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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tanja am 03. September 2010, 16:08:17

Titel: Französisches Arbeitslosengeld nach DBA steuerfrei?
Beitrag von: Tanja am 03. September 2010, 16:08:17
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ist französisches Arbeitslosengeld nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deuschland steuerfrei?

Danke im voraus!
Titel: Re: Französisches Arbeitslosengeld nach DBA steuerfrei?
Beitrag von: cogee am 04. September 2010, 18:48:23
französisches ALG muss in F in der steuererklärung angegeben werden da gibt es extra ein feld für, ich verstehe nicht warum man das in D versteuern soll.