Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?
Das ist zunächst mal ein Problem des Arbeitgebers.
Denn diese Bescheinigung ist nur für ihn gedacht. Er wird nämlich befreit von seiner Pflicht Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Für dich selbst ist viel wichtiger, ob du 2012 tatsächlich Grenzgänger warst oder nicht. Das entscheidet letztlich wo du Lohn/Gehalt versteuerst. Wenn ich mich da an deine Beiträge vom Mai und August erinnere, wird dir kein Freistellungsbescheid nützen, der bei wahrheitsgemäßen Angaben auch nicht erneut erteilt würde.
Dazu zitiert Waylon57:
Diese Bescheinigung … gilt ... solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgänger im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.Genau das ist der springende Punkt. Die Bescheinigung selbst garantiert keine Grenzgängereigenschaft. Sie wird vorzeitig hinfällig, wenn die ihr zugrunde liegenden Bedingungen für den Grenzgänger-Status nicht mehr erfüllt sind. Und das betrifft dann das gesamte laufende Kalenderjahr, also rückwirkend vom 01.01.2012 an.
Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.