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Autor Thema: Grenzgänger F/D, aber Familienwohnung in D  (Gelesen 3046 mal)

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Offline neuling

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Grenzgänger F/D, aber Familienwohnung in D
« am: 29. Oktober 2008, 14:00:46 »
Hallo liebe Grenzgänger,

ich werde bald einen Job im Saarland antreten. Wegen der Steuer überlege ich unter der Woche im nahen Frankreich zu wohnen. Ich bin verheiratet - wir haben 1 Kind - meine Frau ist nicht berufstätig. Wegen der Schule (Kind macht in 2 Jahren Abi) wird die Familienwohnung erstmal auch in D bleiben, ich werde am Wochenende dort sein. Die Wohnung ist ca. 200 km vom Arbeitsort entfernt.

Gelte ich unter diesen Umständen - nach Ummeldung meines Hauptwohnsitzes nach F und vollständiger Abmeldung in D - als Grenzgänger?

Oder werde ich wegen der de facto Familienwohnung in D auch in D versteuert, selbst wenn ich den größten Teil ds Jahres in F wohne und dort gemeldet bin?

Oder wenn Grenzgänger-Status OK: werden Frau und Kind bei der Feststellung der Steuer in F eventuell nicht berücksichtigt, weil nicht in F lebend?

Habt Ihr dazu Tipps (und vielleicht Tricks)? Ich will ja nicht nach F ziehen, um dann festzustellen, dass das nichts bringt oder gar "nach hinten losgeht" ...

Viele Grüße
Thomas

Offline khmer

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Re: Grenzgänger F/D, aber Familienwohnung in D
« Antwort #1 am: 05. November 2008, 22:10:32 »
Nö, bringt nix, bleib mal besser in D.