Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)  (Gelesen 4630 mal)

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Offline diego2

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wo muss man da versteuern, wenn man ausnahmsweise einen Monat in D, ausserhalb der Grenzzone, arbeitet ?
Normalerweise beschränkt steuerpflichtig, Lohnsteuerklasse I, wie sieht es bei freiberuflicher Tätigkeit aus ?

LG Diego

Offline Dieter

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Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 20:40:40 »
hallo,

da man im Jahr insgesamt 40 Tage ausserhalb der Grenzzone arbeiten darf sollte ein Monat mit 20 Arbeitstagen kein Problem sein. Also ändert sich nix in der Versteuerung. Wie es mit freiberuflichen Tätigkeiten aussieht weiß ich nicht.

Gruß

Offline Ralph

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Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
« Antwort #2 am: 20. Januar 2009, 12:13:48 »
Hallo,

es sind 45 Tage. Allerdings ist ja ein Freibrerufler kein "normaler" Steuerpflichtiger. Da würde ich mich an einen kompetenten Steuerberater wenden.
Das Problem ist halt zu vermeiden das man den Status Grenzgänger nicht verliert. Das könnte teuer sein. Daher würde ich mich nur auf Aussagen der Profis (Finanzbehörden oder Steuerberater) verlassen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline diego2

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Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
« Antwort #3 am: 22. Januar 2009, 21:56:06 »
wie sieht es aus, wenn man eine Rechnung mit Adresse in F (für freiberufliche Tätigkeit sonstwo erbracht)
ausstellt, dann versteuert man doch auch am Wohnort, oder ?


Offline rarad003

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Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2009, 23:02:16 »
Eine freiberufliche Arbeit in D versteuert man in - kein Grnezgängerstatus. Ein Kollege hat sich beraten lassen, er muss in D einen geschäftssitz angeben (angemietetes Büro). er empfliehklt einen deutschen UND frz. Steuerberater zu fragen.

Offline SilkeBig

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Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
« Antwort #5 am: 09. Januar 2010, 14:49:57 »
Das einfachste ist, zumindest meine ich das nach 8 Jahren in F mit freiberuflicher / selbstständiger Tätigkeit in D und 5 Steuerberatern (!), in Deutschland ein "Büro" anzumelden (meins ist bei den Schwiegereltern) und unter dieser Adresse die Rechnungen auszustellen. Besteuert wird man dann auch in D, nix Grenzgängerstatus.
Und wie das bei mir für 2009 gilt ( gut 70 Tage außerhalb Europas gearbeitet), weiß ich auch noch nicht - das wird mal wieder ne Herausforderung für den Steuerberater. :-)
Der Beste ist m.E. Herr Ehl aus Scheibenhardt - die vielen Briefkästen in seinem Hof zeugen davon, daß das mit der dt. "Bürogeschichte" gängig zu sein scheint. :-)
Silke