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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Exilsarah am 14. November 2016, 17:10:32

Titel: Freiberuflichkeit in DE und Grenzgängerstatus möglich?
Beitrag von: Exilsarah am 14. November 2016, 17:10:32
Hallo,
ich lebe in L'boug und bin gerade dabei, meine Freiberuflichkeit (Katalogberuf) in Karlsruhe zu planen.
Ich muss das ja beim Finanzamt in KA regeln und theoretisch muss ich dann ja auch in DE meine Einkommenssteuer bezahlen.
Wie verhält sich der franz. Fiskus dazu? Kann ich, bei Firmensitz und erster Betriebsstätte in KA, da trotzdem meinen Grenzgängerstatus erhalten und weiterhin meine (niedrigeren) Steuern in FR bezahlen?
Gibt es da noch irgendwelche Besonderheiten an die ich denken muss und gibt es in der Gegend eine_n Steuerberater_in mit Kenntnis der deutsch-Französischen Steuerangelegenheiten?
:-) Sarah
Titel: Re: Freiberuflichkeit in DE und Grenzgängerstatus möglich?
Beitrag von: ~Pero~ am 14. November 2016, 21:17:40
Hi,

bin jetzt kein Steuerfachmann, aber als Freelancer dürfte das schwierig werden mit Grenzgängerstatus.
Evtl. hilft es eine UG oder LTD zu gründen und dort als Angestellte tätig zu sein.
Wie das genau rechtlich oder steuerlich aussieht kann ich aber nicht final beurteilen.
Habe Dir eine PN geschickt, die können Dir da sicher Auskunft geben.