Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 21106 mal)

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banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #15 am: 16. November 2012, 18:08:53 »
Sally, dann schick ihn wieder hin, denn der 31.12.12 ist bald...
Meine PA hat mich heute autom. daran erinnert....

Offline Eliott

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #16 am: 17. November 2012, 06:35:00 »
Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #17 am: 17. November 2012, 09:09:52 »
Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.

Grüße

Das Datum steht nicht auf der Grenzgängerbescheinigung, sondern auf der Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. 

banjo

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Offline pifolog

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #19 am: 17. November 2012, 19:39:34 »
Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?

Das ist zunächst mal ein Problem des Arbeitgebers.
Denn diese Bescheinigung ist nur für ihn gedacht. Er wird nämlich befreit von seiner Pflicht Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Für dich selbst ist viel wichtiger, ob du 2012 tatsächlich Grenzgänger warst oder nicht. Das entscheidet letztlich wo du Lohn/Gehalt versteuerst. Wenn ich mich da an deine Beiträge vom Mai und August erinnere, wird dir kein Freistellungsbescheid nützen, der bei wahrheitsgemäßen Angaben auch nicht erneut erteilt würde.

Dazu zitiert Waylon57:
Diese Bescheinigung … gilt ... solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgänger im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Genau das ist der springende Punkt. Die Bescheinigung selbst garantiert keine Grenzgängereigenschaft. Sie wird vorzeitig hinfällig, wenn die ihr zugrunde liegenden Bedingungen für den Grenzgänger-Status nicht mehr erfüllt sind. Und das betrifft dann das gesamte laufende Kalenderjahr, also rückwirkend vom 01.01.2012 an.

Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.



banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #20 am: 17. November 2012, 20:48:25 »
Interessant wirds halt, wenn der AG die zu unrecht einbehaltene Steuer beim AN in Abzug bringt, der wiederum in F versteuert hat und dieses Geld von franz. Finanzamt zurückhaben möchte....
Da gehts dann schon um ein paar 1000 €....

Offline Eliott

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #21 am: 18. November 2012, 07:35:55 »
Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #22 am: 18. November 2012, 10:39:34 »
Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.

Grüße

Die Freistellungsbescheinigung bekommt auch nur dein Arbeitgeber, von daher solltest du dich nicht wundern, dass dir der Wisch nicht vorliegt.  ;)

In Unternehmen wo viele Grenzgänger arbeiten, könnte ich mir schon vorstellen, dass dort in der Personalabteilung bekannt ist wie mit diesem Thema umzugehen ist und die Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft.

Das das in meinem Unternehmen nicht der Fall ist, hat man mir eine Kopie der Freistellungsbescheinigung geschickt und ich kümmere mich selbst um die Verlängerung.

Offline egbert

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #23 am: 19. November 2012, 16:06:29 »


Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.




Das stimmt so nicht. Ich habe geschrieben, dass ich bald wieder nach D ziehe, weil ich beruflich in voraussehbarer Zeit zu oft ausserhalb des Grenzgebietes arbeite. Das trifft aber für 2012 nicht zu. Ich bin zum 1.11 wieder in D gemeldet.

Offline pifolog

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #24 am: 19. November 2012, 21:32:27 »

Na ja, deine Formulierungen im Mai/August sahen da anders aus, eher nach gegenwärtiger Arbeit und nicht nach zukünftiger.
Doch wenn es so ist, wie du jetzt erklärst, soll es mir recht sein.