Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil  (Gelesen 10280 mal)

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Offline Ralph

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Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« am: 03. Mai 2010, 19:11:40 »
mal eine Frage an die Steuerexperten hier im Forum.
Wie ist das mit dem Geschäftswagen bei der Ermittlung des Einkommens ?
Die 1 % Regelung rehnete ich bisher zum Gehalt dazu da ja in F genauso versteuert wird (12% p.a. vom Wert) . Wie ist das mit den ominösen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - diese sind ja eigentlich in F nicht zu versteuern. Kann ich die dann bedenkenlos abziehen ? Ich habe sie mir mal vorsichtshaber extra ausweisen lassen.

Danke.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Stini

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #1 am: 03. Mai 2010, 19:40:58 »
Hallo Ralph,

wieso brauch man die Fahrten in Frankreich nicht zu versteuern? Woher hast du diese Info?? Mein Mann versteuert sowohl das Auto, als auch die Fahrten zur Arbeitsstätte...

Grüße
Stini

Offline Waylon57

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #2 am: 03. Mai 2010, 19:52:26 »
Hallo Ralph,

wenn du nur die 1% abziehen willst, dann kannst du aber auch die gefahrenen Kilometer steuerlich nicht geltend machen.
Das hat mir sowohl der hiesige Maire, der auf dem Finanzamt arbeitet, als auch ein in Deutschland tätiger, französischer Steuerberater so bestätigt.

In meinem Fall hätte ich, wenn ich die Kilometer für die Fahrten zur Arbeitsstätte von dem Sachbezug auf dem Gehaltszettel abziehen würde, ca. 4500€ weniger zu deklarierendes Einkommen. Da ich aber den kompletten Betrag angebe, kann ich im Umkehrschluß auch die Kilometer zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause geltend machen, waraus sich für mich ein Betrag von 7500€ ergibt. Daher ist für mich persönlich die letztere Variante die Bessere.

Gruß Waylon57  

Offline Waylon57

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #3 am: 03. Mai 2010, 19:58:16 »
Hallo Ralph,

wieso brauch man die Fahrten in Frankreich nicht zu versteuern? Woher hast du diese Info?? Mein Mann versteuert sowohl das Auto, als auch die Fahrten zur Arbeitsstätte...

Grüße
Stini

D:
1% vom Auto + (1% vom Auto x einfache Entfernung Arbeitsstätte x 0,03%)
Kilometer steuerlich anrechenbar

F:
1% vom Auto
Kilometer steuerlich nicht anrechenbar

Das ist der Unterschied.

Offline Ralph

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #4 am: 03. Mai 2010, 20:18:14 »
Hallo,

ich mache die gefahrenen Kilometer nicht geltend weil ich auch sogut wie keine fahre.....arbeite vom homeoffice aus.
Bitte fragt jetzt nicht warum ich dann die Km von Wohn zur Arbeitsstätte angesetzt bekomme (Sozialversicherung) .....ist einfach nicht anders bei meinem Arbeitgeber durchzusetzen. Ja ich weiß - das kostet mich einen haufen Geld. Nur will ich halt nicht auch noch Steuern in F dafür bezahlen. Ich hoffe das ist korrekt so.  Den Arbeitgeber wechsle ich in 4 Wochen - damit ist das Thema dann durch.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Stini

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #5 am: 03. Mai 2010, 20:49:34 »
Also wir haben (Steuerberater spezialisiert auf franz. Steuerrecht) die Info, dass wir die Kilometer auf gar keinen Fall geltend machen können...

Offline Waylon57

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #6 am: 03. Mai 2010, 21:42:43 »
Dann müßtest du es so machen wie Ralph, alles andere wäre Unsinn.

Ich für meinen Teil habe es bei der Steuererklärung 2008 wie beschrieben gehandhabt und werde es auch zukünftig so machen. Und eine verlässlichere Quelle als einen französischen Finanzbeamten gibt es wohl kaum.

Offline Zaren

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #7 am: 04. Mai 2010, 06:30:27 »
Hallo Zusammen,

ich habe das hier schon oft gelesen mit der 1 % Regelung. Nur verstehe ich es nicht. Ist es jetzt besser dies anzugeben oder nicht? oder die 1 % plus die Kilometer zwischen Arbeit und zu Hause? Habe ich dann mehr oder weniger zu zahlen?

