Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone  (Gelesen 7800 mal)

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Offline grenzi08

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Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 15. Oktober 2008, 22:38:19 »
Hallo! Ich bin neu hier im Forum und habe nach langem Suchen (und leider nichts genaues auf meine Fragen gefunden) auch schon gleich eine Frage. Mein Freund u. ich haben uns überlegt ins Elsass "auszuwandern". Er liegt innerhalb der Grenzzone, aber ich liege leider darüber. Wie würde denn meine besteuerung aussehen? Hätten wir denn da überhaupt noch Vorteile? Wir würden uns gerne dort ein Häuschen kaufen... Ich habe leider, wie schon erwähnt, nichts genaues darüber gefunden. Kann mir jemand bitte gggaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnzzzzzzzzzzz viele Infos geben. Danke schonmal für aallleeesss!!
LG grenzi08

Offline Ralph

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2008, 19:57:41 »
Hallo,

da gibts nicht viel dazu zu sagen.
Wenn Du außerhalb der Grenzzone arbeitest bist Du kein Grenzgänger.
Ergo versteuerst Du wie gehabt in D (mit dem Unterschied das Du begrenzt steuerpflichtig bist wobei da evtl . auch mittlerweile die Chance besteht als unbegrenzt anerkannt zu werden).

Vorteile - Du lebst in einem schönen Land mit netten Menschen, Dein Freund ist Grenzgänger und spart tüchtig Steuern die er dann in Geschenke an Dich investieren kann :-) , Ihr spart beim Müll und Wasser und das Beste - Ihr habt vielleicht das Glück Mitglieder dieses Forums bei einem Treffen kennenzulernen ( natürlich  ein Späßle....).

Alles klar ?

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline noba0000

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2008, 10:16:18 »
Hallo Ralf!

Was verstehst Du unter
Ergo versteuerst Du wie gehabt in D (mit dem Unterschied das Du begrenzt steuerpflichtig bist wobei da evtl . auch mittlerweile die Chance besteht als unbegrenzt anerkannt zu werden).

Verstehe ich nicht, betrifft mich aber ab kommendem Jahr auch (wieder)!

Danke!

Offline Ralph

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2008, 19:25:06 »
Hallo Noba,

na - die Frage war doch was passiert wenn man in D außerhalb der Grenzzone arbeitet und in F wohnt.....

Antwort : Man versteuert in D (wie bisher weil man ja vorher in D gewohnt hat). Als Steuerpflichtiger in D ohne Wohnsitz in D ist man allerdings nicht unbegrenzt steuerpflichtig sondern begrenzt steuerpflichtig.
Was sich besser anhört ist aber steuerrechtlich schlechter wegen anderer Freigrenzen / Pausschbeträgen.  Es gibt aber auch schon "Auslandsdeutsche" die es geschafft haben per Gerichtsbeschluß trotzdem als unbegrenzt steuerpflichtig versteuert zu werden (lt. Auskunft meines Steuerberaters).

Das meinte ich damit.

Gruß Ralph

PS: Hört sich kompliziert an und ist es auch - halt typisch deutsches Steuerrecht
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Offline noba0000

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2008, 20:14:03 »
Hallo Ralph!  (diesmal korrekt mit ph)

Danke für die ausführliche Antwort!

Jetzt wirds aber noch eine Spur komplizierter ...oder gaaaanz einfach:

Ich werde ab kommendem Jahr in Bayern (leider) arbeiten, komme also nur noch von Freitag bis Sonntag nach Frankreich, da meine Familie hier bleibt.
Wie sieht das nun aus?
Versteuern in Frankreich ist dann wahrscheinlich eh hinfällig, und ich muss voll und ausschließlich in Deutschland Steuern zahlen?
...oder will der französische Staat auch noch was vom Kuchen abhaben?
Gibt es bei im Ausland lebenden dann (sowohl für den deutschen als auch für den französischen Staat) so etwas wie Erst- und Zweitwohnsitz?
Wie geht das dann weiter mit Auto und Krankenversicherung?
Alles nur noch deutsch?
In Frankreich gerhört mir ja dann immerhin noch ein Haus (mitsammt Kredit) ... oder kräht da in beim bayerischen Finanzamt kein Hahn danach?

