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Autor Thema: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben  (Gelesen 11821 mal)

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DaniDuncan

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Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« am: 13. Mai 2015, 22:19:39 »
Hallo,
ich habe da ein Problem und zwar wohne ich seit August im Frankreich und arbeite in Deutschland
 Hab wie man es macht meinem Arbeitgeber die grenzgängerbescheinigukg gegen zum ausfüllen. Der hat mich im Januar gekündigt und mir jetzt erst meine Ausgefüllte Bescheinigung zurück gegeben. Ich bin damit heute zum Finanzamt und hab die abgegeben. Meine Mann meinte zu mir das sei viel zu spät und ich würde jetzt wegen Steuehinter Ziehung Ärger bekommen
 Jetzt hab ich etwas Panik, ich hab mich drauf verlassen das die Steuer Beraterin von meinem Ex Chef das regelt. Habt ihr einen Rat was ich machen kann oder muss ich da jetzt durch.  Das blöde ist ich spreche kein Französisch und konnte das der Bearbeiterin auch nicht erklären
 Danke schon mal für die Antworten
 

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #1 am: 13. Mai 2015, 22:26:56 »
In D obliegt die Abführung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber. Erst wenn diesem ein Freistellungsbescheid vom dt. Finanzamt vorliegt, darf er von der Abführung der Lohnsteuer absehen.
Lag diese vor?
Hat er für Dich Lohnsteuer abgeführt?

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #2 am: 13. Mai 2015, 22:49:38 »
Nein lag nicht vor und er hat mir keine Lohnsteuer abgezogen. Er hat mich als Grenzgänger angerechnet obwohl nichts vorlag, da er ja meine Bescheinigung erst diesen Monat ausgefüllt und mir hat zu kommen lassen
 Mach dem ich mehr mals gesagt hab ich brauche diese. Ich hatte auch keine Französische Steuer Nummer
 

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #3 am: 13. Mai 2015, 22:57:35 »
Dann bist Du meiner Ansicht nach ganz normal in D steuerpflichtig für diesen Zeitraum. Dein ehemaliger AG muss die Lohnsteuer ans dt. FA abführen und wird versuchen, diese von Dir zurückzubekommen.


DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #4 am: 13. Mai 2015, 23:36:42 »
Also hat es für mich in Frankreich keine Konsequenzen? Auch wenn ich meine Grenzgängerbescheibigung erst jetzt abgegeben hab.
Muss ich sie ihm zurück zahlen?

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #5 am: 14. Mai 2015, 08:29:59 »
Dazu kommt noch das ich nicht mal einen finanziellen Vorteil hatte das mein Ex Chef die Lohnsteuer nicht abgezogen hat. Er hat von meinem letzten Netto Gehalt einfach die Abzüge drauf gerechnet die er zahlen musste, das heißt er hat bei mir sogar gespart.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #6 am: 14. Mai 2015, 08:54:10 »
Was hier immer als 'Grenzgänger*bescheinigung*' betitelt wird ist nichts anders wie ein Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheids beim dt. FA. Der Wisch selber bescheinigt nichts.

Was hat Dein AG denn jetzt genau gemacht? Den Wisch nicht ausgefüllt und trotzdem die dt. Lohnsteuer nicht abgeführt? Und dann an Deinem letzten Gehalt abgezogen? Oder was genau?

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #7 am: 14. Mai 2015, 09:07:20 »
Ja er hat ihn nicht ausgefüllt, erst als ich ihn und seine Steuerberaterin angerufen hab das ich ihn brauch. Und er hat seit August mich als Gremzgängerin abgerechnet obwohl kein Freistellungsbescheid da war.
Als ich dort im August angefangen hab hat er mich gefragt was ich den vorher verdient hab, ich hab ihm gesagt das ich zirka 1100 rausbekommen habe, dann hat er gesagt ach dann muss er ja Net so viel zahlen da er ja Net so viel steuern angeben muss für ich und hat so die Abgaben die er machen muss auf die 1100 drauf gerechte t und so hatte er meinen Brutto Gehalt für sich.

Offline Eric

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #8 am: 14. Mai 2015, 09:36:07 »
da lief dann aber einiges falsch und das hört sich nach einem ganz schönen Durcheinander an. Dein Chef kann sich doch nicht aussuchen, was er ungefähr wo abzieht.

