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Autor Thema: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung  (Gelesen 13299 mal)

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Offline Tina.!

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Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« am: 13. Juli 2010, 14:28:29 »
Hallo zusammen!

Da ich jemand bin, der immer gerne alles im Vorhinein geregelt hat frage ich einfach mal an:

Wir wohnen seit November 2008 im Depart Mosell (57). Das erste Jahr ist normalerweise ja steuerfrei.
Nun müsste die nächste Zeit die Steuererklärung fällig sein:

1. Wird diese automatisiert zugeschickt, damit man sie ausfüllt und zurückschicken kann oder muss man sich selbst
    darum kümmern?
2. Wenn wir Nov. 2008 umgezogen sind, wann wäre die erste Erklärung fällig?
3. Meines Wissen betragen die Steuern so ca. ein Brutto-Monatsgehalt wenn man nicht verheiratet ist und keine Kinder hat.
    Kann mir jemand sagen ob das stimmt?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE IM VORAUS!   :winkerwinker:

Offline ~Pero~

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #1 am: 13. Juli 2010, 15:57:36 »
Hallo zusammen!

Da ich jemand bin, der immer gerne alles im Vorhinein geregelt hat frage ich einfach mal an:

Wir wohnen seit November 2008 im Depart Mosell (57). Das erste Jahr ist normalerweise ja steuerfrei.
Nun müsste die nächste Zeit die Steuererklärung fällig sein:

1. Wird diese automatisiert zugeschickt, damit man sie ausfüllt und zurückschicken kann oder muss man sich selbst
    darum kümmern?
2. Wenn wir Nov. 2008 umgezogen sind, wann wäre die erste Erklärung fällig?
3. Meines Wissen betragen die Steuern so ca. ein Brutto-Monatsgehalt wenn man nicht verheiratet ist und keine Kinder hat.
    Kann mir jemand sagen ob das stimmt?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE IM VORAUS!   :winkerwinker:

Hi Tina,

soweit ich weiß, ist für das Jahr des Umzuges keine E-Steuererklärung nötig, nicht für 12 Monate ab dem Umzug, also sprich für 2008.
Demnach wäre Euer Stichtag der 31.05.2010 gewesen um die Erklärung für 2009 abzugeben.
Man muss sich übrigens für die erste Steuererklärung (auf Papier) selber um die Besorgung der Vordrucke bekümmern (downloaden, oder beim Finanzamt abholen, oder auch bei der Mairie).
Die Höhe der abzuführenden Steuern richtet sich auch nach dem Einkommen, wieviel Monate versteuert werden etc.;
lässt sich also demnach nicht so pauschal sagen - ist aber weniger als in Deutschland.

Vielleicht liege ich ja falsch mit meiner Aussage (dann korrigiert mich hoffentlich jemand), aber ich befürchte es wird dringenst Zeit beim Centre d'Impôt
vorzusprechen um abzuklären was noch möglich ist.

Aber auf 10% "Strafe" für verspätetes Abgeben der Erklärung würde ich mich schonmal vorbereiten.

Offline Tina.!

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #2 am: 14. Juli 2010, 16:07:16 »
Hallöchen!

Ich hab grad meinen Vermieter angerufen und ihn gefragt (er ist auch Deutscher) und er meinte, dass ich angeschrieben werde.
Er meinte, dass für 2009 nichts kommen würde, da wir erst November 2008 eingezogen sind und ich würde dann automatisch
Anfang nächsten Jahres angeschrieben werden.  Bei ihm ist es aber schon ca. 7 Jahre her...

Jetzt bin ich komplett verwirrt! : -(

Offline ~Pero~

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #3 am: 14. Juli 2010, 16:12:06 »
Wir wohnen seit Anfang 2008 in Frankreich, und haben definitiv kein
Schreiben der Steuerbehörden erhalten für unsere erste Erklärung.

Erst für die zweite Erklärung haben wir ein Schreiben mit den Vordrucken erhalten.

