Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger und HomeOffice  (Gelesen 10607 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Zizou67

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Grenzgänger und HomeOffice
« am: 05. August 2015, 12:14:05 »
Hallo Leute  :winkerwinker:

Ich lese hier häufiger mit und habe mich jetzt angemeldet weil ich zu dem obigen Thema nicht ausreichend Infos gefunden habe.
Folgende Situation:
Ich lebe in Frankreich im Raum Wissembourg und arbeite in D innerhalb der Grenzzone. Soweit ist alles i.O.

Ich wurde über einen Headhunter für ein anderes Unternehmen kontaktiert, die Fa befindet sich aber im Raum Düsseldorf. 
Ich würde vom HomeOffice arbeiten und im Vertrieb den Raum DACH betreuen. Von den Vorraussetzungen passt das alles recht gut, so dass ich mit ziemlicher Sicherheit ein Angebot erhalten sollte. Aber auch generell überlege ich schon länger in Richtung HomeOffice, einfach weil es mehr Freiheiten bietet und ich nicht mehr täglich über die blöde Rheinbrücke müsste.

Nachdem ich hier länger recherchiert habe würden sich steuerlich wohl folgende Möglichkeiten ergeben:

1. Verlust der Grenzgängerschaft und reguläre Besteuerung in D + Steuererklärung in Frankreich

Das würde trotz Verheiratet und Kind Steuerklasse I bedeuten, ist das richtig?
Das Mehr an Steuern würde in F nicht zu einer Art Rückzahlung führen, oder?

Damit wäre der evt. finanzielle Vorteil eines Jobwechsels mehr als verpufft, zumal meine Frau nur geringfügig arbeitet und damit mein Einkommen aktuell auf 2,5 Anteile in F gerechnet wird.

Hinzu kommt noch dass ich bei dieser Stelle ca. 80% von zu Hause aus arbeiten würde und nur den Rest der Zeit unterwegs bin. Damit hätte streng genommen F Anrecht auf die SV-Beiträge.

2. AG meldet mich in F an

Das würde für den AG ein erhebliches Mehr an SV bedeuten (so um die 38% anstelle von ~ 22%), zusätzlich müsste hier wohl ein frz. Dienstleister mit der Abwicklung engagiert werden.
Ob dieser damit einverstanden ist ist fraglich...

3. Der Arbeitsvertrag weist etwas anderes aus als real gegeben ist, d.h. ich betreue Kunden in D wohnortnah und kehre täglich zurück. Damit könnte ggf. der Grenzgängerstatus thoretisch erhalten bleiben. Könnte aber ggf. bei einer Betriebsprüfung Proleme bereiten.

4. Das HomeOffice liegt (theoretisch) innerhalb der Grenzgängerzone in D

In einem der zahlreichen Beiträge wurde sowas angedeutet.
Hat hier jemand eine solche Konstellation? Wie wäre sowas in der Praxis? Würde der AG ein Zimmer / einen Briefkasten anmieten?
Das würde sicherlich außer der Miete weitere Kosten / Steuern bedeuten, oder ?
Angenommen ich miete etwas, muss ich mich dann dort anmelden? Was käme außer einer Miete als Kosten hinzu?

Wäre toll wenn sich jemand äußern könnte.
Weiß jemand einen Steuerberater in meiner Nähe der sich mit sowas auskennt?

Vielen Dank schonmal!



Offline TGV

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 58
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #1 am: 05. August 2015, 14:27:55 »
Hallo,


wenn Du zu 80% aus einem HO arbeitest, das in Frankreich liegt, dann unterliegst Du zweifelsfrei französischem Arbeits- und auch Sozialversicherungsrecht, d.h. Dein Arbeitgeber wird anstatt 18 € pro Monat (soviel kostet Lohnabrechnung in DE für einen Deutschen Arbeitnehmer ca.) eher einige Hundert loswerden, und nagelt sich das völlig verkorkste französische Arbeitsrecht ans Bein, plus mehr als doppelt so hohe Sozialabgaben. Das wird er wohl kaum tun.

Alles andere (außer Option I., und die wird wie Du sehr richtig schreibst wohl sehr teuer für Dich) was Du geschildert hast ist mehr oder weniger Trickserei, die für alle Parteien übel nach hinten losgehen wird, wenn sie mal auffliegt - und das wird sie; in DE sind z.B. Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung gesetzlich mindestens alle 4 jahre vorgeschrieben (und finden daher auch statt :)

Was im Prinzip ginge ist, daß der AG ein Büro in Grenznähe in DE anmietet und Du da arbeitest, dann bleibt Grenzgängerstatus und DE Sozialversicherung plus DE Arbeitsrecht, sofern zweifelsfrei klar ist, daß Deine Kundenbetreuung Dich wirklich nicht zu oft aus der Grenzgängerzohe führt. Ob Dein AG solch Extrawürste machen mag, halte ich pauschal erstmal für fraglich ;), und über die blöde Brücke mußt Du trotzdem noch jeden Tag.



