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Autor Thema: Freundin ist in FR dazu gezogen  (Gelesen 5873 mal)

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Offline Exilsarah

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Freundin ist in FR dazu gezogen
« am: 05. Oktober 2017, 18:16:29 »
Hallo,
der Titel sagt es eigentlich. Meine Freundin ist zu mir nach Lauterbourg gezogen und nun eine potentielle Grenzgängerin. Wie läuft das mit dem Finanzamt? Sie hat ja keinen Mietvertrag unterschrieben. Wie ist da der Ablauf, damit sie in FR Steuern zahlen kann?
LG
Sarah

Offline Eric

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2017, 19:14:52 »
Also ich an ihrer Stelle würde im nächsten Jahr einfach eine Steuerklärung machen.

Offline Ralph

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2017, 22:50:37 »
Sie muß eine Grenzgängerbescheinigung beim französischen FA holen.
Da wird dann das Problem sein wie sie ihren Wohnsitz nachweisen will.
Dann beim Arbeitgeber ausfüllen lassen. Wieder zum französischen FA und abstempeln lassen.
Damit muß dann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung bei seinem deutschen FA beantragen.
Wird die erteilt ist aus der "potentiellen" eine richtige Grenzgängerin geworden.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Nicod3mus

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2017, 10:25:43 »
Formular 5011 mit seinen Daten ausfüllen (Seite 1), dann beim Arbeitgeber abgegeben und ausfüllen lassen (Seite 2).
Mit dem ausgefüllten Formular und dem Wohnsitznachweis gehts dann zum Centre Impot, die das dann bestätigen. Anschließend gibt man das komplett ausgefüllte Formular beim Arbeitgeber ab. Ab dann bekommt man den Lohn ohne Steuerabzug.

Das Problem mit dem Wohnsitznachweis habe ich auch, da unser Haus meiner Frau alleine gehört und sie damit überall alleine angemeldet ist.

Ich gehe deshalb immer zur Mairie und lasse mit eine Wohnsitzbestätigung ausstellen (Certificate de Domizil). Das wurde bisher überall akzeptiert (auch beim Konsulat zur Beantragung eines Reisepasses).

Offline Exilsarah

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2017, 14:17:10 »
Genau sie Sache mit dem Wohnsitznachweis ist unser Problem. Ich hab das Problem ja nicht, da ich im Mietvertrag drin stehe...
Was will die Mairie denn haben? Mehr als ein "Sie wohnt jetzt bei mir" kann ich ja auch nicht bieten.
:-) Sarah

Offline Waylon57

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2017, 16:22:31 »
Wenn ein deutscher Handyvertrag vorhanden ist, dort die neue französische Adresse angeben und dann kann die Rechnung vorgelegt werden. Hat zumindest bei mir damals so funktioniert.

Ansonsten so wie es Nicod3mus beschrieben hat, mit dem Wohnsitznachweis. Das wird zwar nach meinen Erfahrungen eigentlich nicht mehr ausgestellt, man muss halt nur seine Situation auf der Mairie nett erklären, dann wird das schon. 


Offline Ralph

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2017, 17:34:35 »
Anschließend gibt man das komplett ausgefüllte Formular beim Arbeitgeber ab. Ab dann bekommt man den Lohn ohne Steuerabzug.

Stimmt nicht....erst wenn das deutsche FA die Freistellungsbescheinigung schickt....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Nicod3mus

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2017, 13:55:54 »

Stimmt nicht....erst wenn das deutsche FA die Freistellungsbescheinigung schickt....
[/quote]

Das ist korrekt, aber davon bekommt man ja gar nichts mit, weil das zwischen Arbeitgeber und Finanzamt passiert.

Bei uns im Ort werden alle Einwohner auf der Mairie in einem Buch vermerkt. Gibt es vielleicht auch nicht überall. Da schauen sie dann immer rein, bevor sie einen Wohnsitznachweis ausstellen.
Als ich damals dorthin gezogen bin, da habe ich mich brav auf der Mairie vorgestellt und wurde dann dort eingetragen. Außerdem gibt es bei uns jedes Jahr einen kleinen Empfang auf der Mairie, zu dem alle neuen Bewohner eingeladen werden. Da hat man dann Gelegenheit sich direkt beim Bürgermeister vorzustellen.

Offline Ralph

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #8 am: 09. Oktober 2017, 15:41:19 »

Stimmt nicht....erst wenn das deutsche FA die Freistellungsbescheinigung schickt....

Das ist korrekt, aber davon bekommt man ja gar nichts mit, weil das zwischen Arbeitgeber und Finanzamt passiert.

[/quote]
Genaugenommen steht auf der Freistellungbescheinigung der Name des Grenzgängers mit drauf.
Ich mußte aber auch mehrmals nachfragen bis ich einmal von der Lohnbuchhaltung eine Kopie bekam.
Die läuft nämlich je nach Finanzamt unterschiedlich lang - und man muß selber danach schauen das die dann verlängert wird. Deshalb wäre das schon besser wenn man davon zumindest eine Kopie hat und weiß wie lange die gültig ist.
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Offline Luky

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Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2017, 15:41:39 »
Hallo, meine Freundin zieht jetzt offiziell zu mir nach FR Wohnung ist schon gekündigt wann ist der bessere Zeitpunkt?
Jetzt noch dieses Jahr ?
Oder besser zum 01.01.2018?
Danke für eure Anrworten