Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tanja am 03. September 2010, 16:08:17
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ist französisches Arbeitslosengeld nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deuschland steuerfrei?
Danke im voraus!
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französisches ALG muss in F in der steuererklärung angegeben werden da gibt es extra ein feld für, ich verstehe nicht warum man das in D versteuern soll.