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Autor Thema: Französischer Renter in Deutschland - wem steuerpflichtig?  (Gelesen 21921 mal)

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Offline Alice

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Re: Französischer Renter in Deutschland - wem steuerpflichtig?
« Antwort #15 am: 09. April 2013, 17:38:51 »
Hallo Stefan-SB, dann ist ja gut hihi  :zwinkern: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline pifolog

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Re: Französischer Renter in Deutschland - wem steuerpflichtig?
« Antwort #16 am: 09. April 2013, 18:43:18 »
Hallo Gabrielle,

natürlich war ich auf der Demo. Nachdem ich hier im Forum die Frontaliers so heftig verteidigen musste, blieb da keine andere Wahl. Bestimmt sieht man sich in Zukunft.
Zur Sache (und für Stefans Bekannten):
Ja, eine Erklärung in D sollte schon gemacht werden. Mit Progressionsvorbehalt werden nur die in D steuerpflichtigen Einkünfte bedacht. Wenn die nicht da sind, weil es ja nur die F-Rente gibt, greift der Progressionsvorbehalt ins Leere, es fallen keine Steuern an.
Das Ergebnis in F, im umgekehrten Fall, ist dasselbe. Nur deutsche Rente, keine weiteren Einkünfte, der crédit d'impôt auf die deutsche Rente ist so hoch wie die gesamte Steuer, also bleibt null Steuer übrig. (Auch wenn infobest etwas anderes sagt) *

Grüße

* Nachtrag:
infobest veröffentlicht sehr viele gute und hilfreiche Informationen. Beim crédit d'impôt liegen sie schief.

« Letzte Änderung: 09. April 2013, 20:09:50 von pifolog »

Offline Stefan-SB

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Re: Französischer Renter in Deutschland - wem steuerpflichtig?
« Antwort #17 am: 13. April 2013, 22:09:43 »
N'Abend zusammen,

da hab' ich ja eine ganz schöne Diskussion losgetreten mit meiner Frage ...
Zunächst mal vielen Dank an alle, die sich in die Diskussion eingebracht und versucht haben, Klarheit in den Sachverhalt zu bringen.

Der Lebensgefährte meiner Mutter war zwischenzeitlich bei einem Lohnsteuerhilfeverein vor Ort und hat eine Auskunft bekommen, die pifologs Aussage bestätigt:
 
Die französische gesetzliche Rente wird nur in F versteuert. Genau so wie umgekehrt die deutsche Rente nur in D.

Ihm wurde gesagt, dass er seine Rente (er bezieht nur Rente aus La France) nach wie vor nur in La France versteuern muss und dies dem deutschen Fiskus nachweisen muss - das war's.

Dann hoffen wir mal, dass das auch so in Ordnung geht  ;)

Viele Grüße + nochmals vielen Dank für Eure Antworten

Stefan