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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Guest am 02. Juli 2006, 23:08:46

Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Guest am 02. Juli 2006, 23:08:46
Hallo!

Nach allem, was ich bisher gelesen habe, akzeptieren die deutschen Finanzämter den Grenzgängerstatus nicht, wenn der Weg zur Arbeitsstelle mehr als 30 km nach der Grenze beträgt. Bei mir ist es deutlich mehr (fast 100), aber ich wohne direkt an der Grenze in F (nur wenige Meter nach D).

Zudem arbeite ich im EDV-Bereich, und kann fast zu 100% Heimarbeit machen. Der Arbeitgeber ist allerdings 100 km weg von der Wohnung.

Frage: bisher zahle ich noch alle Steuern in D und habe beim Finanzamt nicht nachgefragt, weil ich durch eine falsche Taktik nichts verbauen will. Wie könnte ich die für mich günstigere Besteuerung in F erreichen? Wie kann ich das deutsche Finanzamt dazu bringen, mich "gehen" zu lassen? Gibt es irgendwelche Lösungen für Heimarbeiter?

Ich denke auch über die Gründung einer S.A.R.L. in Frankreich nach, über die ich dann einen Teil meiner Einkünfte als Selbständiger erwirtschaften könnte. Das ist aber ein Schritt, den ich nicht ohne kompetenten Berater machen will. Frage 2: kennt jemand einen wirklich guten deutschsprachigen Berater für Steuer- und Firmengründungsangelegenheiten im Departement Moselle (57)?

Danke und MfG Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Marco am 02. Juli 2006, 23:55:55
Zitat von: Mathis
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, akzeptieren die deutschen Finanzämter den Grenzgängerstatus nicht, wenn der Weg zur Arbeitsstelle mehr als 30 km nach der Grenze beträgt. Bei mir ist es deutlich mehr (fast 100), aber ich wohne direkt an der Grenze in F (nur wenige Meter nach D).
Die Regeln sind relativ eindeutig, und darin heisst es dass es maximal 30 km auf beiden Seiten sein dürfen. Das Saarland hat darin allerdings einen Sonderstatus und gilt meines Wissens nach komplett. D.h. wenn dein Arbeitsplatz im Saarland liegt, hast du ne Chance.

Zitat von: Mathis
Zudem arbeite ich im EDV-Bereich, und kann fast zu 100% Heimarbeit machen. Der Arbeitgeber ist allerdings 100 km weg von der Wohnung.

Frage: bisher zahle ich noch alle Steuern in D und habe beim Finanzamt nicht nachgefragt, weil ich durch eine falsche Taktik nichts verbauen will. Wie könnte ich die für mich günstigere Besteuerung in F erreichen? Wie kann ich das deutsche Finanzamt dazu bringen, mich "gehen" zu lassen? Gibt es irgendwelche Lösungen für Heimarbeiter?

Ich denke auch über die Gründung einer S.A.R.L. in Frankreich nach, über die ich dann einen Teil meiner Einkünfte als Selbständiger erwirtschaften könnte. Das ist aber ein Schritt, den ich nicht ohne kompetenten Berater machen will. Frage 2: kennt jemand einen wirklich guten deutschsprachigen Berater für Steuer- und Firmengründungsangelegenheiten im Departement Moselle (57)?
Wenn du als Grenzgänger versteuern möchtest, würdest du allerdings eine Personengesellschaft in Deutschland und nicht in Frankreich benötigen. Denn du musst die Grenze überqueren um als Grenzgänger eingestuft zu werden. Ob ein gemischtes Versteuern möglich ist, d.h. deine Einnahmen aus der deutschen Firma in Deutschland und deine eigenen Einnahmen über die französische S.A.R.L. weiss ich nicht, vielleicht weiss da jemand anderer hier mehr.

Viele Grüße,
Marco
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Guest am 03. Juli 2006, 09:07:15
Zitat von: Marco
Die Regeln sind relativ eindeutig, und darin heisst es dass es maximal 30 km auf beiden Seiten sein dürfen. Das Saarland hat darin allerdings einen Sonderstatus und gilt meines Wissens nach komplett. D.h. wenn dein Arbeitsplatz im Saarland liegt, hast du ne Chance.
Zuerst, nein, es ist nicht im Saarland. Es stellt sich die Frage, wie das bei Heimarbeit ist. Gilt hier der Ort des Arbeitgebers, oder der überwiegende Ort der Tätigkeit? Bei der PAMINA Beratungsstelle konnte mir auch keiner eine sichere Auskunft geben. Im Zweifel will natürlich der deutsche Staat die Steuern haben. Einen Steuerzahler will kein Finanzamt gerne verlieren...

