Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: DaniDuncan am 13. Mai 2015, 22:19:39
-
Hallo,
ich habe da ein Problem und zwar wohne ich seit August im Frankreich und arbeite in Deutschland
Hab wie man es macht meinem Arbeitgeber die grenzgängerbescheinigukg gegen zum ausfüllen. Der hat mich im Januar gekündigt und mir jetzt erst meine Ausgefüllte Bescheinigung zurück gegeben. Ich bin damit heute zum Finanzamt und hab die abgegeben. Meine Mann meinte zu mir das sei viel zu spät und ich würde jetzt wegen Steuehinter Ziehung Ärger bekommen
Jetzt hab ich etwas Panik, ich hab mich drauf verlassen das die Steuer Beraterin von meinem Ex Chef das regelt. Habt ihr einen Rat was ich machen kann oder muss ich da jetzt durch. Das blöde ist ich spreche kein Französisch und konnte das der Bearbeiterin auch nicht erklären
Danke schon mal für die Antworten
-
In D obliegt die Abführung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber. Erst wenn diesem ein Freistellungsbescheid vom dt. Finanzamt vorliegt, darf er von der Abführung der Lohnsteuer absehen.
Lag diese vor?
Hat er für Dich Lohnsteuer abgeführt?
-
Nein lag nicht vor und er hat mir keine Lohnsteuer abgezogen. Er hat mich als Grenzgänger angerechnet obwohl nichts vorlag, da er ja meine Bescheinigung erst diesen Monat ausgefüllt und mir hat zu kommen lassen
Mach dem ich mehr mals gesagt hab ich brauche diese. Ich hatte auch keine Französische Steuer Nummer
-
Dann bist Du meiner Ansicht nach ganz normal in D steuerpflichtig für diesen Zeitraum. Dein ehemaliger AG muss die Lohnsteuer ans dt. FA abführen und wird versuchen, diese von Dir zurückzubekommen.
-
Also hat es für mich in Frankreich keine Konsequenzen? Auch wenn ich meine Grenzgängerbescheibigung erst jetzt abgegeben hab.
Muss ich sie ihm zurück zahlen?
-
Dazu kommt noch das ich nicht mal einen finanziellen Vorteil hatte das mein Ex Chef die Lohnsteuer nicht abgezogen hat. Er hat von meinem letzten Netto Gehalt einfach die Abzüge drauf gerechnet die er zahlen musste, das heißt er hat bei mir sogar gespart.
-
Was hier immer als 'Grenzgänger*bescheinigung*' betitelt wird ist nichts anders wie ein Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheids beim dt. FA. Der Wisch selber bescheinigt nichts.
Was hat Dein AG denn jetzt genau gemacht? Den Wisch nicht ausgefüllt und trotzdem die dt. Lohnsteuer nicht abgeführt? Und dann an Deinem letzten Gehalt abgezogen? Oder was genau?
-
Ja er hat ihn nicht ausgefüllt, erst als ich ihn und seine Steuerberaterin angerufen hab das ich ihn brauch. Und er hat seit August mich als Gremzgängerin abgerechnet obwohl kein Freistellungsbescheid da war.
Als ich dort im August angefangen hab hat er mich gefragt was ich den vorher verdient hab, ich hab ihm gesagt das ich zirka 1100 rausbekommen habe, dann hat er gesagt ach dann muss er ja Net so viel zahlen da er ja Net so viel steuern angeben muss für ich und hat so die Abgaben die er machen muss auf die 1100 drauf gerechte t und so hatte er meinen Brutto Gehalt für sich.
-
da lief dann aber einiges falsch und das hört sich nach einem ganz schönen Durcheinander an. Dein Chef kann sich doch nicht aussuchen, was er ungefähr wo abzieht.
-
Ja das ist ein totales Durcheinander und ich hab jetzt Angst das ich jetzt Ärger bekomm weil ich mich drauf verlassen hab das das von der Steuerberaterin geregelt wird.
-
Also ich kapiers nicht.
Ein Steuer'berater' berät nur, verantwortlich bleibt der Kunde schon selbst. Er haftet auch nicht (ausser bei grobem Vorsatz), so wie alle beratende Berufe.
Man muss sich im Leben schon selbst ein wenig um seine Dinge kümmern.
Bist Du denn jetzt wieder irgendwo angestellt? Wie siehts jetzt aus mit dem Freistellungsbescheid? Oder wohnst Du nicht mehr in F?
Du kannst ja mal beim dt FA nachfragen, ob für Dich Steuern abgeführt wurden. Wenn ja ist aus meiner Sicht alles ok, da Du nie in F steuerpflichtig warst.
