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Autor Thema: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?  (Gelesen 5810 mal)

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Offline TGV

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Bonjour,


folgende Situation: Meine Frau ist Grenzgängerin - arbeitet in FR, wir wohnen beide in DE. Uns ist aufgefallen, daß ihr Arbeitgeber fleißig CSG und CRDS von ihrem Arbeitslohn einbehalten hat, obwohl sie ja als Grenzgängerin diese gar nicht bezahlen müßte. Jedenfalls lese ich die beiden Gesetzestexte ([1] und [2]) im Code de la Securite Sociale entsprechend (s.u.).

Fragen, die sich uns jetzt stellen:

0. liegen wir da richtig, und die beiden Abgaben fallen bei Grenzgängern wirklich nicht an?
1. kann man die zuviel gezahlten Beiträge irgendwie zurückfordern? Wenn ja, von wem - Secu, Arbeitgeber,..?
2. wie kriegt man es hin, daß die das in Zukunft richtig machen? Immerhin haben die die Gehaltsabrechnungen auch immer brav an eine deutsche Anschrift ausgestellt und versandt.
3. sind CSG und CRDS-Beiträge in Deutschland als z.B. Sonderausgaben abziehbar? (Wenn nicht, wäre der Abzug der beiden Abgaben auch noch steuerpflichtig und die Sache damit noch teurer..)


Danke & Viele Grüße

TGV



[1] Article L136-1 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&cidTexte=LEGITEXT000006073189
[2] Article L131-9 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006740134&dateTexte=&categorieLien=cid

Offline Eric

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2012, 14:30:40 »
Hallo TGV,
 ich glaube hier im Forum läuft es bei fast allen "andersrum",das heißt,daß wir in Frankreich wohnen und in Deutschland abeiten .

Gruß

Eric

Offline TGV

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2012, 15:07:10 »
Hallo Eric,


ja, das ist mit Sicherheit so - aber ein paar Einsame wie uns wird es hoffentlich auch geben. M.W. zahlen übrigens auch französische Rentner, die in DE leben, die CSG nicht oder nicht voll (und davon gibt's allein in Kehl bestimmt über 2000).

Viele Grüße

TGV


Offline TGV

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #4 am: 08. Januar 2012, 19:48:13 »
Das ist richtig, bezieht sich aber soweit ich sehen kann nicht auf Grenzgänger, sondern auf ganz normale französische Arbeitnehmer. Ich zitiere mal den ersten von mir angegebenen Gesetzestext des Code de la Securite Sociale:
-------------------------
Il est institué une contribution sociale sur les revenus d'activité et sur les revenus de remplacement à laquelle sont assujettis :

1° Les personnes physiques qui sont à la fois considérées comme domiciliées en France pour l'établissement de l'impôt sur le revenu et à la charge, à quelque titre que ce soit, d'un régime obligatoire français d'assurance maladie ;

2° Les agents de l'Etat, des collectivités locales et de leurs établissements publics à caractère administratif qui exercent leurs fonctions ou sont chargés de mission hors de France, dans la mesure où leur rémunération est imposable en France et où ils sont à la charge, à quelque titre que ce soit, d'un régime obligatoire français d'assurance maladie.
--------------------------

Sprich: Ja, die CSG etc. muß man zahlen, aber als normaler Mensch (personne physique) nur, wer a) in FR kranken-pflichtversichert ist (das sind Grenzgänger) UND in FR Einkommensteuer zahlt (das tun Grenzgänger eben grade NICHT).

banjo

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2012, 21:58:05 »
Wenn Du meinem Link weiter folgst, landest Du hier:
http://www.infobest.eu/de/charges-sociales-2-2-de/
und dort steht es genau so.

Offline TGV

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #6 am: 09. Januar 2012, 03:40:42 »
..stimmt! Damit wäre ja dann schonmal eine der Fragen beantwortet - Danke!

Offline TGV

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Re: Grenzgänger - Einbehaltene CSG zurückfordern? Sonderausgabenabzug?
« Antwort #7 am: 27. Februar 2012, 10:35:32 »
Kleines Update von uns:

Der Sozialversicherungsträger hat jetzt endlich bestätigt, daß wir richtig liegen und keine CRDS und kein CSG abgezogen werden darf - der Arbeitgeber hat das also wirklich über ein Jahr falsch gemacht. Nachdem wir jetzt einen offiziellen Wisch haben, glaubt er es uns auch endlich (vorher war da nichts zu wollen, er war fest der Meinung, er habe alles richtig gemacht...) will man uns die Kohle auch brav zurückerstatten - dafür braucht's aber das übliche E106 (?) Grenzgängerformular und vieeel Geduld.

Unrechtmäßig abgezogene bzw. bezahlte Abgaben kann man laut URSSAF übrigens zwei Jahre lang zurückfordern.

Soweit ich erkennen kann, sind übrigens CRDS und CSG, wenn man sie denn bezahlt, in Deutschland leider auch einkommensteuerpflichtig, da sie unter keine der üblichen Sonderausgaben-Kategorien fallen. Nun, wir werden es erleben - ganz eventuell käme ja vielleicht ein Ansatz als Werbungskosten in Betracht.