Zitat von: Marco
Wenn du als Grenzgänger versteuern möchtest, würdest du allerdings eine Personengesellschaft in Deutschland und nicht in Frankreich benötigen. Denn du musst die Grenze überqueren um als Grenzgänger eingestuft zu werden. Ob ein gemischtes Versteuern möglich ist, d.h. deine Einnahmen aus der deutschen Firma in Deutschland und deine eigenen Einnahmen über die französische S.A.R.L. weiss ich nicht, vielleicht weiss da jemand anderer hier mehr.
Ich denke, dass eine S.A.R.L. oder bessergesagt E.U.R.L. (entreprise uniperonnelle à responsabilité limitée) erst mal in Frankreich steuerpflichtig ist. Was ich aber als Gewinn erwirtschafte, wie sich das verhält, das wäre die Frage. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ich mit einer E.U.R.L. in D steuerpflichtig wäre, nur weil ich als Firmeninhaber noch eine "Nebentätigkeit" in D habe.

MfG Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Dieter12 am 03. Juli 2006, 16:56:10
Eine Besteuerung in Deutschland und in Frankreich solltest du möglichst vermeiden, denn dann langt das deutsche Finanzamt besonders kräftig zu.
In F würdest du nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ganz "normal" besteuert, aber in D dürfen deine französischen Einkünfte nicht mehr als 10% deiner Gesamteinkünfte oder 6136 EUR/Jahr bzw 12272 EUR/Jahr für Verheiratete betragen. Bei Zuwiderhandlungen wirst du in die Steuerklasse 1 oder 6 eingeteilt!

Gruss, Dieter
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Mathis am 04. Juli 2006, 07:18:33
Zitat von: Dieter12
Eine Besteuerung in Deutschland und in Frankreich solltest du möglichst vermeiden, denn dann langt das deutsche Finanzamt besonders kräftig zu.
In F würdest du nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ganz "normal" besteuert, aber in D dürfen deine französischen Einkünfte nicht mehr als 10% deiner Gesamteinkünfte oder 6136 EUR/Jahr bzw 12272 EUR/Jahr für Verheiratete betragen. Bei Zuwiderhandlungen wirst du in die Steuerklasse 1 oder 6 eingeteilt!
Herzlichen Dank für den Tipp, das wusste ich bisher nicht.

Ich möchte meine Frage also etwas umformulieren:

Da mein Arbeitgeber leider zu weit weg ist für den regulären Grenzgängerstatus suche ich Tipps und Möglichkeiten, das beste aus der Situation: - Wohnen in F und Arbeiten in D - zu machen. Da ich mein Domizil in F noch nicht so lange habe, bin ich in D noch ganz normal gemeldet, und zahle auch die Steuern voll in D. Aber lange möchte ich die Doppelbelastung von 2 Wohnsitzen nicht mehr haben. Was also tun?

Gibt es eine Regelung für Heimarbeit? Wenn nein, wäre es unklug dem Finanzamt in D etwas von der Möglichkeit zur Heimarbeit zu sagen, denn dann kann ich kaum Fahrtkosten anrechnen lassen.

MfG Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: khmer am 08. Juli 2006, 04:22:34
Meine Erfahrungen sind folgende: Ich fahr seit 18 Jahren 82 km einfach zu meinem Arbeitsplatz in Rheinland Pfalz. Da die Firma nicht mehr als 30 km von der frz Grenze entfernt ist und hunderte Grenzgänger beschäftigt, ist die alle 3 Jahre fällige Steuerfreistellung überhaupt nie ein Problem gewesen.

Wie weit weg ich von der Grenze wohne oder wie weit ich entlang der Grenze fahre, das hat nie jemanden interessiert. Deswegen denke ich, der Arbeitsort in D ist maßgebend und daß Du täglich pendelst. Dienstreisen außerhalb der Grenzgängerzone werden 45? Tage im Jahr toleriert. Aber prüfen tut das niemand. Ein Problem könnte das nur bei Zeitarbeitsfirmen sein, die Dich nach überall hin entsenden können, da werden schlafende Hunde wach.

In den 80ern war ich IT-Außendienstmitarbeiter mit Büro in SB und hab ständig in MA, F, S, KA, sogar M gearbeitet. Während 10 Jahren hat kein Betriebsprüfer meine Reisekostenabrechnungen zum Anlaß genommen, meinen Grenzgängerstatus in Frage zu stellen. Mein Büro und damit Arbeitsort war SB und basta.

Mit dauerhafter Heimarbeit in France entgehst Du ganz sicher dem deutschen Fiskus. Einer permanenten Auslandsentsendung wird sich das Finanzamt am Arbeitgeberort nicht verschließen können. Du bist dann eben dessen frz Dépendance, wenn nötig mit eigener Firma. Die kann Dir sicher zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.

