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Autor Thema: Freibeträge für Schenkungen  (Gelesen 4977 mal)

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Offline sca

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Freibeträge für Schenkungen
« am: 24. Juli 2019, 12:04:25 »
Hallo zusammen,

ich habe über die Suche leider keine eindeutigen Informationen gefunden.
Weiß jemand wie hoch der Freibetrag bei Schenkungen (Geldbetrag) ist? Der Schenker lebt in Deutschland und die Schenkung geht an den in Frankreich lebenden Sohn.

Vielen Dank!

Offline pifolog

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #1 am: 25. Juli 2019, 19:52:39 »
Hallo,
generell gilt, wer in F wohnt zahlt in F Steuern auf das geschenkte Vermögen, auch wenn es aus D kommt.
Und konkret:
1. Lebt der Empfänger während der letzten 10 Jahre kürzer als insgesamt 6 Jahre in Frankreich, fallen für ihn keine Schenkungssteuern an. *)
2. Gab es in den vorangegangenen 15 Jahren keine weitere Schenkungen, gelten als Freibeträge die höchsten.
3. Vom Vater an den Sohn sind das 100.000 € (frz: abattement)
4. Bei Geldgeschenken, bar, Scheck oder Überweisung sind zusätzlich 31.865  € (frz: exonération) frei, wenn der Vater unter 80 Jahre alt und der Sohn über 18 ist.

*) zum Präzisieren:
das betrifft natürlich nur das Vermögen, das aus dem Ausland kommt.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 15:05:19 von pifolog »

Offline Ralph

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #2 am: 25. Juli 2019, 21:00:11 »
Hallo Pifolog,

muss man es dann angeben wenn man unter den Freigrenzen bleibt ?
Wenn der Vater die 100.000 € auf 2 mal schenkt innerhalb von 15 Jahren ?
Wie hoch sind denn die Freibeträge für Erbschaften von Kindern in F ?

Danke.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2019, 21:05:36 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sca

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #3 am: 26. Juli 2019, 12:21:17 »
@pifolog

Vielen Dank für die ausführliche Antwort - das hilft mir sehr :)

Offline pifolog

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #4 am: 26. Juli 2019, 15:03:23 »
Die Vorschrift ist wohl,  dass jede Schenkung  erklärt werden muss. Dazu gibt es ein Extra-Formular.
Die erwähnten 100.000 können in mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. Es sind dann insgesamt 100.000 innerhalb von 15 Jahren frei, danach erneut 100.000 in den nächsten 15 Jahren. Gleiches gilt für die 31.865 bei Geldgeschenken.
Wem das zu wenig ist ;) , lässt sich auch von Mama beschenken, dann verdoppeln sich die Beträge.

Zur Erbschaft: Ein Kind kann 100.000 steuerfrei erben, jeweils von beiden Elternteilen.
Es gibt einen wunderbaren offiziellen Simulator zur Berechnung der Steuern bei Erbfällen.
Hier:
https://www.service-public.fr/simulateur/calcul/droits-succession

Offline Ralph

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #5 am: 27. Juli 2019, 15:15:39 »
merci vielmals
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline locosnight

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #6 am: 10. November 2019, 14:30:35 »
hello
meine mutter wohnt in spanien, wenn ich mir jetzt einfach 150000euro überweisen würde und ich es einfach behalten würde. also nix sagen würde? was würde dann passieren?

Offline spirou

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #7 am: 10. November 2019, 15:27:46 »
Hallo,

es ist doch alles oben sehr gut erklärt worden. Meinst Du es macht einen Unterschied ob Deine Mutter in Spanien oder in D wohnt?
Du kannst natürlich versuchen das Geld zu verstecken, vielleicht merken sie es nicht aber spätestens wenn Du es ausgeben willst...
Du willst doch ein Haus kaufen. Beim Notar mußt Du ab einer gewissen Summe Eigenkapital angeben, wo das Geld herkommt und bei Überweisungen ist es ja leicht nachzuvollziehen.
Grüße

Offline Ralph

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #8 am: 06. Mai 2020, 14:18:31 »
Die Vorschrift ist wohl,  dass jede Schenkung  erklärt werden muss. Dazu gibt es ein Extra-Formular.
Die erwähnten 100.000 können in mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. Es sind dann insgesamt 100.000 innerhalb von 15 Jahren frei, danach erneut 100.000 in den nächsten 15 Jahren. Gleiches gilt für die 31.865 bei Geldgeschenken.
Wem das zu wenig ist ;) , lässt sich auch von Mama beschenken, dann verdoppeln sich die Beträge.

Hallo Pifolog,

kannst Du mir bitte evtl. sagen wie das Formular heißt ?
Ich habe nach Schenkung gesucht und eine Spendenerklärung bekommen....

Das wäre sehr nett.
Vielen Dank

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #9 am: 06. Mai 2020, 20:52:53 »
Hier das Formular für Beträge kleiner als 15.000 € ?
https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/2735/2020/2735_2988.pdf

Alternative Formulare gibt es bei  ‚service public‘ :
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1265
Und da unter dem Punkt  - Comment le déclarer ?

Offline Ralph

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #10 am: 07. Mai 2020, 14:34:30 »
Vielen Dank.
Das waren die Formulare die ich bereits gefunden hatte.
Ich hab das aber als Spendenerklärung verstanden.
Muß man die separat ausfüllen und ans Finanzamt schicken ?
Oder gibt es bei der Steuererklärung online eine Möglichkeit die anzuhängen ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #11 am: 07. Mai 2020, 21:58:19 »

Die Erklärung über die Schenkung ist unabhängig von der Einkommenssteuer. Empfänger ist auch nicht das Wohnsitz-Finanzamt sondern abweichend ein bestimmtes für das jeweilige Département.
(Metz, Straßburg oder Mühlhausen)

Offline Ralph

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Re: Freibeträge für Schenkungen
« Antwort #12 am: 08. Mai 2020, 00:10:42 »
Vielen Dank - jetzt hab ich es verstanden.
Dann hätte ich wohl die Declaration letztes Jahr machen müssen.
Dachte das wäre Teil der Steuererklärung.

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