Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Besteuerung Firmenwagen in F  (Gelesen 32604 mal)

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Offline Ralph

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #15 am: 01. Mai 2009, 12:46:30 »
Hallo Hans,

Du vergisst die Fahrten zw. Wohn-u. Arbeitsstätte - kostet auch nochmal Steuer und Sozi Versicherung.... dann wird das Auto schon teurer.

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Saarbrücker

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #16 am: 05. Mai 2009, 16:22:33 »
Hallo,
ein nicht ganz einfaches Thema.
Ich bin nun auch davon betroffen - und wieder ein Sonderfall.
Ich bekomme einen Geschäftswagen, fahre aber nicht immer zum Firmensitz, sondern bediene die Baustellen
teilweise von Zuhause direkt aus. Das ist aber nicht alles.
Wenn das Wetter es zulässt fahre ich mit dem Motorrad zur Arbeit und wieder Heim. (Aber nur, wenn keine Baustellen anzufahren sind)
Hat jemand einen ähnlichen Fall?

gruß der Saarbrücker

Offline HansA

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #17 am: 05. Mai 2009, 21:37:12 »
Hallo Saarbrigger'  :winkerwinker:
ich kann zwar nur vermuten, aber da bietet sich ein Fahrtenbuch an. Das kannst Du ja sowohl bei der Deutschen, als auch bei der französischen Variante der Versteuerung nutzen. So musst Du nur für tatsächlich gefahrene Kilometer Steuern & Sozialversicherung zahlen.

@Ralph:
Steuer und Sozialversicherung habe ich nicht vergessen. Darum geht es ja in dem ganzen Thread...
Im Gegenteil: Bei dieser 2% Variante ergibt sich folgender 'Vorteil': Wenn man für die private Nutzung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber etwas zahlen muß, so mindert das den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Ich kenne zwar die genauen Modalitäten bei Buccaneer nicht, aber wenn es so berechnet wird wie ich vermute hebt sich das 1% (gesetzlich zu versteuern) und das zusätzliche 1% (an den Arbeitgeber zu zahlen) genau auf. Wahrscheinlich wurde das auch genau aus diesem Grunde so gewählt. Es muss somit lediglich der Geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zur Arbeit versteuert (& sozialversichert) werden. D.h. die 2% Regelung ist nicht so viel teurer wie man meinen könnte, da ja ein Teil der Versteuerung wegfällt. Oder (um es mal platt auszudrücken) 2% ist nicht doppelt so viel wie 1%.
Ich hatte mir kurz die Mühe gemacht um das 40.000€ Beispiel von Buccaneer mit meinen Dienstwagen-Rahmenbedingungen zu überschlagen. Bei mir wäre es noch etwas günstiger - aber eigentlich ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, da ja unklar ist, welche Leistungen bei Buccaneer enthalten sind.

@Buccanneer:
Liest Du überhaupt noch mit? Das ist für Deine Berechnung nämlich durchaus relevant! Ggf. kannst Du ja auch die Details Deiner 2% Regelung erklären.
« Letzte Änderung: 05. Mai 2009, 21:39:14 von HansA »

Offline HansA

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #18 am: 06. Mai 2009, 00:01:31 »
Letztenendes kann man ihn kaum zwingen ohne seine Arbeitsverhältnis zu gefährden. Das sieht ja leider HansA etwas anders....
Wo soll ich das denn geschrieben haben?? Etwa schlecht auf mich zu sprechen?   :zwinkern:

Offline Buccaneer

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #19 am: 07. Mai 2009, 08:50:53 »
Hi,

ja ich lese noch mit :).
Da es aber anscheinend sehr viele unterschiedliche Berechnunsarten gibt habe ich mir jetzt von meiner Personalabteilung die Berchnungstabelle schicken lassen. Heute abend gehts damit zum Steuerberater. Bin gespannt was dabei raus kommt, ich werde euch auf dem Laufendem halten  :doppeld:
Aber etwas hat mich hier irritiert. Ich hab rausgelesen das man den Firmenwagen entweder in D oder in F versteuern kann. Muß ich das beim Arbeitgeber beantragen? Diese Wahl hatte ich gar nicht  ???