Grenzgänger bist Du dann nicht mehr, sondern frz Arbeitnehmer einer deutschen Firma mit Arbeitsort Frankreich oder Selbständiger in F. Auch Deine ganze Sozialversicherung wandert nach France. Die Krankenkassen sind hier enorm verschuldet, ev könnten Leistungen geringer oder Zuzahlungen höher sein, als Du das bisher gewohnt bist. Man kann sich jedoch für 100€ (kein Einkommen in D) bei deutschen Krankenkassen versichern, wenn man das braucht.

Mein Nachbar (polnischer Franzose) ist Repräsentant einer deutschen Firma irgendwo in den neuen Ländern, angestellt - nicht selbständig, da deutscher Firmenwagen. Bei der Abgabe unserer letzten Steuererklärung sind wir uns im Hôtel des impôts begegnet.....

Bonne chance
khmer
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Guest am 10. Juli 2006, 21:16:56
Hallo Zusammen.

Bei uns ist der Fall gerade umgekehrt. Wir leben in Deutschland, nah an der Grenze zu Frankreich, und Arbeiten  in Frankreich,

Welche Regelungen gelten dort?

Wie weit darf man höchstens von der Grenze zu Frankreich entfernt wohnen (Umkreis) um noch Steuervergünstigungen zu erhalten????

Sorry das ich meine Frage nun einfach so zwischen rein Presse. Smile

Vielen Dank

tobias
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Marco am 13. Juli 2006, 21:27:39
Hi Tobias,

"zwischendrurch reinpressen" ist schon okay, dafür ist das Forum ja da. Allerdings hättest du besser mal ein neues Thema gestartet ;-), damit deine Frage auch gefunden wird.

Ich nehme an, das Abkommen gilt wechselseitig auch andersherum. Das bedeutet, dass ihr im Wohnland versteuert werdet, in eurem Fall also in Deutschland. Ob das nun eine Steuererleichterung ist, bezweifle ich. Die Grenze dafür sind 30 km beiderseits der Grenze, wobei das Saarland meines Wissens nach komplett gilt. Würdet ihr komplett in Frankreich wohnen und arbeiten würdet ihr nicht mehr als Grenzgänger gelten sondern nur noch nach französischem Steuerrecht abgerechnet.

Vielleicht weiss ja jemand anderer etwas mehr darüber als ich :).

Grüße,
Marco
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Mathis am 25. September 2006, 16:21:33
Hallo!

Ich habe zum Thema: „wohnen in Frankreich und arbeiten außerhalb der Grenzgängerzone“ gerade mit einem recht kompetent wirkenden deutschen Steuerberater gesprochen. Kurz zusammengefasst: man kommt nicht aus der (ungünstigen) deutschen Besteuerung heraus. Es gibt nur 2 Möglichkeiten. 1.) völlige Selbstständigkeit und 2.) arbeiten innerhalb der Grenzgängerzone. Bei gemischten Einkünften kann es, wie hier schon geschrieben, sogar noch ungünstiger werden, wenn die frz. Einkünfte 10% der Gesamteinkünfte übersteigen.

Befragt zu einem Heimarbeits- oder Telearbeitsvertrag meinte er, dass das keinerlei Unterschied für die Besteuerung macht, da hier nur der Sitz des Arbeitgebers zählt.

Die Kosten durch das Pendeln zur Arbeit kann ich derzeit mit bis zu 4500 Euro jährlich absetzen, auch wenn der Wohnort im Ausland (Frankreich) liegt. Falls ich höhere Kosten habe, will das Finanzamt genaue Belege (Werkstatt / Wartung o.ä.) über die gefahrenen Kilometer.

Gruß Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Marco am 26. September 2006, 01:53:12
hi mathis,

schreibst du mir mal per email die adresse des steuerberaters? ich kriege öfter mal anfragen nach kompetenten steuerberatern :).

grüße,
marco
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Mathis am 26. September 2006, 07:14:13
Hi Marco,

Zitat von: Marco
schreibst du mir mal per email die adresse des steuerberaters? ich kriege öfter mal anfragen nach kompetenten steuerberatern :).
Würde ich gern, aber ich hab nicht mal ne Adresse... Es ist der Steuerberater, der in unserer Firma kommt, und in der Regel keine Einzelberatungen macht. Er hat sich auf Bitten meines Chefs in das Thema eingelesen, und berät sonst nur größere Firmen. Sorry...


Gruß Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Marco am 26. September 2006, 11:05:42
Hi Mathis,

na gut :).