Hat er denn wenigstens Sozialabgaben abgeführt?
Übrigens steht im Freistellungsbescheid: '... kann von der Abführung der Lohnsteuer absehen.' Es ist ein kann, kein muss.
-
Ich hab keinen Freistellunbescheid, hab ja die Bescheinigung erst abgegeben.
Ne Steuern sind für mich nicht angeführt worde laut meiner Abrechnung.
Ich bin für nen Monat wieder nach Deutschland gezogen da es in meiner Familie einen Krankheitsfall gab werde aber wieder zurück nach F ziehen und bin Grad Arbeitslos.
Ja die sozial abgaben hat er abgeführt.
-
Den Freistellungsbescheid bekommt der AG, nicht Du.
Wenn keine Steuern abgeführt wurden, würde ich mich beim dt. FA erkundigen:
Lohnsteuer
Ein inländischer Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer einzubehalten. Diese Steuer muss der Arbeitgeber bei seinem Betriebsstätten-Finanzamt anmelden und auch abführen.
Hierzu reicht er eine elektronische Lohnsteuer-Anmeldung ein.
In Abhängigkeit von der Höhe der Lohnsteuer ist die Anmeldung und Abführung monatlich, vierteljährlich oder jährlich durchzuführen.
Die elektronische Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig. Das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat erhält der Arbeitgeber durch eine elektronische Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal.
Die Lohnsteuer ist spätestens am 10. des Folgemonats fällig.
Evt. kannst Du hier in der Tat Probleme bekommen, da du wieder in D wohnst, falls der AG die Steuern nicht nachträglich abführt.
Wenn Du nach F ziehst und ne Anstellung hast - dann mach diesmal besser. Wenn Du arbeitslos bist und dann nach F ziehst, solltest Du französisch sprechen, denn Du sollst ja auf dem franz. Arbeitsmarkt unterkommen. Auf dem Amt wird man Dir nicht groß helfen, wenn Du nicht wenigstens rudimentär französisch sprichst oder jemand dabei hast, der das kann.
-
Das mit den Arbeitsamt weiß ich, das bin ich gerade dabei mich drum zu kümmern.
Bekomm also bekomm ich nichts vom Fimanzamt aus F nur mein letzer AG? Und wenn der Pech hat noch ne nachzahlung vom Finanzamt in D.
Das lief den letzten Monat alles bei mir etwas durch einander, das hab ich Garnicht bedacht als ich wirft nach D gezogen bin, mir ist das als es wieder ruhiger wurde alles erst gekommen
-
Wenn das Grenzgängerformular nicht vom AG ausgefüllt wurde und von Dir (!) ans franz. FA ging, dann wissen die nichts davon, also wird auch nichts kommen.
Der AG wird vom franz. FA gar nicht kontaktiert, da in F die Einkommensteuer vom AN zu zahlen ist und nicht vom AG.
"Durcheinander" ist der richtige Ausdruck. Es ist schwer zu lesen und zu verstehen, was Du schreibst. Lies es doch mal vor dem Klick auf "Schreiben" wenigstens einmal durch und korrigiere das Wesentliche...
-
Das Formular ist jetzt ausgefüllt und beim Finanzamt, das hat das abgestempelt und unterschrieben und auch schon beim Deutschen Finanzamt.
Jetzt ist meine sorge da mein Letzter AG mich all die Monate als Grenzgänger abgerechnet hat, obwohl er keinen Freistellungsbescheid hatte, kann ich dafür wegen Steuehinterziehung angezeigt werden? Da ich ja das Formular erst so spät abgegeben habe.
-
Wie mehrfach erwähnt ist der dt. AG für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlich, bis er den Freistellungsbescheid hat. Wenn einer Steuern hinterzogen hat, dann er.
Nach meiner Kenntnis wird der Bescheid nicht rückwirkend erteilt.
Ich würde das Gespräch mit dem dt. FA suchen, um die Sache zu klären.
Hast Du das franz. FA verständigt, dass Du jetzt wieder in D wohnst?
-
Nein das hab ich noch nicht, da ich nächste Woche wieder zurück ziehe und wie gesagt alles in den letzten 4 Wochen etwas durcheinander bei mir war.
-
War heute nochmal beim deutschen Finanzamt, die Dame hat mir gesagt das ich von August bis Dezember 2014 die Steuern in F abführen muss, was ich ja schon wusste.
Sie konnte mir aber nicht sagen welche Konzequenzen es für mich in F hat, da ich bis jetzt noch keinen Steuer gemacht hab und auch noch kein Steuerformular bekommen habe.
