Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Esther T. am 24. April 2013, 00:00:30

Titel: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 24. April 2013, 00:00:30
Hallo Leser, :winkerwinker:

ich weiß, dass dieses Thema Bestimmt schon öfters und auch die einzelnen Themen besprochen wurden, doch ich habe nun ca 3 Stunden gesucht und immer unterschiedliche Aussagen gefunden.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir bei meinen Fragen heflen könnt.

Mein Vorhaben und Daten:
Ich möchte gerne umziehen nach Frankreich= Hauptwohnsitz zur Miete. Familiär bedingt. Möchte aber einen 2ten Wohnsitz (bei den Eltern) in Deutschland haben, da ich 2-3 Mal im Monat bei meiner erkrankten Mutter bin.(Sie ist erkrankt) und ich in Deutschland nebenbei studiere.
Ich bin derzeit aber ledig.
Ich arbeite in Saarbrücken und bin Angestellte.
Privat Krankenversichert, Jahreseinkommen Deutsches Brutto 57.000. Mitte 20 Jahre alt. Deutsche Netto ca. 3000 Euro
Fahre ein Auto (2 Jahre alt).

Meine Fragen :

Wie wirkt sich mein vorhaben auf meine Steuerlast aus?
Bleibt meine Rentenversicherung in GER bestehen und werden hier weiter Beiträge gezahlt?
Was ist mit meinem Auto, kann das irgendwie in Deutschland weiter zugelassen bleiben?
Welche besonderen NACHTEILE hat mein vorhaben?
Welche zusätzlichen Ausgaben sind zu beachten, zb örtliche Steuer....?
Was sind wichtige Behördengänge und was kosten diese ca.?
Bleibt der Arbeitgeberanteil der GRV und PKV bestehen?


Es wäre Super wenn ich darauf antworten erhalten könnte.



Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 24. April 2013, 07:25:09
zu 1  du wirst weniger Steuern bezahlen müssen und kann in diesem Link grob ausgerechnet werden

http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2013/simplifie/index.htm

zu 2  ja

zu 3  wenn es auf dich zugelassen ist und steuerlich berücksichtigt werden soll , nein

zu 4 wenn man die Sprache beherrscht , nein

zu 5 es gibt eine Wohnsteuer

zu 6 man muss alle 10 Jahre auf das Konsulat nach Straßburg , um den Pass zu beantragen/verlängern . Wichtig ist die Freistellung fürs Finanzamt .

sowas wie ein Zweitwohnsitz ist nicht machbar .
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Gabrielle am 24. April 2013, 08:05:48
Guten Morgen @ all

und Frage an Eric ... man muss alle 5 Jahre auf das Konsulat nach Straßburg , um den Pass zu beantragen/verlängern...?!

Hat sich bzgl. der Laufzeit Pass zwischenzeitlich etwas geändert? Mein Pass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren (das übliche Prozedere, von dem ich annahm, dass es IMMER so Gültigkeit besitzt).

Liebe Grüße an alle und einen schönen Tag Gabrielle  :nixwieweg:
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 24. April 2013, 08:15:48
sorry

war mein Fehler , es sind 10 Jahre  :'(
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 24. April 2013, 10:52:57
@ Eric.

erstmal Danke !!

Also verstehe ich, dass Richtig:

ich kann mein Auto in Deutschland auf mich zugelassen bleiben? klar ist dann, dass ich in Deutschland auch meine KFZ Steuer bezahlen muss!?
Wie läuft, dass mit der Überprüfung der Anwesenheit in Deutschland bzw. in Frankreich?
Ich habe gelsen, dass man eine bestimmte Zeit nicht überschreiten darf die man in Deutschland verbringen darf.

Ich kann mir, dass irgendwie nicht vorstellen, wie es geprüft wird ob ich jetzt 183 Tage in Frankreich war oder 184  oder wie lange auch immer.

