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Autor Thema: Grenzgänger ja oder nein?  (Gelesen 1862 mal)

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Offline Gauloise

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Grenzgänger ja oder nein?
« am: 25. September 2024, 18:10:52 »
Hallo zusammen,

ich lebe in Frankreich im Bas-Rhin.

Von dort aus arbeitete ich zu 100% im Home-Office für eine Firma in Deutschland, die außerhalb der Grenzzone liegt.
Das frz. Finanzamt stellte mir ohne Bedenken immer eine Grenzgängerbescheinigung aus mit der Begründung, dass ich meinen Arbeitsplatz ja in Frankreich habe.

Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt.
Der neue Arbeitgeber liegt ebenfalls außerhalb der Grenzzone, ich arbeite normalerweise ausschließlich im Home-Office und fahre nur 1xpro Monat für 2 Tage nach Deutschland.
Nun will mir das Finanzamt aber keine Grenzgängerbescheinigung mehr ausstellen mit der Begründung, dass ich ausserhalb der Grenzzone arbeite.

Fragen:
1.) Wo bin ich steuerpflichtig, da mein Arbeitsort doch mein Zuhause im Bas-Rhin ist?

2.) wo bin ich nun SV-pflichtig? 

Danke im Voraus und viele liebe Grüße,
Margit

Könnt' Ihr mir bitte durch den Wust an Bestimmungen helfen??
Viele liebe Grüsse

Offline Sabine

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Re: Grenzgänger ja oder nein?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2024, 18:19:08 »
Hallo Margit,
es wundert mich, dass du im ersten Fall eine Grenzgängerbescheinigung erhalten hast, mit 100% Homeoffice in Frankreich wärst du ja in F sozialversicherungspflichtig gewesen?
Ich kenne nur den Fall, dass man Grenzgänger ist, wenn die Firma ihren Sitz auch im Grenzgebiet ist. Arbeitet man dann außerhalb des Grenzgebiets (z.B. in anderen Niederlassungen), dann fängt man an die grenzgängerschädlichen Tage zu zählen.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an die PAMINA wenden.
VG
Sabine

Offline jauno

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Re: Grenzgänger ja oder nein?
« Antwort #2 am: 21. Mai 2025, 18:39:22 »
Ich kenne nur den Fall, dass man Grenzgänger ist, wenn die Firma ihren Sitz auch im Grenzgebiet ist. Arbeitet man dann außerhalb des Grenzgebiets (z.B. in anderen Niederlassungen), dann fängt man an die grenzgängerschädlichen Tage zu zählen.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an die PAMINA wenden.
VG
Sabine
Firmensitz innerhalb des Grenzradius ist tw. inkorrekt.
Man muss mind. 45 Tage/Jahr im Grenzgebiet arbeiten und jeden Tag an den Wohnsitz zurückkehren. Der Sitz der Firma ist dabei nicht relevant.
Bei télétravaii gibt es spezielle Vorschriften.
Wie gesagt, an PAMINA wenden.
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