Grenzgaenger Forum

Autor Thema: getrennt lebend und 2014 nach D gezogen... Steuererklärung mit Nochehemann?  (Gelesen 4506 mal)

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Offline Caoslinchen

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Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt und bin wieder nach Deutschland gezogen... Mein Mann blieb im Haus in Frankreich... Jetzt hat er die Steuererklärung (Impot sur Revenue) in Frankreich alleine gemacht, ohne mich und meine Kinder, daher hat er eine erhebliche Nachzahlung erhalten... Laut seiner Aussage, konnte er mich nicht mit angeben, da die Gesetze sich geändert hätten und da ich nicht das komplette Jahr mit ihm zusammen gelebt habe.
Ich weiss aber, als seine Söhne ausgezogen sind, konnten wir diese für das ganze Jahr mit angeben.

Mein Problem ist nun, dass er mir die Schuld an der hohen Nachzahlung gibt (ich habe mich ja getrennt und bin nach D zurück), obwohl ich bereit war daran mitzuwirken... ich hätte also meine Unterschrift nicht verwehrt...

Wie sieht das aus, hat sich das Gesetz in dieser Hinsicht wirklich geändert? Und falls nein, kann man mich und meine Kinder nachträglich mit in die Steuererkärung aufnehmen?

Ich hoffe es kann mir jemand hierbei helfen :)

Liebe Grüße

Caoslinchen

Offline Eric

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im letzten Jahr ist etwas vage formuliert .

Offline Caoslinchen

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Hallo,

ich habe 7 Monate in Frankreich mit ihm zusammengelebt... Es ist etwas kompliziert... wir hatten uns Anfang des Jahres für drei Monate getrennt. Wollten es dann nochmal versuchen... dieser Versuch ging dann von Mai bis einschl. November... ab dem 01.12.2014 habe ich mich in Deutschland gemeldet...

Liebe Grüße

Offline Eric

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Ich würde euch raten , gemeinsam zum zuständigen Finanzamt zu gehen und die Sachlage dort zu klären . Aus meiner Sicht hätten zumindest die Kinder berücksichtigt werden können und zwar entweder direkt oder indirekt ( als Unterhaltszahlungen ) .