Klingelt, dann die Steuerfandung :police: alle zwei Tage, Nachts nach Frankreich um zu schauen ob ich auch heim nach Frankreich gefahren bin ?

Des Weiteren, könnte ja jeder, wenn es nicht überprüft würde, eine "Scheinwohnung" mieten, zb zur Untermiete, dann einen Briefkasten hinhängen und jeden Tag die Post abholen.....

Habe da noch was vergessen  :-\

Wenn ich ja die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahle, bin ich ja auch dort Arbeitlosenversichert, zahlt die Deutsche staat nach Frankreich Arbeitslosengeld oder müsste ich dann wieder umziehen?
Und zahlt der Arbeitgeber weiterhin die "Hälfte". also auch Anteil an der Privaten Krankenversicherung und GRV?
"
Ich weiß ich bin etwas kompliziert aber bevor ich mich entscheide nach Frankreich zu gehen möchte ich gut informiert sein und keine bösen Überraschungen erleben :-)

Danke euch für eine weitere Antwort !

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 24. April 2013, 11:51:49
Das Auto muss , wenn es auf dich läuft , umgemeldet werden .

Es wird nicht kontrolliert, aber es wäre ganz einfach illegal , sich nur zum Schein umzumelden .

Arbeitslosengeld würde im Falle der Arbeitslosigkeit von Frankreich gezahlt werden ( und zwar mehr und länger)

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 24. April 2013, 13:24:46
Danke,

also zahle ich in Frankreich Arbeitslosengeldbeitrag der Sozialversicherung in Frankreich .. ?
Und zahlt der Deutsche Arbeitgeber weiterhin die "Hälfte". also auch Anteil an der Privaten Krankenversicherung und GRV?
Un muss ich dann nichts an Sozialvers.B. an Frankreich zahlen ? Ich habe irgendwo gelesen, dass man da was beachten muss....

Danke im voraus für die Antwort.


Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 24. April 2013, 13:34:06
Es ändert sich nichts an den Abzügen der Kranken- und Rentenkasse , wobei ich gesetzlich versichert bin und bei den Privaten nicht sicher bin .
Du zahlst auch in die deutsche Arbeitslosenversicherung ein , bekommst aber im Falle der Arbeitslosigkeit Geld aus Frankreich ( Wohnort).
Sachen wie Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag fallen weg .

Es gibt auch eine schöne Broschüre der Arbeitskammer extra für Grenzgänger
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 24. April 2013, 13:36:45
Ahhh ok, dann frag ich dort mal für die weiteren Themen nach.

Danke auf jeden fall für die Hilfe !
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Ralph am 25. April 2013, 09:15:37
Also so ganz richtig sind die Antworten ja nicht....

Du kannst zwar einen Zweitwohnsitz in D haben - bist aber dann auch kein Grenzgänger und sparst somit auch keine Steuern.
D erkennt nämlich dann Deinen Zweitwohnsitz nicht als solchen an - das heißt Dein Erstwohnsitz für das Deutsche Finanzamt ist nach wie vor in D. Zusätzlich kommen dann aber auch noch Steuern in F dazu (wie die genannte Wohnsteuer)....

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 25. April 2013, 09:55:07
Danke für die Ergänzung....

habe ne Wohnung gefunden und mich weiter informiert.
Ich weiß aber nicht ob es irgendwie einen komischen beigeschmack hat.
Die Wohnung ist gut 100 m von der deutschen Grenze weg, hab sogar vollen deutschen handy empfang :-)
Es ja Frankreich aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der deutsche staat dabei sagen würde... das ist alles legal.
Will keinen ärger bekommen. Zudem würde ich bei meinem Freund im Erdgeschoss wohnen und über uns die Eltern meines freundes...

