Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frau Beamtin, ich angestellter;Lohnsteuerklassenwechsel von 4 auf 1?  (Gelesen 4601 mal)

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Offline Mr Google

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 :Achtung:
Hallo,

ich bin neu hier, also:

Meine Frau (Lehrerin verbeamtet in Deutschland) und ich (Angestellter in Deutschland)
erwägen einen Hauskauf in Frankreich.

Nun habe ich mir in diesem (wirklich tollen) Forum folgendes angelesen und bitte berichtigt mich dann, ob ich etwas falsch verstanden habe:

Ich würde in Zukunft in Frankreich versteuert,d.h. also meine Lohnsteuer würde mir voll ausbezahlt und
ich müsste grob über denn Daumen gepeilt pro Jahr in etwa 1 Netto Monatsgehalt an Steuern zahlen in Frankreich.


Meine Frau wiederrum würde weiterhin in Deutschland versteuert und würde leider vom deutschen Fiskus
von jetzt Steuerklasse 4 (wie ich) in Steuerklasse 1 gestuft werden.

Ok, wenn ich bisher alles so halbwegs verstanden habe, kommt nun meine eigentliche Frage:

Ich habe im Netz nach diversen Beamten-Gehaltsrechnern geschaut, und da macht es bei KEINEM im Nettogehalt einen
Unterschied, ob man als Beamter dann Klasse 4 oder Klasse 1 hat.
Heisst das also, dass wir tatsächlich einen wirklichen Steuervorteil in Fr hätten?
Oder übersehe ich was?


Grüße  :winkerwinker:

Offline pifolog

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Re: Frau Beamtin, ich angestellter;Lohnsteuerklassenwechsel von 4 auf 1?
« Antwort #1 am: 04. Februar 2011, 17:31:55 »
Hallo

Deine Rechnungen sind richtig, aber ohne Berücksichtigung der Raffgier des deutschen Fiskus gemacht.
Es stimmt, Klasse 1 und 4 sind im Ergebnis identisch.
Doch die Rechnung für die Steuerklasse 1 stimmt nur bei Wohnsitz in D. Wenn deine Frau dann in F wohnt, sieht die Rechnung anders aus.
Da wird ihr schon mal  der steuerfreie Grundfreibetrag von 8004€ als dickstem Brocken verweigert. Macht vielleicht 1600€ mehr an deutschen Steuern.
Zum Nachrechnen; erhöhe das Brutto um 8004€ + fiktivem Anteil an Sozialabgaben, dann erhältst du mit den Brutto- Nettorechnern einen realistischen Steuerbetrag für Deutschland.

Grüße

Offline kembser

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Re: Frau Beamtin, ich angestellter;Lohnsteuerklassenwechsel von 4 auf 1?
« Antwort #2 am: 04. Februar 2011, 18:19:59 »
Sorry,

pifolog, aber das stimmt so nicht. Bin selbst Beamter, meine Frau ist in F steuerpflichtig.

Als deutscher Beamter kann man in D die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Man hat dann den gleichen Grundfreibetrag wie bei Wohnsitz in D. Alles identisch.

Einziger Unterschied: Der deutsche Fiskus interessiert sich nicht mehr für das Einkommen des in F steuerpflichtigen Ehegatten. Wenn der also viel weniger verdient, zahlt man drauf. Verdient er mehr, ist es von Vorteil... Das Ehegattensplitting fällt also weg.

Grüße,
der Kembser

Offline pifolog

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Re: Frau Beamtin, ich angestellter;Lohnsteuerklassenwechsel von 4 auf 1?
« Antwort #3 am: 05. Februar 2011, 18:13:45 »
Naja,

es stimmt wohl beides. Schließlich erhält der beamtete Lehrer nicht lediglich auf Antrag hin die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern muss wie fast alle Bezieher von Geldern aus öffentlichen Kassen die bekannten Voraussetzungen auch erfüllen.

Grüße