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Autor Thema: Französin mit "Zweitwohnsitz" in Deutschland?  (Gelesen 4702 mal)

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Offline mullemaster

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Französin mit "Zweitwohnsitz" in Deutschland?
« am: 12. Februar 2008, 10:11:33 »
Hallo,

meine Freundin und ich sind zum 01.01.2008 nach Saarbrücken gezogen. Mich hat es aus dem Schwabenländle
hierher verschlagen und ich zahle meine Steuern brav in Deutschland.

Meine Freundin ist aus Loupershouse (20km hinter der Grenze) nach Saarbrücken gezogen. Sie arbeitet, wie bisher,
in Deutschland bei einem deutschen Arbeitgeber.

Bisher hat sie Ihre Steuern in Frankreich gezahlt. Uns stellt sich nun die Frage, wie man die deutschen Steuern umgehen
könnte oder ob wir da rein gar keine Chance haben. Sie ist noch nicht hier gemeldet, wollen das aber demnächst tun.

Besten Dank im voraus,
mulle

Offline Marco

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Re: Französin mit "Zweitwohnsitz" in Deutschland?
« Antwort #1 am: 12. Februar 2008, 11:27:27 »
Bisher hat sie Ihre Steuern in Frankreich gezahlt. Uns stellt sich nun die Frage, wie man die deutschen Steuern umgehen
könnte oder ob wir da rein gar keine Chance haben. Sie ist noch nicht hier gemeldet, wollen das aber demnächst tun.

ihr habt keine chance, es sei denn ihr zieht nach frankreich. dann zahlt ihr, sofern keine anderen gründe dagegen sprechen, eure steuern in frankreich und nur die sozialversicherung in deutschland.

steig doch mal beim wiki ein und lies ein wenig. alternativ dazu könntest du dich an einen steuerberater wenden, wenn du deine steuerlast in deutschland senken möchtest.

grüße,
marco



Offline mullemaster

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Re: Französin mit "Zweitwohnsitz" in Deutschland?
« Antwort #2 am: 12. Februar 2008, 11:59:33 »
Danke schon mal  :(

Ist der Fall auch gleich gelagert, wenn Sie z.B. nur ca. 30 Tage in Deutschland wohnt
und den Rest der Zeit in Frankreich verbringt? (rein theoretisch natürlich :-))

Gruss,
mulle

Offline Marco

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Re: Französin mit "Zweitwohnsitz" in Deutschland?
« Antwort #3 am: 12. Februar 2008, 14:02:19 »
Ist der Fall auch gleich gelagert, wenn Sie z.B. nur ca. 30 Tage in Deutschland wohnt
und den Rest der Zeit in Frankreich verbringt? (rein theoretisch natürlich :-))

grenzgängerstatus (=sonderstatus) erhält man nur, wenn man im arbeitsland keinen wohnsitz hat. wenn man im arbeitsland einen wohnsitz hat (egal ob 1., 2., 3. oder x. wohnsitz) gilt man nicht mehr als grenzgänger und zahlt seine einkommensteuer im arbeitsland.

davon abgesehen wäre das dann für deine eigene situation immer noch unerheblich da du in deutschland arbeitest und wohnst.

grüße,
marco