Viele Grüße,
Marco
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: l'Alsacien am 20. März 2007, 00:05:42
Zitat von: Marco
Die Regeln sind relativ eindeutig, und darin heisst es dass es maximal 30 km auf beiden Seiten sein dürfen. Marco
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).

mfG
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Mathis am 20. März 2007, 06:53:27
Hi!

Zitat
Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).
Ist das unabhängig vom Département? Ich dachte, der deutsche Arbeitsort und das frz. Département müssten aneinander grenzen? Anders gefragt: wenn ich z.B. in F-68480 Pfetterhouse wohnen würde und einen einfachen Weg zur Arbeitsstelle in z.B. D-66620 Nonnweiler von über 300 km hätte, dann wäre ich Grenzgänger, während der Weg von etwas über 40 km von Wissembourg nach Neustadt a.d.W. nicht unter die Grenzgänger-Regelung fällt?

Gruß Mathis
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: Dieter12 am 20. März 2007, 19:03:16
Zitat von: l'Alsacien
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).
Das gilt offensichtlich nur für den Grenzgänger Frankreich wohnen/ Deutschland arbeiten. Für die entgegengesetzte Richtung, die es auch gelegentlich geben soll, scheint 30km beiderseits der Grenze zu gelten.

Gruss, Dieter
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: khmer am 23. März 2007, 15:36:49
Zitat von: Mathis
Befragt zu einem Heimarbeits- oder Telearbeitsvertrag meinte er, dass das keinerlei Unterschied für die Besteuerung macht, da hier nur der Sitz des Arbeitgebers zählt.
Das glaub ich nun überhaupt nicht, sonst würden nicht all die Leiharbeiter-Sklaven, die von ihren frz Firmen auf deutsche Baustellen geschickt werden, in D in Steuerklasse I abkassiert, unabhängig von ihrem Familienstand, noch dazu "beschränkt steuerpflichtig", was ein gewaltiger Nachteil ist.

Nein, diese Praxis ist nur möglich, wenn der tatsächliche Arbeitsort und nicht der Firmensitz maßgeblich ist. Es darf ev nur nicht Heimarbeit heißen, sondern Entsendung oder so was.

Mein Nachbar ist hier in Frankreich Repräsentant einer ostdeutschen Firma und wird hier in F veranlagt.  

Der Sitz meines Arbeitgebers ist bei Köln/Bonn, ich arbeite in Rheinland Pfalz. Und bin seit 18 Jahren Grenzgänger. Was hat denn bei großen Firmen der Sitz zu bedeuten? Kann doch nicht sein.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir so entgegenkommend ist, würd ich es mit einer Versetzung an einen frz Arbeitsort versuchen 1). Solltest Du Deine Finanzamt-Freistellung nicht erreichen, kann die Filiale ja geschlossen werden und Du kehrst eben zu den jetzigen Verhältnissen zurück.

1) Begründet werden muß das nicht, ist unternehmerische Entscheidung wer wo arbeitet. Bei uns wurden Stellen von Leuten, die man loswerden wollte, nach Berlin verlagert. Nur von dort aus konnte der Job für den Standort in der Pfalz noch erledigt werden...... Die unternehmerische Entscheidung hatte in der Kündigungsschutzklage -zwar stirnrunzelnd- aber trotzdem Bestand.
Titel: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
Beitrag von: sab am 17. April 2007, 19:44:42
Zitat von: Dieter12
Zitat von: l'Alsacien
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).
Das gilt offensichtlich nur für den Grenzgänger Frankreich wohnen/ Deutschland arbeiten. Für die entgegengesetzte Richtung, die es auch gelegentlich geben soll, scheint 30km beiderseits der Grenze zu gelten.
Auf der Website der CRD EURES (http://crd-eures-lorraine.org/site/etre_form.php) kann man sich nun eine Liste der Gemeinden auf beiden Seiten anzeigen lassen, in denen die Grenzgänger-Regelung gilt. Man muss nur zuvor in dem Formular auswählen, in welchem Land man arbeitet und in welchem man wohnt. Dann erhält man einen Link zu einer "Liste der in dieser Zone eingeschlossenen Gemeinden". Interessanterweise gilt bei der von Dieter angesprochenen "entgegengesetzten Richtung" sogar nur eine Zone von 20km beiderseits der Grenze -- zumindest laut dieser Website.

"Sie wohnen im Saarland oder weniger als 20 Km von der französischen Grenze entfernt und arbeiten in Frankreich weniger als 20 Km von der deutschen Grenze entfernt."

oder

"Sie wohnen im Departement Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68), oder Moselle (57) und Sie arbeiten in einer deutschen Stadt, die weniger als 30 Km Luftlinie von der französischen Grenze entfernt ist."