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #9 am: 14. Mai 2015, 10:13:47 »
Ja das ist ein totales Durcheinander und ich hab jetzt Angst das ich jetzt Ärger bekomm weil ich mich drauf verlassen hab das das von der Steuerberaterin geregelt wird.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #10 am: 14. Mai 2015, 11:27:55 »
Also ich kapiers nicht.
Ein Steuer'berater' berät nur, verantwortlich bleibt der Kunde schon selbst. Er haftet auch nicht (ausser bei grobem Vorsatz), so wie alle beratende Berufe.
Man muss sich im Leben schon selbst ein wenig um seine Dinge kümmern.
Bist Du denn jetzt wieder irgendwo angestellt? Wie siehts jetzt aus mit dem Freistellungsbescheid? Oder wohnst Du nicht mehr in F?
Du kannst ja mal beim dt FA nachfragen, ob für Dich Steuern abgeführt wurden. Wenn ja ist aus meiner Sicht alles ok, da Du nie in F steuerpflichtig warst.
Hat er denn wenigstens Sozialabgaben abgeführt?
Übrigens steht im Freistellungsbescheid: '... kann von der Abführung der Lohnsteuer absehen.' Es ist ein kann, kein muss.

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #11 am: 14. Mai 2015, 11:36:35 »
Ich hab keinen Freistellunbescheid, hab ja die Bescheinigung erst abgegeben.
Ne Steuern  sind für mich nicht angeführt worde laut meiner Abrechnung.
Ich bin für nen Monat wieder nach Deutschland gezogen da es in meiner Familie einen Krankheitsfall gab werde aber wieder zurück nach F ziehen und bin Grad Arbeitslos.
Ja die sozial abgaben hat er abgeführt.

banjo

  • Gast
Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #12 am: 14. Mai 2015, 12:39:44 »
Den Freistellungsbescheid bekommt der AG, nicht Du.
Wenn keine Steuern abgeführt wurden, würde ich mich beim dt. FA erkundigen:

Zitat
Lohnsteuer

Ein inländischer Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer einzubehalten. Diese Steuer muss der Arbeitgeber bei seinem Betriebsstätten-Finanzamt anmelden und auch abführen.

Hierzu reicht er eine elektronische Lohnsteuer-Anmeldung ein.

In Abhängigkeit von der Höhe der Lohnsteuer ist die Anmeldung und Abführung monatlich, vierteljährlich oder jährlich durchzuführen.

 Die elektronische Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig. Das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat erhält der Arbeitgeber durch eine elektronische Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal.

Die Lohnsteuer ist spätestens am 10. des Folgemonats fällig.
Evt. kannst Du hier in der Tat Probleme bekommen, da du wieder in D wohnst, falls der AG die Steuern nicht nachträglich abführt.

Wenn Du nach F ziehst und ne Anstellung hast - dann mach diesmal besser. Wenn Du arbeitslos bist und dann nach F ziehst, solltest Du französisch sprechen, denn Du sollst ja auf dem franz. Arbeitsmarkt unterkommen. Auf dem Amt wird man Dir nicht groß helfen, wenn Du nicht wenigstens rudimentär französisch sprichst oder jemand dabei hast, der das kann.

DaniDuncan

  • Gast
Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #13 am: 14. Mai 2015, 12:57:50 »
Das mit den Arbeitsamt weiß ich, das bin ich gerade dabei mich drum zu kümmern.
Bekomm also bekomm ich nichts vom Fimanzamt aus F nur mein letzer AG? Und wenn der Pech hat noch ne nachzahlung vom Finanzamt in D.
Das lief den letzten Monat alles bei mir etwas durch einander, das hab ich Garnicht bedacht als ich wirft nach D gezogen bin, mir ist das als es wieder ruhiger wurde alles erst gekommen

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #14 am: 14. Mai 2015, 13:55:26 »
Wenn das Grenzgängerformular nicht vom AG ausgefüllt wurde und von Dir (!) ans franz. FA ging, dann wissen die nichts davon, also wird auch nichts kommen.
Der AG wird vom franz. FA gar nicht kontaktiert, da in F die Einkommensteuer vom AN zu zahlen ist und nicht vom AG.

"Durcheinander" ist der richtige Ausdruck. Es ist schwer zu lesen und zu verstehen, was Du schreibst. Lies es doch mal vor dem Klick auf "Schreiben" wenigstens einmal durch und korrigiere das Wesentliche...