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Autor Thema: Grenzgänger nach F, Einkommensteuer in D - Sonderausgaben?  (Gelesen 5340 mal)

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Offline NRogalski

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Grenzgänger nach F, Einkommensteuer in D - Sonderausgaben?
« am: 21. November 2008, 14:15:19 »
Hallo,

ich bin in Deutschland innerhalb des Grenzgebietes wohnhaft und pendle täglich zu meiner Arbeitsstelle in Frankreich.
Mein dortiger Arbeitgeber führt die in Frankreich üblichen Sozialabgaben ab und zahlt mir monatlich ein französiches Steuer-Bruttogehalt.

Ich bin nun in den letzten Zügen der deutschen Steuererklärung für 2007 und frage mich, in wie weit die in Frankreich einbehaltenen Sozialabgaben im Rahmen der deutschen Steuererklärung als Sonderausgaben agzugsfähig sind.

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Gruß, Norbert

Offline ~Pero~

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Re: Grenzgänger nach F, Einkommensteuer in D - Sonderausgaben?
« Antwort #1 am: 22. November 2008, 08:41:36 »
ööööh - Moin

warum versteuerst Du denn nicht in Frankreich, ist doch günstiger?

Wenn Du das ganze Jahr in F arbeitest, bist Du eigentlich ja auch da steuerpflichtig.

à bientôt

pero



Hallo,

ich bin in Deutschland innerhalb des Grenzgebietes wohnhaft und pendle täglich zu meiner Arbeitsstelle in Frankreich.
Mein dortiger Arbeitgeber führt die in Frankreich üblichen Sozialabgaben ab und zahlt mir monatlich ein französiches Steuer-Bruttogehalt.

Ich bin nun in den letzten Zügen der deutschen Steuererklärung für 2007 und frage mich, in wie weit die in Frankreich einbehaltenen Sozialabgaben im Rahmen der deutschen Steuererklärung als Sonderausgaben agzugsfähig sind.

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Re: Grenzgänger nach F, Einkommensteuer in D - Sonderausgaben?
« Antwort #2 am: 22. November 2008, 12:09:08 »
Hi Ralph,  bist Du Dir da sicher?

ich arbeite in Luxemburg und habe bis 2003 in Trier gewohnt, und auch in Lux., dem Einsatz- und Arbeitsort, versteuert.

In DE mussten/müssen dann nur Einkünfte versteuert werden, die im "WOHNLAND" angefallen sind,
z.B. Mieten, Zinsen etc., bzw. wenn ich durch den Arbeitgeber mehr als xy Tage nicht in LUX eingesetzt worden
wäre (das ist z.B. das große Problem der LKW-Fahrer, die zwar in LUX beschäftigt, aber überwiegend in anderen
Ländern unterwegs sind - da hält dann der deutsche Fiskus die Hand auf).
Gegebenenfalls wird das Familien-Welteinkommen für die Berechnung der Progressionsstufe eines in DE tätigen
Ehepartners herangezogen (bei Zusammenveranlagung).

Umgekehrt, also in FR wohnen in DE arbeiten und in FR versteuern ist ja auch eine KANN-Regelung, die nur auf Antrag
funktioniert. Verpflichtend ist dies ja meines Wissens nach nicht.

Evtl. wäre es dann doch sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich mit bilateralen Steuerabkommen und EU-Steuerrecht auskennt!!!

Pero

« Letzte Änderung: 22. November 2008, 12:10:43 von petee01 »

Offline NRogalski

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Re: Grenzgänger nach F, Einkommensteuer in D - Sonderausgaben?
« Antwort #3 am: 24. November 2008, 21:36:12 »
Entschuldigung, aber dass meine Frau und ich unser 'Welteinkommen' in Deutschland versteuern müssen, ist längst geklärt und war nicht Gegenstand meiner Frage.

Ich versuch's nochmal: Hat niemand Erfahrung, welche Sozialabgaben aus F bei der Steuererklärung in D geltend gemacht werden können - und in welcher Höhe?

Norbert