Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Isis88 am 17. September 2018, 10:24:36

Titel: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Isis88 am 17. September 2018, 10:24:36
Guten Morgen,

mein Arbeitgeber braucht von mir einen Nachweis Grenzgängerbescheinigung 2014 und 2015 fürs dt. Finanzamt wg. Prüfung braucht. Ich habe diesen nicht und hätte gerne gewusst, ob ich den nachträglich noch bekommen kann.
Ich wohne seit 21 Jahren in Frankreich und hatte noch nie Probleme damit. Die letzte Bescheinigung habe ich 2016 ausstellen lassen (auch durch Aufforderung meines AG).
Muss ich als AN den automatisch jährlich (?) zum Finanzamt bringen?

Danke für eure Hilfe
Isis
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Bingo am 17. September 2018, 11:46:41
Schau mal auf dem Bescheid von 2016. In der Regel gelten diese für 3 Jahre
Und ja, um den Bescheid erneuern zu lassen, solltest Du Dich rechtzeitig vor Ablauf selbst drum kümmern
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Ralph am 17. September 2018, 22:24:26
Die Grenzgängerbescheinigung ist eigentlich in D unwichtig.
Wichtig die die Freistellungsbescheinigung des deutschen Finanzamts die daraufhin ausgestellt wird.
Sobald die Freistellungserklärung abläuft muß die rechtzeitig vorher neu beantragt werden.
I.d.R. alle 3 Jahre bzw. bei Stellenwechsel.
Nur dann darf der AG Dein Gehalt ohne Steuerabzug auszahlen.

Deshalb immer vom AG eine Kopie geben lassen.
In F will das das Finanzamt jedes Jahr diese Grenzgängerbescheinigung von Deinem AG bestätigt haben.


 
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Waylon57 am 18. September 2018, 06:11:01
[…]
In F will das das Finanzamt jedes Jahr diese Grenzgängerbescheinigung von Deinem AG bestätigt haben.

Hab' ich ja noch nie davon gehört. Wie sieht das bei dir konkret aus?
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Saarbrücker am 18. September 2018, 06:55:21
Moin,
schließe mich Waylon57 an.
Ich gebe alle 3 Jahre die Bescheinigung ab und gut.
Jedes Jahr eine Bestätigung hab ich auch noch nicht davon gehört.
Gruß
Saarbrücker
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Nicod3mus am 18. September 2018, 07:18:22
Bescheinigung für die Finanzämter ist alle 3 Jahre zu erstellen. Die Bescheinigung hat dabei 3 Exemplare: eine für das Franz. Finanzamt, eine für den Arbeitgeber (zur Vorlage beim deutschen Finanzamt) und eine Durchschrift für den Arbeitnehmer.
Vermutlich ist diese Durchschrift hier gefordert.
Diese habe ich letztens auch benötigt, um gegenüber einer Versicherung meinen Grenzgängerstatus zu beweisen.

In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass irgendjemand einen gravierenden Fehler gemacht hat und der Lohn ohne Steuer ausbezahlt wurde obwohl keine Befreiungsbescheinigung des Finanzamtes vorlag. Die muss der Arbeitgeber immer mit seinem Exemplar der Grenzgängerbescheinigung beantragen. Tut er das nicht, fliegt das spätestens bei der Lohnsteuerprüfung auf. Falls du diese beim AG abgegeben hast und er dies versäumt hat, dann ist das grundsätzlich sein Problem, du solltest aber ggf. einen Anwalt konsultieren. Mehr als Deine Durchschrift (die du hoffentlich noch hast) kannst du wohl nicht liefern, rückwirkend wirst du keine Bescheinigung bekommen.
Titel: Re: Grenzgängerbescheingiung/Avis d'impôts
Beitrag von: Ralph am 18. September 2018, 16:30:53
Nein, das dachten wir die letzten 20 Jahre auch.

Das französische FA will die Bestätigung des AG jedes Jahr.
War vor 3 Wochen dort und hab mir deswegen eine Strafpredigt anhören müssen.
Allerdings haben sie mir das dort auch noch nie gesagt. Und meine Steuern haben sie jedes Jahr doch angenommen.
Ihr könnt aber gerne Euer Finanzamt selber fragen.

Das mit den 3 Jahren betrifft nur das deutsche FA.
Anders weiß ja das französische FA (originalzitat) gar nicht wo wir arbeiten und was wir verdienen.

Ich habe dann das Ganze auch einmal gegoogelt und mit den Grenzgängervereinen besprochen.
Das war dort bekannt.

Ich habe es hier im Forum geschrieben, aber es hat niemand darauf reagiert.
In einem Beitrag von 2008 hatte es schon einmal jemand geschrieben.

Wenn Ihr Euch das letzte Merkblatt des Formulars 5011 einmal genau durchlest - ich habe es gelb markiert.