Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger - Rückwirkende Anerkennung mit Hindernissen  (Gelesen 2986 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Nach einer Beratung bei EURES habe ich 2012 einen Antrag auf Freistellung als Grenzgänger rückwirkend zu meinem Arbeitsbeginn bei Baden-Baden bzw. Zuzug nach Drusenheim Ende 2010 gestellt - der zunächst auch anerkannt wurde.  :Achtung:
Jedoch war Herr Braun vom FA BAD der Ansicht daß sich mein Lebensmittelpunkt immer noch in D befunden habe - wir hatten dort noch unser Haus und meine Frau arbeitet daher umständehalber dort weiter als Tagesmutter - und widerrief den Bescheid. Auch meine Darlegung daß dies nur daran lag daß sich der Verkauf des Hauses schwieriger als erwartet gestaltete, ich meine Kontakte dort jedoch längst abgebrochen und in Drusenheim neu gestaltet hatte beeindruckte ihn nicht.  :mad:
Nach vielem Hin und Her - unter Mitwirkung der Rechtsabteilung des FA BAD - gelang es einen Kompromiss auszuhandeln; im Dezember waren wir zudem nach dem Verkauf des Hauses in D endlich nach Oberhoffen-sur-Moder gezogen.

Nun habe ich es endlich schriftlich - die rückwirkende Anerkennung als Grenzgänger ab 1.1.2012.  :smily:
Meine Steuererklärung in F habe ich - mit freundlicher Hilfe einer deutsch sprechenden Sachbearbeiterin beim FA Haguenau  :Hands: - bereits gestellt; die EK-Steuer in D bekomme ich über die Steuererklärung (hoffentlich) bald wieder.

Spannend wird es jetzt noch wegen der Einkünfte meiner Frau als Tagesmutter in D 2012....

Auch das sollte man wissen: Der (hier nicht ganz unbekannte) Steuerberater hätte für ein erstes Beratungsgespräch nach Einarbeitung in den Sachverhalt locker mehr als 500€ kosten können. Ohne RSV kann man das glatt vergessen.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2013, 20:40:11 von edgard »
Sapere Aude!