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Autor Thema: Grenzgänger FR-LUX  (Gelesen 5216 mal)

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Offline ~Pero~

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Grenzgänger FR-LUX
« am: 15. Juni 2007, 14:09:13 »
Hallo,

habe hierzu mal im MOment nichts gefunden hier auf die schnelle.

Vielleicht kennt sich aber ja jemand damit aus:

ich ziehe auch demnächst nach Frankreich, in ein Eigenheim.

Mein Arbeitsplatz ist in Luxemburg, dort bin ich dadurch auch sozialversichert.
Da der Steuersatz in Luxemburg noch etwas günstiger ist als der in Frankreich, ist es für mich
natürlich uninteressant an der Steuersituation etwas zu ändern.

Muss ich wegen des Eigenheimes dann dennoch in FR eine Steuererklärung machen?
Wird dann mein Gehalt nochmals besteuert?
Muss ich mich nach dem Umzug dann zusätzlich noch bei der Caisse de Maladie in Frankreich anmelden?

Grüße
P.

Offline khmer

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Grenzgänger FR-LUX
« Antwort #1 am: 16. Juni 2007, 22:35:58 »
Hi P,

frz Grenzgänger mit Arbeitsplatz Lux werden immer in Lux versteuert.

Ich wüßte nicht, warum Du wg Eigenheim dennoch eine Steuererklärung in F machen solltest.
Und wenn doch, wirst Du keinesfalls nochmal besteuert.

Denkst Du dabei an Eigenheimförderung? Dahrlehenszinsen steuermindernd geltend machen? Das müßtest Du dann mit dem lux Finanzamt abmachen.

Wenn Du hier in F zum Arzt willst kannst Du Dich bei der caisse maladie anmelden, mußt Du aber nicht.

Salut
khmer

Offline ~Pero~

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Grenzgänger FR-LUX
« Antwort #2 am: 16. Juni 2007, 23:07:26 »
Hi khmer,

super - danke für die Auskünfte.

Bist Du auch FR-Lux Grenzgänger?

Das mit den Darlehenszinsen ist bei den luxi-Steuerbehörden leider nicht so einfach.
üblicherweise lehnen die das bei Grenzgängern ab soweit ich das mitbekommen habe.
Ist allerdings bei Gericht anhängig momentan.

Es gibt aber in FR Möglichkeiten der steuerlichen Förderung von alternativen Energien in der Beheizung des Hauses etc.
wie mir erzählt wurde.

Muss ich mich mal weiter erkundigen.

à bientôt

Pero