Offline Eric

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #4 am: 14. Juli 2010, 16:12:57 »
Hallo,

ich musste mir bei der ersten Steuerklärung die Unterlagen selbst besorgen und bekam erst ab dem Folgejahr die Unterlagen automatisch zugeschickt.Ich würde an deiner Stelle zum zuständigen Finanzamt gehen und mich vor Ort erkundigen.

Eric

Offline cogee

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #5 am: 14. Juli 2010, 16:36:31 »
also ich habe mir die formulare beim ertsen mal auch selbst besorgen müssen, meines wissens geht das erst automatisch wenn man seine steuernr hat und die bekommt man nach der 1.sten erklärung...

Offline ~Pero~

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #6 am: 14. Juli 2010, 16:45:46 »
MOMENT,

habe mir das Ganze noch mal in Ruhe angeschaut.

Hier scheint ein großes Mißverständnis vorzuliegen, und ich habe es in meiner ersten Antwort auch selber noch nicht ganz geschnallt.

Das Jahr des Einzuges nach Frankreich ist WOHNSTEUER-frei, also keine Tax d'habitation zu zahlen, wenn man nicht am 01.01. des Jahres dort wohnt.

Dies hat nichts mit der Einkommenssteuerpflicht zu zun,
die setzt ein mit dem Datum des Gültigwerdens der Grenzgängerbescheinigung, bzw. evtl. auch schon mit dem Datum des Umzuges nach Frankreich.
ab dem Zeitpunkt ist man in Frankreich Einkommenssteuerpflichtig (sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden)

Demnach wäret Ihr dem franz. Staat schon für ganz 2009 und Teil von 2008 Steuern schuldig.

Schnell zum Finanzamt und das klären.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2010, 16:49:04 von petee01 »

Offline Eli

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #7 am: 14. Juli 2010, 20:06:35 »
Hallo Tina,

also wie petee01 sagte, die Wohnsteuer  -Tax d'habitation ist fürs erste Jahr frei. Die Einkommenssteuer muß im ersten Jahr selbst besorgt werden( es sei denn du hast einen Steuerberater, der hat unsere Formulare besorgt) Im zweiten Jahr bekommst Du sie dann automatisch zugeschickt.
Also ich würde auch schnellstens zum Finanzamt gehen und das vor Ort klären.

Gruß
eli

Offline Tina.!

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #8 am: 14. Juli 2010, 21:24:44 »
Oh nein.. das ist ja der Hammer... wir haben extra mehrere Bekannte gefragt auch unseren Vermieter und die sagten alle dasselbe :-(
aber egal, jammern bringt nix: Ich hab mir jetzt die benötigten Formulare runtergeladen! Nach dem, was ich erkennen kann ist sind das:

2042, 2047 und 3916

Ist das richtig? Ich werde am Montag direkt zum Centre de Impots nach Thionville fahren. ICh habe mir bisher immer ein Schreiben vorbereitet in dem ich genau erklärte, was mein Problem ist (mein frz ist nicht gut, ich bins am lernen... aber das reicht noch nicht). Ich werd mich 1000 mal entschuldigen und hoffe, dass sie kulant sind.. aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ne? So ein Mist. Ok...
Hat jemand noch Tips für mich bzgl. dem Ausfüllen des Formulars? Ich werd mir diese jetzt gleich mal anschauen!

VIelen DAnk für Eure Hilfe!!!

liebe Grüße Tina

Offline sapperlot

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #9 am: 15. Juli 2010, 00:10:10 »
Was die Formulare angeht, ich würde einfach zum CDI gehen. Also wenn die nicht die nötigen Formulare haben :zwinkern:... , die sind eigentlich auch ziemlich hilfsbereit und füllen anders als in Deutschland gerne auch die nötigen Formulare aus und da eigentlich alle ihre Steuer längst abgegeben haben ist da derzeit auch nicht allzu viel Andrang. Also alles was man so an mögliche Papiere hat, einpacken und einfach hingehen, bevor man da selbst im Formular rummurkst!