Danke Gruss Zaren

Offline moni

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #8 am: 04. Mai 2010, 07:32:56 »
Hallo Ralph,

Ich habe dazu recht klare Auskunft von meinem (Grenzgänger-)Steuerberater bekommen. Bei mir ist es so, dass ich zwar die 1% versteuere (die werden einfach auf das deutsche Gehalt vom Arbeitgeber draufgerechnet), aber NICHT die Fahrten zwischen Arbeitsstätte (D) und Wohnung (F). Ich hatte Bedenken, dass irgendwann die große Nachzahlung fällig würde und daher mich umfassend informiert.
Laut Steuerberater gehört bei Grenzgängern (kann jetzt nur für F/D sprechen) die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nicht auf das Gehalt draufgeschlagen. Es würde aber immer wieder falsch gemacht, besonders bei Firmen, deren Standort nicht in Grenznähe ist und die sich weniger mit Grenzgängern befassen.

Gruß
Moni

Offline Waylon57

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #9 am: 04. Mai 2010, 18:01:41 »
So klar scheinen die Aussagen ja dann doch nicht zu sein.

Mir hat ein französischer Finanzbeamter über einen Dritten schriftlich mitgeteilt das ich auch die Kilometer geltend machen kann, was ich 2008 auch so gemacht hab.

Offline Ralph

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #10 am: 04. Mai 2010, 19:32:13 »
Hallo Ralph,

Ich habe dazu recht klare Auskunft von meinem (Grenzgänger-)Steuerberater bekommen. Bei mir ist es so, dass ich zwar die 1% versteuere (die werden einfach auf das deutsche Gehalt vom Arbeitgeber draufgerechnet), aber NICHT die Fahrten zwischen Arbeitsstätte (D) und Wohnung (F). Ich hatte Bedenken, dass irgendwann die große Nachzahlung fällig würde und daher mich umfassend informiert.
Laut Steuerberater gehört bei Grenzgängern (kann jetzt nur für F/D sprechen) die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nicht auf das Gehalt draufgeschlagen. Es würde aber immer wieder falsch gemacht, besonders bei Firmen, deren Standort nicht in Grenznähe ist und die sich weniger mit Grenzgängern befassen.

Gruß
Moni


Ja liebe Moni - da ist so richtig. Weil für uns das französische Steuerrecht gilt und da gibt es nur die besagten 12 % p.a. des Neuwertes...
Nur leider hat das meine Firma so nicht anerkannt - obwohl im Kern französisch !!! Aber irgenwann einmal gibst Du dann freiwillig auf.
Jetzt hab ich halt 2 jahre die dte . sozialversicherung vermehrt unterstützt. Ich wollte nur noch mal sicher gehen das ich das jetzt auch wirklich vom dte. Einkommen abziehen kann.

Gruß Ralph
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Offline Ralph

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #11 am: 04. Mai 2010, 19:36:33 »
Hallo Zusammen,

ich habe das hier schon oft gelesen mit der 1 % Regelung. Nur verstehe ich es nicht. Ist es jetzt besser dies anzugeben oder nicht? oder die 1 % plus die Kilometer zwischen Arbeit und zu Hause? Habe ich dann mehr oder weniger zu zahlen?

Danke Gruss Zaren

Zaren - hast Du einen deutschen Geschäftswagen bzw. arbeitest in F und hast einen Geschäftswagen ?
Wenn nein betrifft Dich das nicht.

Es ist halt so das man als Geschäftswagen / Dienstwagenfahrer den Geldwerten Vorteil versteuern muß  (1 % pro monat) und zzgl. die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (so wie Waylon57 geschrieben) . Diese "Scheinbezüge" stehen dann bei den Dienstwagenfahrern auf der Verdienstbescheinigung.


Gruß Ralph
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Offline Puppels

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #12 am: 04. Mai 2010, 21:38:44 »
hey Leute,

ist es aber nicht auch geregelt, wenn im Arbeitsvertrag HomeOffice steht, dass dann nur die 12 % gerechnet werden und es keine Fahrten zur Arbeitsstätte gibt?

Offline Zaren

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Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« Antwort #13 am: 05. Mai 2010, 09:35:44 »
Mein Mann hat einen Geschäftswagen und arbeitet in D also Firma auch in D....was ist dann damit? Gibt es da vergünstigungen?