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Autor Thema: Gewinnbeteiligung aus D versteuern, Wohnsitz F  (Gelesen 8735 mal)

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Offline milan

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Gewinnbeteiligung aus D versteuern, Wohnsitz F
« am: 11. März 2012, 11:37:42 »
Hallo zusammen,

ich bin zwar kein Grenzgänger, aber hoffe trotzdem auf Eure Kompetenz in D-F Steuerfragen.

Ich bin an einer GmbH & Co KG in Deutschland beteiligt, mit anderen Freiberuflern. Deutschland betrachtet sie als steuerlich transparent, d.h. jeder der Beteiligten zahlt ESt auf seinen Gewinnanteil (Gewinn aus Gewerbebetrieb).

Nun bin ich letztes Jahr nach Frankreich gezogen und muss demnach mein Welteinkommen hier versteuern.
In D bin ich aber meines Wissens ebenso beschränkt steuerpflichtig da es eine deutsche Firma ist.

Ich muss also in beiden Ländern eine Erklärung machen. Aber wie vermeide ich Doppelbesteuerung? Vielleicht hat hier jemand eine ähnliche Situation?

Vielen Dank schonmal.
Milan

banjo

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Re: Gewinnbeteiligung aus D versteuern, Wohnsitz F
« Antwort #1 am: 11. März 2012, 11:53:14 »
Ich habe ebenfalls einen Nebenerwerb aus freiberuflicher Tätigkeit in D und versteuere Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (in D)  in F.

Hier das Prozedere bei Grenzgängern, das Deinem ähnlich sein dürfte:

Du versuchsts recht früh in D Deine Erklärung zu machen und versteuerst den Gewinn in D. Darüberhinaus gibst Du in F Dein Welteinkommen (F+D) an und legts den Bescheid aus Deutschland bei, so dass die Leute sehen, dass Du das bereits in D versteuert hast.
Dann passiert folgendes:
Dein in D bereits versteuertes Einkommen wird pauschal um 25% erhöht (nett, nicht?) und Deinem in F zu versteuerndem Einkommen aufgeschlagen. Mit dieser Summe wird in die Steuertabelle gegangen und Dein pers. Steuersatz ermittelt, der zur Anwendung kommt. Damit hättest Du das Einkommen aus D doppelt versteuert, was nicht sein darf. Um das wieder auszugleichen, bekommst Du eine Steuergutschrift "Credit impot sur. rev. etrangers" direkt an der Steuerschuld gekürzt. Diese Gutschrift entspricht im Wesentlichen dem Anteil der Doppelbesteuerung.
Ich lass das Ganze durch einen Steuerberater machen.

Offline Ralph

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Re: Gewinnbeteiligung aus D versteuern, Wohnsitz F
« Antwort #2 am: 11. März 2012, 12:33:26 »
Ein Problem wird aber sein das die Gewinnermittlung in D erst ein-zwei Jahre später gemacht wird wie er ihn in F angeben müßte.....hat da schon jemand eine Lösung (außer die das die Bilanz schneller gemacht werden muß) ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

  • Gast
Re: Gewinnbeteiligung aus D versteuern, Wohnsitz F
« Antwort #3 am: 11. März 2012, 13:01:47 »
Nun, wenn der Gewinn zum Zeitpunkt der Steuererklärungsabgabe in F noch nicht feststeht, dann kann man ihn auch nicht angeben. Die Lösung wäre IMHO eine Nacherklärung (mit Nachzahlung), sobald der Gewinn feststeht.