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Autor Thema: Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen  (Gelesen 3965 mal)

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Offline grenzgängerin

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Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
« am: 27. August 2009, 12:30:52 »
auszug aus der SZ von heute:
Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
Grenzgänger müssen es hinnehmen, wenn ihre Altersvorsorge doppelt besteuert
wird. Dies verstoße nicht gegen europäisches Recht, heißt es in einem gestern veröffentlichten
Urteil des Bundesfinanzhofs. Er wies damit die Klage einer Grenzgängerin zwischen Deutschland und
Frankreich ab (Az: X R 57/06).
Die Französin hatte geklagt, weil sie in Deutschland jetzt teilweise ihre Beiträge zur Altersvorsorge
versteuern und bei Rentenbezug nochmals Steuern an den französischen Staat zahlen muss

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
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Re: Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 08:28:49 »
Tja,

da haben wir leider Pech gehabt.
Es liegt aber an den unterschiedlichen Systemen.
Vor-oder nachgelagerte Besteuerung. Die deutschen stellen in mehreren Stufen von
der vorgelagerten auf die nachgelagerte um. Das praktizieren die Franzosen
schon lange so. Es gibt da leider eine Doppelbesteuerung (noch).
Ähnlich den verheirateten deutschen Beamten in Frankreich.

Es ist ja für Politiker nicht so leicht die europäischen Rechte zu vereinheitlichen.

Persönliche Meinung: Alles in allem können wir (Grenzgänger) gut damit leben. Oder?

Gruß

Saarbrücker