Viele Grüße


TGV

Offline Zizou67

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #2 am: 05. August 2015, 14:59:05 »
Hallo,

danke dir :doppeld:

Sowas in der Art habe ich mir schon gedacht.
Ggf. wäre ein grenznahes Vertriebsbüro wirklich eine Option da der AG die meisten Kunden in BW hat und die nächste Niederlassung in Düsseldorf sitzt.
Bliebe evt. noch die Option ich miete selbst einen Raum / Briefkasten, ich weiß dass es zumindest Firmen gibt welche für eine deutsche Postanschrift das in Grenznähe so handhaben. Oder ich gründe eine Ich-AG oder sowas in der Art. Aber da muss ich wohl vorab einen Steuerberater fragen.
Egal wie wirds aber aufwändig.

Offtopic:
Das mit der Sozialversicherung war mir früher gar nicht bewußt - kein Wunder kommt die frz. Wirtschaft nicht in die Gänge.
Aber Hauptsache man macht eine Schulreform und Gebietsreform  :rolleyes:
Jetzt ist mir auch klar warum die Zuzahlungen in frz. Apotheken bei entsprechendem Rezept so gering bzw. gar nicht vorhanden sind.

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #3 am: 08. August 2015, 03:41:32 »
Das mit der Sozialversicherung war mir früher gar nicht bewußt - kein Wunder kommt die frz. Wirtschaft nicht in die Gänge.
Aber Hauptsache man macht eine Schulreform und Gebietsreform  :rolleyes:
Jetzt ist mir auch klar warum die Zuzahlungen in frz. Apotheken bei entsprechendem Rezept so gering bzw. gar nicht vorhanden sind.


ist ein bisschen unlogisch diese Argumentation.
In D zahlt der AG und der AN jeder die Hälfte der Sozialversicherung.
In F zahlt der AG rund 75 % der AN ca. 25 %.....
Dafür verdient man aber in F auch weniger. Unterm Strich ist ja dadurch die Sozialversicherung nicht teurer.
Wird nur anders verteilt. Macht ja keinen Unterschied wenn man Dir mehr bezahlt und das dann wieder abzieht....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zizou67

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #4 am: 09. August 2015, 09:58:56 »
Hallo Ralph,

ja und nein. Du hast schon recht dass man dies nicht 1:1 vergleichen kann.

Prozentual ist der AN-Anteil in F an der Sozailversicherung geringfügig höher, der  AG-Anteil aber doppelt so hoch.
Es bleibt dabei dass für das gleiche Netto-Gehalt (ohne Steuern gerechnet) der AG wesentlich mehr zahlen muss.
Siehe auch folgenden Link: http://www.avocat.de/app/frankreichrecht/_media/ba70beaceb9a0ee3fb4a46f8c899471e.merkblatt-einstellung-arbeitnehmer-frankreich-15-05-12.pdf?PHPSESSID=2949169944fbbf1118b1bf860d455ba8

Dadurch dass aber die EK-Steuern in F niedriger sind ist ja auch kein so hohes Bruttogehalt notwendig.

Ich habe mir allerdings sagen lassen dass frz. Firmen die Sozialabgaben steuerlich geltend machen können, was den hohen Prozentsatz wohl etwas relativiert.
Habe aber kürzlich eine Aufstellung gesehen, demnach war Frankreich das Land mit den höchsten Unternehmensabgaben europaweit.


Offline TGV

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 58
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #5 am: 09. August 2015, 11:47:49 »
Tja, das ist ein vielschichtiges Thema. Es ist nicht nur die Höhe der Abgaben, es ist auch die Komplexität und die vielen kleinen Ausnahmen, die die Sache kompliziert und damit aufwändig und teuer machen, und das unberechenbare und überkomplexe Arbeitsrecht und -gerichtsbarkeit.

Steuerlich geltend machen kann übrigens auch ein deutscher AG die Sozialabgaben, das sind in vollem Umfang Betriebsausgaben.

Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #6 am: 09. August 2015, 16:54:20 »
Mal ganz abgesehen von der steuerlichen Betrachtung, wie sieht es an der Stelle mit der Berufsgenossenschaft (BG) aus?
Bei uns im Betrieb kann man, wenn man <! 20% (Achtung nur KLEINER ) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit mobil zu Hause arbeiten.
Das ist ueber unsere BG mitversichert.
Sollte man >=20% (hier ist das GLEICH mit drin, sprich ab einem Arbeitstag ist ein Vertrag notwendig) zu Hause arbeiten wollen,
braucht man einen Telearbeitsvertrag - neuhochdeutsch Homeoffice-Vertrag, sonst ist man via BG nicht mehr versichert.
Da ist die Persa mit im Boot, der Arbeitstsicherheitsbeauftragte, der Informationsschuetzer. Da gibt es einiges zu regeln.
Da muss die Firma Equipement stellen, auch Hardwaredinge wie Buerostuhl, Drucker, Shredder usw. Das ganze muss natuerlich
ergonomisch sein usw.
Wie ist es eigentlich mit sowas im Grenzueberschreitenden Verkehr. Fuer die BG hoert doch die Welt an der Grenze auf.
gruss Matthias

Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #7 am: 08. April 2016, 12:01:35 »
gruss Matthias

Offline Bienchen1909

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #8 am: 27. April 2016, 22:10:58 »
Hallöchen,

Ich hätte auch mal eine Frage wir haben folgende Situation :

Mein Freund arbeitet seit 09/15 im
Homeoffice für einen Arbeitgeber in München. Gelegentliche Aussendienste mit Hotelbesuchen in München bzw Osnabrück waren 2015 vorhanden.

Bis 08/15 zählte er als Grenzgänger - nun ja nicht mehr.

Wie gehen wir das in der Steuererklärung an?

Wir waren bisher bei einigen Steuerberatern die uns leider nicht helfen können. Wohnen in der Nähe vom Saarland und langsam macht das Ganze mir schon Sorgen.

Ich weis dass es hier mit Prozenten für DE und FR erwähnt wurde aber das ganze will mir derzeit nicht so in den Kopf.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung und kann mir einen Rat geben?

Liebe Grüße

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #9 am: 28. April 2016, 07:40:07 »
Mojn!
Mein Mann hat praktisch die gleiche Situation: Homeoffice in F und Arbeitgeber in München, immer wieder Dienstreisen irgendwo in D. Wie hier schon öfters im Forum erwähnt, macht er 2 Steuererklärungen, eine in D (Finanzamt München), eine in F. Dazu gibt er eine vom Arbeitgeber bestätigte Excelliste ab, die zeigt, wann er in welchem Land gearbeitet hat.
Da das Finanzamt München sich nicht wirklich mit grenzüberschreitendem Arbeiten und Frankreich auskennt, versteuert er zunächst voll in D und kriegt dann halt einen großen Batzen im Folgejahr nach der Steuererklärung zurück.
In F ist das gar kein Problem, da zum Zeitpunkt der Steuererklärung ja schon bekannt ist, wie viele Tage er im Vorjahr in D bzw. F gearbeitet hat.
Eigentlich wäre es gar nicht zu komplex, um die Steuererklärung in beiden Ländern selbst zu machen, wir lassen es aber vom hier im Forum überall bekannten Steuerbüro in Karlsruhe/Kandel/Scheibenhardt machen und das klappt reibungslos.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
LG
moni

Offline Bienchen1909

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #10 am: 28. April 2016, 08:03:12 »
Hey

Danke :) ich werd dann mal eine Liste  erstellen. Es steht ja nun die Erklärung für Frankreich und Deutschland an.

Bin ich mal gespannt wie das funktioniert :) wie gesagt hab null Erfahrung darin ;( und dadurch das er oft auf Außendienst ist, übernehme ich die Klärung derzeit..

Offline Gauloise

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 55
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #11 am: 11. Mai 2016, 10:30:57 »
Hallo zusammen,

jetzt bin ich völlig verwirrt:
ich arbeite zu 100% im Homeoffice hier in F.
Mein Arbeitgeber sitzt in Bayern, also ausserhalb des Grenzgänger-Bereiches.
Da mein Arbeitsplatz aber in F ist, gelte ich dennoch als Grenzgänger und bezahle meine Steuern deshlab ganz normal in Frankreich, und die Sozialabgaben in Deutschland.

LG,
Gauloise
Viele liebe Grüsse

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgänger und HomeOffice
« Antwort #12 am: 11. Mai 2016, 10:39:16 »
Solange sich keiner beschwert geht das vielleicht gut....
Wenn - wird es für Deinen AG teuer...
Denn Du bist kein Grenzgänger sondern ein in F beschäftigter...sprich Sozialversicherungspflicht und Steuern 100 % in F .
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz