag von: pifolog am 19. November 2012, 21:32:27

Na ja, deine Formulierungen im Mai/August sahen da anders aus, eher nach gegenwärtiger Arbeit und nicht nach zukünftiger.
Doch wenn es so ist, wie du jetzt erklärst, soll es mir recht sein.