Danke!

... Vielleicht tuts bei mir eher die Telefonnummer Deines Steuerberaters?!     :-D

Offline Ralph

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2008, 18:23:22 »
Hallo,

grundsätzlich ist der Steuerberater bei solchen Konstellationen nicht verkehrt.
Meiner hat seine Kanzlei in Kehl - wenn Dir das nicht zu weit ist kann ich Dir gerne die Nummer geben.
Er ist komplizierte Konstellationen von mir gewohnt :-)

Wenn du aber in D Deine Brötchen verdienst mußt Du die dann auch dort versteuern.
Und nur dort - deshalb gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen - das man nicht doppelt versteuern muß.
Sozialversicherung bezahlst Du dann auch nur in D - würd mir aber ein Betreuungsauftrag E106 holen, damit du am Wochenende auch versorgt bist.


Gruß Ralph
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Offline noba0000

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2008, 14:40:46 »
Danke!

Offline Alsacien

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #7 am: 10. November 2008, 15:03:37 »
Wer in Deutschland ausserhalb der Grenzzone arbeitet und in Frankreich wohnt, ist in D beschränkt steuerpflichtig, d.h. er wird - unabhängig ob verheiratet oder nicht - in Steuerklasse 1 eingruppiert. Damit sind auch keine Freibeträge eintragbar. Auf Antrag ist unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in D möglich - einschliesslich Antrag auf Steuerklasse 3 und Lohnsteuer-Ermässigung (Freibeträge), allerdings nur wenn das Einkommen des in F lebenden und arbeitenden Ehegatten 15.328 Euro brutto nicht übersteigt oder mindestens 90 % des gesamten Familieneinkommens in D anfallen.

mfG

Alsacien

Offline Dieter12

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #8 am: 10. November 2008, 18:50:57 »
Hi Alsacien,

....... Auf Antrag ist unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in D möglich - einschliesslich Antrag auf Steuerklasse 3 und Lohnsteuer-Ermässigung (Freibeträge), allerdings nur wenn das Einkommen des in F lebenden und arbeitenden Ehegatten 15.328 Euro brutto nicht übersteigt oder mindestens 90 % des gesamten Familieneinkommens in D anfallen.

Man sollte es genauer definieren und sagen, das restliche f Familieneinkommen (Einkommen des Ehepartners, Mieten,...) darf diesen Betrag nicht übersteigen.
Und da habe ich selbst jetzt noch eine Frage. Seit Ewigkeiten lag dieser Betrag  bei 12.272€. Ist es vielleicht möglich, dass dieser familienunfreundliche Grenzwert angehoben worden ist?

Gruss, Dieter

Offline Alsacien

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Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« Antwort #9 am: 11. November 2008, 14:10:24 »
Hi Alsacien,

....... Auf Antrag ist unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in D möglich - einschliesslich Antrag auf Steuerklasse 3 und Lohnsteuer-Ermässigung (Freibeträge), allerdings nur wenn das Einkommen des in F lebenden und arbeitenden Ehegatten 15.328 Euro brutto nicht übersteigt oder mindestens 90 % des gesamten Familieneinkommens in D anfallen.

Man sollte es genauer definieren und sagen, das restliche f Familieneinkommen (Einkommen des Ehepartners, Mieten,...) darf diesen Betrag nicht übersteigen.
Und da habe ich selbst jetzt noch eine Frage. Seit Ewigkeiten lag dieser Betrag  bei 12.272€. Ist es vielleicht möglich, dass dieser familienunfreundliche Grenzwert angehoben worden ist?

Gruss, Dieter


Meines Wissens, ja. Ich habe das beim Ausfüllen des Antrags auf unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht 2008 erfreut festgestellt; denn wir sind mit etwa 13.000 € im Jahre 2008, die nicht der deutschen ESt unterliegen, von dieser Erhöhung positiv betroffen. Der Betrag entspricht nun übrigens dem Grundfreibetrag (7.664 €/a und Person).

mfG