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Autor Thema: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte  (Gelesen 11607 mal)

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Offline onjaanja

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Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 13:08:35 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und somit in D steuerpflichtig, ich Angestellte (Teilzeit) und in F steuerpflichtig...

Da ich im nächsten Jahr mehr als 12.272 Euro verdienen werde, wird mein Bruttoeinkommen ja auf das Gehalt meines
Mannes draufgeschlagen, dadurch kommt er von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1, jetzt haben wir uns mal vom Finanzamt ausrechnen
lassen was das bei der Lohnsteuer für meinen Mann ausmachen wird..., monatlich ca. 350 Euro die er mehr zahlen muß....das sind im Jahr
4.200 Euro mehr an Lohnsteuer.... , desweiteren wird ja für die Versteuerung in F (für mich) sein Gehalt auf mein Gehalt draufgerechnet und für
mein Gehalt dann der Steuersatz angesetzt der für die Summe unserer beider Gehälter in der Tabelle steht....

Ich bin der Meinung, daß wir dadurch doch irgendwo doppelt besteuert werden, oder sehe ich das falsch.....??

Hat jemand einen Tipp wie man dieses Steuerproblem, das bei uns doch ziemlich starke negative Auswirkungen hat, positiv für uns wenden könnte....

Vielen Dank.

LG
onjaanja



Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #1 am: 13. November 2007, 17:29:49 »
Hi Mona,

Du siehst es leider falsch. Ihr werdet ganz normal in D und F versteuert und nicht doppelt versteuert. Aber im Gegensatz zum f Steuersystem ist das d System eben vergleichsweise ungerecht und bevorzugt obendrein noch hohe Einkommen.
Der einzige Ausweg für dich ist, weniger zu arbeiten, um unter die 12272€ Grenze zu kommen. Wenn dein Mann errechnete 4200€ mehr an Steuern bezahlt, was ich dir ohne zu zögern glaube, lohnt es sich vielleicht schon deshalb weniger zu arbeiten und dann das gleiche Geld in der Tasche zu haben.

Gruss, Dieter

Offline onjaanja

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #2 am: 13. November 2007, 17:44:51 »
Hallo Dieter,

vielen Dank!

Der Gedanke mit dem weniger arbeiten ist mir auch schon gekommen, aber das spielt mein Chef leider nicht
mit, bin wirklich froh, daß es mir nach meiner 3 jährigen Elternzeit überhaupt ermöglicht wurde in Teilzeit arbeiten
zu gehen, da ich ja eigentlich nur Anspruch auf den Arbeitsplatz wie ich ihn vor meinem Mutterschutz verlassen
habe und das war Vollzeit....

Ein zweiter Gedanke den wir mal kurz hatten war, daß mein Mann evtl. versucht zusätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft
zu bekommen und dann als Französischer Staatsbürger versucht ob es möglich wäre sich als Beamter in D arbeitend (mit franz. Staatsbürgerschaft)
in F - wo auch sein Wohnsitz ist - zu versteuern...

Haben wir damit evtl. eine Chance.....

Liebe grüße
onjaanja


Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #3 am: 13. November 2007, 18:07:16 »
Hi Mona,

Auch mit doppelter Staatsbürgerschaft entgeht dein Mann dem d Fiskus nicht. Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile. Es ginge nur, wenn er die d Staatsbürgerschaft abgibt und die f annimmt, aber als d Beamter wird ihm nicht erlaubt, die d Staatsbürgerschaft abzugeben. Also geht das auch nicht. Die einzige Möglichkeit ist diejenige, die Michael Schumacher gewählt hat und das lohnt sich bereits bei einem viel geringeren Einkommen.

Gruss, Dieter

Offline onjaanja

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #4 am: 13. November 2007, 18:14:04 »
Schade!
Klär mich mal auf, welche Möglichkeit Michael Schumacher gewählt hat,
ich steht wahrscheinlich auf der Leitung....

LG

Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #5 am: 13. November 2007, 20:49:27 »
Hi,

Michael wohnt jetzt in der Schweiz.

Gruss, Dieter

Offline diego2

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #6 am: 13. November 2007, 21:11:58 »
ms ist aber kein deutscher beamter. ich würde fast annehmen, das in D arbeitendende D Beamte in CH lebend (analog zu F) auch in D versteuern muessen. ein umzug in die CH wuerde vermutlich also auch nichts helfen.

die einzige theoretische lösung: jobwechsel und deutschen beamtenstatus aufgeben und dann in F steuern zahlen, da wohnortprinzip.

Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #7 am: 13. November 2007, 22:20:04 »
Hi Diego,

Es ist richtig, dass MS ist kein Beamter ist, aber die d Beamten, die in CH wohnen, werden wie alle anderen behandelt und nicht wie im Verhältnis D/F, wo die Beamten anders behandelt werden. Die Verträge zwischen D/CH und D/F sind dbzgl ganz anders; sehr zu meinem Leidwesen. Aber vielleicht entschließe ich mich dann doch noch eines Tages MS zu folgen.

Gruss, Dieter

Offline diego2

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Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« Antwort #8 am: 14. November 2007, 10:47:52 »
übrigens nebenbei: ich habe gerade lange mit dem franz. Zöllner St. Louis gesprochen, die relativ genau sind bei einem Umzug von CH nach F (im Gegensatz zur D - F), da wohl zahlreiche CH in das Grenzgebiet ziehen und sich nicht in F anmelden und somit GAR KEINE Steuern mehr zahlen. Eine Abmeldung in der CH reicht aus, die CH Finanzämter kontrollieren nicht (im Gegensatz zu denen in D), ob man woanders Steuern zahlt. ich habe mich schon gewundert bei meiner Anstellung in Basel, hier musste ich nur einen Zettel unterschreiben, dass ich in F Steuern zahle (ohne die ganzen Probleme oder Meldepflichten, die ihr bei einem Wechsel D-F beschrieben habt).