Bescheinigung für die Finanzämter ist alle 3 Jahre zu erstellen. Die Bescheinigung hat dabei 3 Exemplare: eine für das Franz. Finanzamt, eine für den Arbeitgeber (zur Vorlage beim deutschen Finanzamt) und eine Durchschrift für den Arbeitnehmer.
Vermutlich ist diese Durchschrift hier gefordert.
Diese habe ich letztens auch benötigt, um gegenüber einer Versicherung meinen Grenzgängerstatus zu beweisen.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass irgendjemand einen gravierenden Fehler gemacht hat und der Lohn ohne Steuer ausbezahlt wurde obwohl keine Befreiungsbescheinigung des Finanzamtes vorlag. Die muss der Arbeitgeber immer mit seinem Exemplar der Grenzgängerbescheinigung beantragen. Tut er das nicht, fliegt das spätestens bei der Lohnsteuerprüfung auf. Falls du diese beim AG abgegeben hast und er dies versäumt hat, dann ist das grundsätzlich sein Problem, du solltest aber ggf. einen Anwalt konsultieren. Mehr als Deine Durchschrift (die du hoffentlich noch hast) kannst du wohl nicht liefern, rückwirkend wirst du keine Bescheinigung bekommen.