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Autor Thema: Freiberufler und Grenzgänger  (Gelesen 3288 mal)

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Offline Wachterini

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Freiberufler und Grenzgänger
« am: 01. Januar 2017, 16:27:48 »
Hallo miteinander! Ich ziehe morgen nach Frankreich dh melde mich auf der Mairie wohnhaft.

Ich bin hauptberuflich Angestellter in D arbeitete aber noch als freiberuflicher Dozent an einer staatlich anerkannten privaten Berufsschule.

In Deutschland habe ich das Einkommen über die normale Lohnsteuer Erklärung versteuert (ca 1500€ im Jahr) und eine Rechnung für ohne MwSt audgestellt.

Kann mir jemand Auskunft geben wie das nun in Frankreich läuft? Ich falle steuerlich unter die Grenzgänger Regelung.

Offline smalandhero

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Re: Freiberufler und Grenzgänger
« Antwort #1 am: 23. Januar 2017, 18:37:15 »

Ich bin hauptberuflich Angestellter in D arbeitete aber noch als freiberuflicher Dozent an einer staatlich anerkannten privaten Berufsschule.

Hallo, ich hatte den selben Fall im letzten Jahr, den Teil, der angestellt verdient wird, wird nach erfolgreichem Freistellungsbescheid in Frankreich versteuert. Der freiberuflich verdiente Teil muss in Deutschland versteuert werden. (Hier fallen einige Vorteile weg, zB der Freibetrag)