Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: diego2 am 19. Januar 2009, 17:10:38

Titel: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: diego2 am 19. Januar 2009, 17:10:38
wo muss man da versteuern, wenn man ausnahmsweise einen Monat in D, ausserhalb der Grenzzone, arbeitet ?
Normalerweise beschränkt steuerpflichtig, Lohnsteuerklasse I, wie sieht es bei freiberuflicher Tätigkeit aus ?

LG Diego
Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: Dieter am 19. Januar 2009, 20:40:40
hallo,

da man im Jahr insgesamt 40 Tage ausserhalb der Grenzzone arbeiten darf sollte ein Monat mit 20 Arbeitstagen kein Problem sein. Also ändert sich nix in der Versteuerung. Wie es mit freiberuflichen Tätigkeiten aussieht weiß ich nicht.

Gruß
Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: Ralph am 20. Januar 2009, 12:13:48
Hallo,

es sind 45 Tage. Allerdings ist ja ein Freibrerufler kein "normaler" Steuerpflichtiger. Da würde ich mich an einen kompetenten Steuerberater wenden.
Das Problem ist halt zu vermeiden das man den Status Grenzgänger nicht verliert. Das könnte teuer sein. Daher würde ich mich nur auf Aussagen der Profis (Finanzbehörden oder Steuerberater) verlassen.

Gruß Ralph
Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: diego2 am 22. Januar 2009, 21:56:06
wie sieht es aus, wenn man eine Rechnung mit Adresse in F (für freiberufliche Tätigkeit sonstwo erbracht)
ausstellt, dann versteuert man doch auch am Wohnort, oder ?

Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: rarad003 am 27. Dezember 2009, 23:02:16
Eine freiberufliche Arbeit in D versteuert man in - kein Grnezgängerstatus. Ein Kollege hat sich beraten lassen, er muss in D einen geschäftssitz angeben (angemietetes Büro). er empfliehklt einen deutschen UND frz. Steuerberater zu fragen.
Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit temporär in D (ausserhalb Grenzzone)
Beitrag von: SilkeBig am 09. Januar 2010, 14:49:57
Das einfachste ist, zumindest meine ich das nach 8 Jahren in F mit freiberuflicher / selbstständiger Tätigkeit in D und 5 Steuerberatern (!), in Deutschland ein "Büro" anzumelden (meins ist bei den Schwiegereltern) und unter dieser Adresse die Rechnungen auszustellen. Besteuert wird man dann auch in D, nix Grenzgängerstatus.
Und wie das bei mir für 2009 gilt ( gut 70 Tage außerhalb Europas gearbeitet), weiß ich auch noch nicht - das wird mal wieder ne Herausforderung für den Steuerberater. :-)
Der Beste ist m.E. Herr Ehl aus Scheibenhardt - die vielen Briefkästen in seinem Hof zeugen davon, daß das mit der dt. "Bürogeschichte" gängig zu sein scheint. :-)
Silke