Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: saphir99 am 28. Februar 2011, 10:58:02
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Ihr Lieben,
das Gehalt wir in Frankreich versteuert, die Überstunden sind aber in Frankreich steuerfrei.
Wie verhält es sich beim Bereitschaftsgeld?
Wir haben eine Woche Bereitschaft -außerhalb der normalen Arbeiszeit von 18:00-07:30 Uhr und bekommen dafür einen Eurobetrag.
Muß ich diesen Betrag versteuern oder fällt er unter "Überstunden" und ist steuerfrei?
Ich habe letztes Jahr schon beim Finanzamt nachgefragt jedoch wußten die es auch nicht so genau.
Wie ist das bei Euch?
Danke für die Hilfe
LG
Michael
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Bekommt keiner von Euch Bereitschaftsgeld?
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Nö - kann dir da leider nicht helfen.
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hallo zusammen,
hätte in diesem Zusammenhang die Frage wie es sich mit Abfindungen und ausgezahlten Urlaub verhält ??
:winkerwinker:
Gruss
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Hat Niemand Bereitschaftsgeld in seiner Steuererklärung deklariert?
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Also was die Abfindung betrifft kann ich dir zu 100 % sagen, dass diese versteuert wird. Bei dem ausgezahlten Urlaub meine ich, allerdings nicht zu 100% dass dieser auch versteuert wird.
Zum Bereitschaftsdienst würde ich sagen verhält es sich wie Überstunden.