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Autor Thema: Grenzgänger nach Frankreich  (Gelesen 4470 mal)

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Offline Festool

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Grenzgänger nach Frankreich
« am: 07. Januar 2008, 19:10:21 »
Hallo zusammen,

Ich bin Grenzgänger nach Frankreich mit Wohnsitz in Deutschland und falle durch die 45 Tage Regelung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen heraus. Nachdem sich mein franz. Arbeitgeber beim franz. Finanzamt erkundigt hat muss ich feststellen dass ich einer Basisbesteuerung unterliege, die an das Centre des impôts des non-résidents zu entrichten sind. Diese Steuern führt der Arbeitgeber monatlich direkt ab. Der Steuersatz hängt vom ausgezahlten Nettoeinkommen ab. Bei mir ca. 2.700€/monat --> 12% --> 324€/Monat.

Da ich aber in Frankreich versteuert werde, habe ich meine Steuern auf der Homepage des franz. Finanzamtes mal ausgerechnet. Nach dieser Berechnung sind aber nur ~ 599€/Jahr zu entrichten(verheiratet + 3 Kinder).

Nun meine Frage:

Bekomme ich die zuviel gezahlten Steuern zurückerstattet oder bin ich als non-resident der Gelackmeierte?

Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten.

Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger nach Frankreich
« Antwort #1 am: 07. Januar 2008, 22:28:23 »
Hi,

Ich denke, dass du wie alle anderen f Steuerzahler einen Steuerbogen ausfüllen kannst und dir die bereits gezahlte Steuer dann angerechnet wird. Wenn deine Berechnungen richtig sind, würde das f Finanzamt dir Steuern zurückbezahlen. Ich würde mich an deiner Stelle einfach bei deinem zuständigen f Finanzamt nachfragen oder zu diesem Bürgersprechtag auf der Palmrainbrücke gehen, wo man auch f Finanzbeamte sprechen kann.

Gruss, Dieter

Offline walter

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Re: Grenzgänger nach Frankreich
« Antwort #2 am: 04. August 2008, 13:41:15 »
Hallo,

da du in der Zwischenzeit sicher eine Antwort bekommen hast um das Problem zu lösen melde ich mich, da ich
ein Problem habe, das in die gleiche Richtung geht. Vielleicht kannst du mir ja helfen?!

Ich habe bei einem franz. AG in Etzling gearbeitet und bin beim dortigen Finanzamt (?) als Grenzgänger registriert
worden. Nachdem ich jetzt wieder in Deutschland arbeite und lebe muss ich die Steuererklärung für diesen zeitraum
in Deutschland nachholen. Das D Finanzamt verlangt von mir eine Bestätigung für die in F geleisteten Steuern. Wo
und von wem könnte ich das anfordern? Vielen Dank

Walter