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Autor Thema: Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?  (Gelesen 13462 mal)

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Offline Marco

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 09. Februar 2006, 23:18:24 »
Vielleicht kann mir ja auch mal jemand helfen :-)...

Ich habe seit Mitte letzten Jahres zum ersten mal ein Auto mit französischem Kennzeichen. Da ich täglich eine recht weite Strecke zur Arbeit fahre, möchte ich meine gefahrenen Kilometer auf meiner Einkommensteuererklärung angeben. Nur weiß ich nicht in welcher Form und wo ich das eintragen muß.

Hat da jemand einen Tipp für mich?

Viele Grüße,
Marco

Offline Uwe

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2006, 14:15:25 »
Hi Marco,

also wie ichs schon ansatzweise beschrieben habe.

1. Excelliste erstellt, darin meine Ziele und Kilometer eingetragen (Hin- und zurück)

2. Vom AG unterschreiben lassen.

3. Ich gehe dann persönlich zum Finanzamt lege alles vor und die Leute haben  dann für mich die
    Kenndaten und Kilometer eingetragen.

Steuerlast wurde dann auch sofort ausgerechnet.
Die Einträge wurden kopiert und die Kopien habe ich dann von meiner Voisine (Nachbarin) überprüfen lassen.

Ich versuche es dieses Jahr das erstemal selbst, kann ja vom letzten Formular abschreiben aber online ist mir ehrlich gesagt zu haarig.
Ich gehe weiterhin zum Finanzamt.

Ich schaue mir die Sachen am WE sowieso alle an um meine Steuer vorzubereiten.
Ich melde mich dann wie die Einträge vorgenommen wurden.
Hast du Interesse an meiner Liste? Zu funktionieren scheint Sie ja.
Aber bitte nicht über mein französisch lachen, das tut mir doch auch weh.

P.S.: War erst gestern beim Finanzamt der Nette Mensch am Schalter meinte das die Formulare erst im Mai bereitliegen würden.

Gruß
Uwe

Offline Marco

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #2 am: 15. Februar 2006, 19:36:32 »
Ich mach meine Steuererklärung ja immer alleine online. Bisher ging das immer ganz gut. Wenn ich die Kilometer allerdings eintragen will, muss ich wohl auch zum Finanzamt, damit ich hier nichts verschenke.

Aber über deine Excel-Liste würde ich mich freuen. :) Und über dein Französisch könnte ich nur lachen, wenn ich's besser könnte...

Danke und Grüße,
Marco

Offline Uwe

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #3 am: 16. Februar 2006, 16:26:46 »
Naja, du machst deine Steuer immerhin online, dazu reicht mein franz. bei weitem nicht aus.
Dazu noch ne kurze Frage, wenn du deine Erklärung online machst, mußt du denn nicht noch irgendwelche Unterlagen abgeben z.B.: letzte Lohnabrechnung? Wie läuft daß?

EXCEL-Liste schick ich dir, vielleicht kannst du Sie verwerten.

Gruß
Uwe

Offline Marco

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #4 am: 16. Februar 2006, 17:33:36 »
Bei meiner ersten Steuererklärung (noch auf Papier) habe ich auch keine Unterlagen mit eingereicht. Daraufhin habe ich Post bekommen mit der Bitte, Belege für die Krankenversicherung und so weiter einzureichen. Das hab ich dann per Post nachgeschickt mit einer kurzen Erklärung wie die Beträge zusammen kommen.

Ab dem 2. Jahr habe ich die online gemacht und keine Belege eingereicht und auch keine Post mehr bekommen. Bisher hat man mich noch nicht verhaftet :). Allerdings sieht das Finanzamt ja auch, welches Einkommen ich habe (steht ja auf der Grenzgängerbescheinigung schon mit drauf, die liegt dem Finanzamt ja vor). Wenn das alles im Rahmen bleibt, also das zu versteuernde Einkommen sich mit deren Angaben in etwa deckt, werden vermutlich nur noch Stichproben gemacht. Unterlagen hab ich seit her keine mehr eingereicht...

Grüße,
Marco

Guest

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #5 am: 27. Juni 2006, 20:36:34 »
Für alle, die ein frz Fahrzeug (Zulassung, nicht Hersteller!) fahren:

Den Steuerformularen liegen immer ein paar Seiten Anleitung bei, die auch immer eine CV/km-Tabelle für Fahrten zur Arbeit enthalten. Wieviel CV Dein Auto hat, steht in der carte grise. Anzahl Arbeitstage im Jahr x Kilometer x 2 (hin-rück) x Satz aus der Tabelle. Das sind Deine Fahrkosten, die Du unter "frais réels" = tatsächliche (Werbungs-) Kosten anstatt der Pauschale von 10% in Anspruch nimmst. Oder auch nicht. Du kannst jedes Jahr wählen, was für Dich günstiger ist. Die 10% werden automatisch berechnet, wenn Du nix einträgtst.

Vorbeugend für Stichproben: Nie mehr eine Tankquittung wegwerfen, fleißig sammeln, alle, das ganze Jahr. Hilft bei Streitigkeiten enorm!

Bis 40 km Entfernung einfach gibts gar keine Probleme. Für mehr brauchst Du familiäre oder gesundheitliche  Gründe. Kinder/Schule, Ehefrau arbeitet auch, so daß die Wohnung zwischen beiden Arbeitsplätzen liegt oder so was. Selbst dann versucht man aber immer, Dir das streitig zu machen. Hartnäckig bleiben, zur Not Anwalt hat mir geholfen. Auch Befristung oder Arbeitsplatz unsicher (gab schon Entlassungen) hilft.

Neben den Fahrtkosten kommt Verpflegung als absetzbar in Betracht. Essen ist wichtig in F. Steht auch alles in den beiliegenden Merkblättern.

Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildungsmaßnahmen, Fachliteratur sind ebenfalls absetzbar. Mit einer Bescheinigung über notwendiges e-learning vom Arbeitgeber hab ich auch einen gebrauchten PC abgesetzt.

Wer hier leben will, sollte Französisch können/lernen. Am Anfang helfen vielleicht auch freundliche Nachbarn, aber auf Dauer gehts ohne ganz schlecht, da soll sich keiner was vormachen. Sich darum bemühen und das zeigen, ist von Anfang an wichtig. Oder was denkst Du über einen Ausländer, der schon 5 Jahre in D lebt und noch kein Wort versteht?

Salut et bonne chance
khmer

Offline Marco

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Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« Antwort #6 am: 27. Juni 2006, 22:47:07 »
Zitat von: khmer
Für alle, die ein frz Fahrzeug (Zulassung, nicht Hersteller!) fahren:

Den Steuerformularen liegen immer ein paar Seiten Anleitung bei, die auch immer eine CV/km-Tabelle für Fahrten zur Arbeit enthalten. Wieviel CV Dein Auto hat, steht in der carte grise. Anzahl Arbeitstage im Jahr x Kilometer x 2 (hin-rück) x Satz aus der Tabelle. Das sind Deine Fahrkosten, die Du unter "frais réels" = tatsächliche (Werbungs-) Kosten anstatt der Pauschale von 10% in Anspruch nimmst. Oder auch nicht. Du kannst jedes Jahr wählen, was für Dich günstiger ist. Die 10% werden automatisch berechnet, wenn Du nix einträgtst.
Ich hab gerade noch mal die bei mir mitgesandten Beispiele und Blätter durchgesehen, diese Tabelle habe ich dabei nicht gefunden. Ich habe mich dann online auf die Suche gemacht und beim Frz. Finanzamt wurde ich fündig. Wer die Tabelle also sucht kann sie wie folgt finden:

1. Auf die Seite http://doc.impots.gouv.fr/aida/Apw.fcgi?FILE=Index.html gehen.
2. Im Suchfeld "Frais" eingeben und auf "Rechercher" klicken.
3. Auf der Folgeseite im Menü links auf das
  • vor "Automobiles" klicken.

4. Auf das
  • vor "Frais de voitures" klicken.

5. Dokument "498 et s. (TS)" anklicken.
6. Weiter unten im Dokument steht die Tabelle.


Zitat von: khmer
Wer hier leben will, sollte Französisch können/lernen. Am Anfang helfen vielleicht auch freundliche Nachbarn, aber auf Dauer gehts ohne ganz schlecht, da soll sich keiner was vormachen. Sich darum bemühen und das zeigen, ist von Anfang an wichtig. Oder was denkst Du über einen Ausländer, der schon 5 Jahre in D lebt und noch kein Wort versteht?
Da sind wir einer Meinung. Französisch lernen geht zwar nicht von Heute auf Morgen, aber wer längerfristig in Frankreich bleiben will sollte auf jeden Fall französisch lernen.

Dazu gibt's übrigens auch ganz gute Kurse für Leute die das schnell wollen. Auf den VHS zum Beispiel werden ganze Wochenkurse oder Wochenendkurse angeboten bei denen man 8 bis 30 Stunden pro Woche machen kann. Bei ganzen Wochenkursen kann man sich Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geben lassen. Im Saarland ist die Regelung so, daß man die Hälfte des Bildungsurlaubs von seinem eigenen Urlaub nehmen muss und die andere Hälfte vom Arbeitgeber quasi obendrauf geschenkt bekommt. Das geht maximal eine(?) Woche pro Jahr.

Grüße,
Marco