Gruß Buc

Offline Puppels

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #20 am: 07. Oktober 2009, 20:37:36 »
Hallo Leute,    :winkerwinker:

ich möchte das Thema noch mal aufgreifen, da mir noch eine Frage offen ist.

Wie ich schon in einem anderen Fred erwähnt hatte sitzt meine Firma in Köln. Ich habe einen Firmenwagen mit 1% Regelung und betreue/besuche meine Kunden im Saarland, Pfalz und Baden.

Es gibt KEIN Büro in meinem Gebiet. Ich habe Homeoffice. Dadurch habe ich keine Extra Kosten für die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte.

Nun möchte ich in die Umgebung Lauterbourg ziehen und hätte auch mein Homeoffice dann in F.

Müsste ich nun fiktive Fahrten für die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte (Köln) versteuern?    :anixwissen:

Wäre ich eigentlich bei der Konstellation Grenzgänger?

Ich danke schon mal für eure Antworten.

Gruß Olli

PS: Vielleicht ist die Konstellation selten, aber bei meiner Freundin wäre es das gleiche, denn sie betreut Kunden im Raum Karlsruhe für eine andere Firma.


Offline Ralph

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #21 am: 07. Oktober 2009, 21:28:26 »
Hallo Olli,

ein Thema mit schier endlosen Variationen  :pfeif:

Also ich hab auch ein Homeoffice in F - muß aber die Fahrten zwischen Wohn-u. Arbeitsstätte versteuern. Mein AG erkennt mein Homeoffice nicht an aus rechtlichen / versicherungstechnischen Gründen (oder weil er nicht will)   . Mein "Ersatzarbeitsplatz" ist einfach 99 km weg was dazu führt das ich zusätzlich zu den 1 % ca. 1300 EUR jeden Monat versteuern muß bzw. Sozialabgaben bezahlen muß weil vesteuern tu ich ja in F.

Mußt mit Deinem AG reden - weil Köln wäre unbezahlbar.....

Zum Thema Grenzgänger und Außendienst - auch hier endlos viele Varianten. Liegt viel am AG. Ich muß zb. einen monatlichen Besuchbericht schreiben als Nachweis das ich nicht gegen die Grenzgängerregeln verstoße (max 45 Tage außerhalb des Grenzgebietes) . Das nervt extrem aber mein AG hat Angst vor Problemen mit dem Lohnsteuerprüfer.

Eine andere Variante wäre die - Dein AG meldet in F ein petit bureau an, dann bist Du offiziell in F angestellt. Nachteil - kostet den AG mehr Sozialversicherung und er muß einen französischen Arbeitsvertrag ausarbeiten lassen und einen Steueranwalt beauftragen die Abrechnung zu machen. (So macht es meine Frau).

Für weitere Details kannst Du mich gerne persönlich ansprechen.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2009, 21:30:45 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Alsacien

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #22 am: 07. Oktober 2009, 21:29:36 »
Bei dieser Konstellation werden Sozialabgaben in F fällig. Da diese in F vor allem für den AG deutlich höher sind als in D, ist m.E. fraglich, ob Dein AG da mitspielt.

Offline Ralph

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #23 am: 07. Oktober 2009, 21:31:44 »
Ja Alsacien,

hab ich ja geschrieben. Aber soviel mehr ist das auch nicht und - wie geschrieben - es gibt AG die das machen.
Fragen kostet nix.

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Puppels

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Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« Antwort #24 am: 07. Oktober 2009, 21:36:21 »
Danke für die Kompetente Antwort.

Da ich zur Zeit ja auch ein Homeoffice habe und die Fahrt zur Arbeitsstätte nicht versteuern muss, wird er mir das Homeoffice auch in F zustimmen.

Es macht ja für Ihn keinen Unterschied. Oder liege ich da falsch?

Ps: Die Besuchsberichte muss ich sowiso schreiben. 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2009, 21:39:02 von Puppels »