Wisst ihr ob es deswegen Probleme für mich gibt, weil ich ja die Steuererklärung für F ja nicht rechtzeitig abgeben kann?
Mein Mann sagt, da ich mich nicht schon im August im Finanzamt in F gemeldet hab werde ich jetzt wahrscheinlich Strafe zahlen müssen, wegen Steuerhinterziehung.
-
Deine Situation ist wirklich sehr chaotisch.
Wenn Du erst letztes Jahr im August nach Frankreich gezogen bist, musst du selbst dir das Formular organisieren.
Dieses bekommst du auf dem Hotel des Impots. Ich würde dir empfehlen in die Gänge zu kommen und zumindest deine Steuererklärung in Frankreich zeitnah abzugeben
-
Super danke, ich dachte das bekommt zugeschickt wenn man gemeldet ist.
-
Ich bleibe dabei dass wenn es den Freistellungsbescheid nicht gibt, dass Du dann weiterhin in D steuerpflichtig warst. Hat die Dame vom dt. FA den Freistellungsbescheid in den Unterlagen gehabt? Hast Du ihn gesehen? Datum?
Beim ersten Mal in F bekommt man die Formulare nicht per Post, erst an dem 2. Jahr. Frage beim franz. FA nach, ob Du auch schon beim 1. Mal online abgeben kannst, dann hättest Du Zeit bis zum 9.6. Bei Abgabe in Papierform nur bis zum 19.5.
-
Beim ersten Mal ist online definitiv nicht möglich. Daher soll sie das alles am Besten über das WE erledigen.
-
Ich Regel das alles übers We mein Mann und ein Kollege von ihm helfen mir, da mein Mann und ich kaum Französisch sprechen.
Den Freistellungsbescheid hab ich nicht gesehn, ich weiß auch nicht ob die Dame von Finanzamt das richtig kapierst hat, habe von ihr eine Nummer eines Kollegen bekommen der sich damit auskennt, den werde ich am Montag mal anrufen.
-
Welches Datum steht denn auf deiner Grenzgängerbescheinigung?
-
Die Gefahr besteht darin, dass wenn es keinen gültigen Freistellungsbescheid (das Datum auf der 'Bescheinigung' (die nichts bescheinigt) spielt keine Rolle) mit passendem Datum gibt (das franz. FA weiss nicht, ob es den wirklich gibt, aber sie gehen davon aus) und Du in F eine Erklärung abgibst, dass beide Staaten ihre Steuer haben wollen und Du noch mehr Ärger/Kosten am Hals hast.
Ergo, Du brauchst unbedingt den Bescheid. Den hat nur Dein AG oder das für Deinen AG zuständige FA (was nicht Dein FA sein muss). Besorg ihn Dir.
@all:
- Besorgt Euch diesen Bescheid von Eurer PA in Kopie, es ist ein wichtiges Dokument!
- kümmert Euch selbst um Eure Steuerangelegenheiten, überlasst es nicht dem AG oder seiner PA oder Dritten. Gerade bei gekündigten Verhältnissen wirds schwierig
-
Welchen Bescheid meinst Du genau? Ich habe immer nur meine abgestempelte Grenzgängerbescheinigung bei meinen Unterlagen...
-
Der AG bekommt vom dt FA einen Bescheid, den sog Freistellungsbescheid. Den mein ich.
Beispiel siehst Du hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783
-
Gut zu wissen, das habe ich natürlich nicht...
-
Das frag ich dann am Montag wenn ich den vom Finanzamt nochmal anruf der ist für so Sachen zuständig.
Die Dame mit der ich gesprochen hab, hat auch gemeint wenn die Lohnsteuer in Deutschland nicht abgeführt ist, muss ich das in Frankreich machen.
-
Die Dame mit der Du gesprochen hast scheint sich mit den Grenzgängerfragen/problemen nicht wirklich auszukennen, scheinbar kennt sie nicht mal die eigenen Regeln....
Du erfülltest in der fraglichen Zeit aber schon die Grenzgängerbedingungen lt DBA?
-
Ich glaub deswegen hat sie ir auch die Nummer von dem Kollegen gegeben.
Ja die habe ich erfüllt.
-
Noch was: Lass dir Aussagen vom FA immer schriftlich (per Mail reicht meist) geben. Mitarbeiter in Abteilungen werden versetzt, gehen in Ruhestand etc. Wenns Spitz auf Kopf kommt weis nachher keiner, was gesagt wurde.
-
Okay dann soll er mir das dann alles nochmal schriftlich zu schicken.
Danke für die Hilfe