Und wie petee sagt ist natürlich EK-Steuer ab dem 1.Tag fällig. Wäre sonst ja auch ein geiles Steuersparschlupfloch - Einfach am 2.1 nach Frankreich ziehen und 1 Jahr keinerlei Steuer zahlen.  :pfeif:
Der 1.Tag ist eigentlich ab da, wo man Einkünfte in Frankreich hat (naja ohne Einkünfte eh keine Steuern). Also (wenn keine andere Einkünfte in F) ab dem Tag, wo man den Grenzgängerstatus hat (Ab diesem Tag zählt das Einkommen in D quasi als franz. Einkommen und wird auch so versteuert (eben in F)).
Und Steuererklärung muß man sich beim ersten Mal selber drum kümmern (weil es eben kein Meldewesen wie in D gibt), danach wirst du dann garantiert vom Finanzamt nie wieder vergessen  :zwinkern:

Naja, die 10% Aufschlag für 2009 wird ziemlich sicher fällig werden, geht normal automatisch, aber so ein wenig flexibel sind die, zumindest wenn es um ein paar Tage geht, aber das sind halt langsam schon paar mehr. Also unbedingt sofort hin!
2008 ist eh vergurkt, aber dürfte ja zum Glück dafür nicht allzu viel Einkommen angefallen sein,  würde mal annehmen Majoration warscheinlich 10% + die 0,4% Zinsen je Monat, oder im schlimmsten Fall 40% Aufschlag (wobei glaube ich weniger, wird eigentlich nur fällig wenn man die Frist nach Aufforderung versäumt).

Wünsche auf alle Fälle mal viel Glück!

« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 00:14:06 von sapperlot »

Offline Tina.!

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #10 am: 15. Juli 2010, 10:31:29 »
Hallo Zusammen!

Vielen Dank für eure guten Tips! Ich kanns immer noch nicht glauben, dass es so schief gelaufen ist   :o
Ich werde morgen früh wohl hinfahren!!

Liebe Grüße
Tina

Offline ~Pero~

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #11 am: 15. Juli 2010, 12:48:16 »
Viel Glück und hoffentlich können die Dir gut weiterhelfen

Offline Tina.!

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #12 am: 15. Juli 2010, 14:19:37 »
Als ich wegen der Steuerbefreiung dort war und dem Quitus Fiscal da konnten sie nicht so gut deutsch.... : -/ Aber man soll ja die Hoffung nie aufgeben  :doppeld:

Offline sapperlot

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #13 am: 15. Juli 2010, 15:48:26 »
Im Prinzip kannste zu jedem CDI gehen wegen Hilfe beim Ausfüllen. Sollte eigentlich kein Problem sein (werden warscheinlich auch nix sagen, solange nicht viel los. Und zumal du noch keine Steuererklärung /Steuernr hast kannst du ja immer die Unschuld vom Land ("keine Ahnung wo") mimen.  Abgeben kannst du dann aber nur bei deinem "Heimatfinanzamt".

Offline Tina.!

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Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« Antwort #14 am: 16. Juli 2010, 11:24:11 »
Hallo Zusammen!

Heute morgen bin ich gleich hin und hab erst mal in einem Container gesessen weil unser CDI umgebaut wirdd  :pfeif:
DAnn haben wir uns mit Händen und Füßen und über drei Sprachen verständigt und sie sagt auch, dass es, wenn das einmal vorkommt,
nicht schlimmt ist, dass ich zu spät dran bin. Sie gab mir die Formulare für 2008 mit und sagte, ich soll alle Kopien der Lohnzettel mitbringen. Sie werden mir dann helfen! Ich denke ich fülle es aus, soweit wie ich komme !  Die Formulare die ich hatte, waren schon mal die richtigen!  :zwinkern: