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Autor Thema: Lohnsteuer in D-Land  (Gelesen 2225 mal)

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Offline Teevier

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Lohnsteuer in D-Land
« am: 07. Juni 2020, 13:54:14 »
Hallo,
folgende Situation:
Ich wohne in F und habe Anfang 2019 in D gearbeitet und bin damit in F Steuerpflichtig. Dann war ich in F arbeitslos. Seit September arbeite ich im öffentlichen Dienst in D und habe dort fleissig Lohnsteuer bezahlt. Seit dem 1.1.2020 habe ich mich vollsteuerpflichtig in D angemeldet. Von wem bekomme ich die Ende letzten Jahres bezahlte Lohnsteuer zurück?
Ist alles voll kompliziert und ich bin froh nächstes Jahr in D die Steuererklärung machen zu dürfen....
Gruß T.


Offline Steueranwalt

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Re: Lohnsteuer in D-Land
« Antwort #1 am: 04. August 2020, 12:35:01 »
Für Grenzgänger kommt die  ESt-Erklärung (hier: für 2019) in Betracht, ggf. mit Veranlagung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger (es wären zusätzliche Ausgaben abziehbar), gezahlte Lohnsteuer wird angerechnet, ggf. Erstattung. Bei festgesetzter Steuer: Einspruch gegen Steuerbescheid 2019 mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf  BFH-Verfahren I R 45/19 (Mögliche Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Grenzgängern im Öffentlichen Dienst). Siehe Blog hier zu Doppelbesteuerung.

Offline Teevier

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Re: Lohnsteuer in D-Land
« Antwort #2 am: 11. August 2020, 11:00:47 »
Vielen Dank, Steueranwalt, für deinen Vorschlag. Kurz vor Fristende habe ich die in D gezahlten Steuern in das F-Steuerformular als bereits gezahlte Steuern eingetragen und ein paar Wochen später ALLE Steuern von den F erstattet bekommen:-)
Wir sind dann lecker Essen gegangen.