Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 21116 mal)

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Offline Eliott

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Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. Mai 2012, 10:53:29 »
Hi Leute,
ist es richtig, dass man die Grenzgängerbescheinigung nur noch alle 3 Jahre machen muss?

Wenn ja, woher weiß ich dann in welchem Jahr ich wieder dran bin?
Könnte mir vorstellen, dass das viele vergessen.

Grüße

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 17. Mai 2012, 10:55:52 »
Alle 3 Jahre oder ggf. früher bei Arbeitgeberwechsel.
Wenn mans vergisst, ist man zunächst faktisch in D steuerpflichtig, da der Freistellgsbescheid abgelaufen ist.
Gute Personalabteilungen erinnern  daran, ansonten macht man sich halteinen Eintrag im Kalender.

Offline egbert

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 15. November 2012, 08:22:01 »
Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 15. November 2012, 10:46:54 »
Dann hat sich der AG der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Ich würde jetzt schauen, dass Du schleunigst nen neuen Antrag stellst (es obliegt dem AN, sich rechtzeitig drum zu kümmern) und dann die Sache nicht an die grosse Glocke hängen. Es wird vermutlich keine Probleme geben.
Der Freistellungsbescheid kann IMHO nicht rückwirkend gestellt werden.

Offline egbert

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 15. November 2012, 11:19:28 »
Das funktioniert leider nicht. Ich wohne jetzt wieder in Deutschland. Mir fehlen eben nur die Monate Freistellungsbescheid für 2012, in denen ich in Frankreich gewohnt habe.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 15. November 2012, 11:34:33 »
Dann wirst Dus wohl drauf ankommen lassen müssen...

Offline egbert

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #6 am: 15. November 2012, 12:03:58 »
Dh. ich warte einfach ab, ob ich eine Zahlungsaufforderung bekomme. Duck an cover.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #7 am: 15. November 2012, 12:10:22 »
Die Franzosen machen nichts, die profitieren ja davon, und bei den den Deutschen - vermutlich auch nichts...

Offline Sabine

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #8 am: 15. November 2012, 17:26:55 »
Ich kenne Leute, die  vor 8 Jahren den letzten Grenzgängerantrag in DE abgegeben haben.
Der AG überweist seitdem steuerfrei und da hat sich auch noch kein deutsches Finanzamt gemeldet.
Ich habe geschaut, auf dem Formular steht auch nix von drei Jahren, sondern dass man es melden muß, wenn sich der AG oder die Adresse ändert.

LG
Sabine

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #9 am: 15. November 2012, 20:22:15 »
Das mit den drei Jahren kommt schon hin, meine Freistellungsbescheinigung gilt noch bis 31.12.2014 und ist ab 01.01.2012 gültig.

Ich kümmere mich immer selbst darum, da ich ja auch eine Kopie der Freistellungsbescheinigung habe.
« Letzte Änderung: 17. November 2012, 09:05:06 von Waylon57 »

Offline The Bear Family

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #10 am: 15. November 2012, 20:30:04 »
Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #11 am: 15. November 2012, 20:35:56 »
Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.

So steht´s bei mir:

Zitat
Diese Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. Sie gilt ab dem 01.01.2012, solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgägner im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Ausgestellt vom Finanzamt Köln-Altstadt.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #12 am: 15. November 2012, 20:36:24 »
@Sabine:
Das steht auch nicht auf dem Antrag, denn es ist nur ein Antrag. Es steht auf dem Freistellungsbescheid, den der AG bekommt. Beispiel: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783
Nur der AG bekommt den. Wenn diese abgelaufen ist und der AG weiterhin die Lohnsteuer einbehält, dann ist das Steuerhinterziehung. Im Falle einer Steuerprüfung des Betriebs wird dies an den Tag kommen und der AG wird die Steuer + evt. Strafe nachzahlen müssen. Und ich denke, dass der AG sich dann an seinen AN wenden wird. Beim Wiederbekommen der bereits an die Franzosen bezahlte Lohnsteuer wünsche ich viel Spass und Erfolg!

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #13 am: 16. November 2012, 17:31:13 »
Also bei uns ist es in der gleichen Stadt/Finanzamt immer hoechst unterschiedlich.
In den ersten Jahren: Alle zwei Jahre. Dann nach drei Bescheiden nix mehr.
Nun im 12ten Jahr
Zum 1.8. wurde ich hausintern versetzt, nur neue Abteilungsbezeichnung - neuer Grenzgaengerbescheid
meine Frau bis jetzt noch nix.
Ich mal vorsichtig in der Persa angerufen
- Antwort: nun wenn sich nach Jahren nix aendert, dann sparen wir uns die Arbeit.
   Bei ihnen war es eine andere Abteilung, da haben wir es mal wieder gemacht. col
gruss Matthias

Offline Sally

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #14 am: 16. November 2012, 18:04:37 »
Ich habe mir auch das Datum nicht richtig gemerkt und letztes Jahr alles ausgefüllt an die Ämter geschickt.

Aus D kam die Antwort: Ihre aktuelle Freistellungsbescheinigung ist noch bis 31.12.2012 gültig.

Und haben mir den Antrag wieder zurückgeschickt.....