Also zahle nicht mal miete, sodass man auf dem konto auch nachweisen könnte ... aha die wohnt in frankreich die zahlt da auch miete...
Irgendwie etwas komisch. dann kann es wie gesagt passieren das ich mal ne nacht in Deutschland schlafe ... gerade am wochenende wenn ich SB oder SLS weg war und bei einer freundin übernachte...
Nachher sagen die deutschen finanzbehörden noch dass ich was illegales mache.
Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 25. April 2013, 10:22:24
Wenn du in Frankreich eine Wohnung hast , ist es egal ob die 100m von der Grenze entfernt ist oder 100km (Hauptsache sie liegt im Grenzgängergebiet )

Wer soll denn da was kontrollieren ?

Es wäre aber sehr gut , wenn in mindestens einer Rechnung dein Name auftaucht . Das ist in Frankreich wichtig als Wohnortnachweis .
Des weiteren brauchst du die Freistellungsbescheinigung vom franz. Finanzamt und mehr hat die dt. Finanzbehörden dann nicht mehr zu interessieren .
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: ~Pero~ am 25. April 2013, 11:31:54
Wenn du in Frankreich eine Wohnung hast , ist es egal ob die 100m von der Grenze entfernt ist oder 100km (Hauptsache sie liegt im Grenzgängergebiet )

Wer soll denn da was kontrollieren ?

Zitat
Es wäre aber sehr gut , wenn in mindestens einer Rechnung dein Name auftaucht . Das ist in Frankreich wichtig als Wohnortnachweis .
Des weiteren brauchst du die Freistellungsbescheinigung vom franz. Finanzamt und mehr hat die dt. Finanzbehörden dann nicht mehr zu interessieren .

Na wer wohl?  Die deutschen Steuerbehörden, und wenn die einen ausreichend begründeten Verdacht haben, tun die das auch.
Die Steuerfahndung hat sogar Fahrzeuge mit denen man die Grenze überqueren kann; meint Ihr etwa die würden dies nicht tun?
Warum wohl werden oft an der deutsch-luxemburgischen Grenze gaaaanz gezielt Fahrzeuge kontolliert (erfolgreich) von Personen die gerade in LUX auf
der Bank waren (ob da jemand aufgepasst hat ;) )?
Ermittlungen können bei Bedarf auch am Arbeitsplatz und/oder im privaten Umfeld erfolgen, die sind da eher erfindungsreich und haben oft mehr Kompetenzen
als der übliche Polizeibeamte.

Zu Esther,
wegen Wohnsitznachweis, lass zumindest die Telecom-Rechnung oder Strom~/Gas oder Handy auf Deinen Namen laufen, das vereinfacht den Wohnsitznachweis ungemein.
Wie schon gesagt, 100m in Frankreich ist in Frankreich, Hauptsache Du erfüllst die Anforderungen gem. DBA um den Grenzgängerstatus zu erfüllen, dann bist Du im grünen Bereich.
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 25. April 2013, 13:05:46
Danke nochmal,

OK ...
also mit Festnetz und gas kann ich nicht dienen , nur halt mein Handy, und natürlich alles andere wie z.b krankenkasse Rentenversicherung etc... arbeitgeber... das muss halt auf die neue adresse laufen oder wenn ich mir halt was bestelle.... kommt es natürlich zu mir heim.

Ich hoffe mal das reicht aus ..... und wollte halt den eltern meines freundes etwas dazu geben... kann das ja über das konto laufen lassen ....

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Eric am 25. April 2013, 14:13:55

Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?



es ging mir um diese Ängste im Zusammenhang mit den oben erwähnten Kontrollen Petee .Und da wird wohl keine dt. Steuerbehörde aktiv .
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: -Helmut- am 25. April 2013, 15:17:31

Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?



es ging mir um diese Ängste im Zusammenhang mit den oben erwähnten Kontrollen Petee .Und da wird wohl keine dt. Steuerbehörde aktiv .

Wenn sich verschiedene Zeitgenossen mal bewusster wären wo das "Hauptproblem" liegt, wäre schon einigen geholfen.
Das Hauptproblem liegt zu oft an ihren eigenen "Ängsten" und das nutzen nicht nur Behörden für sich aus.

Die kontrollieren das nicht bestimmt, die haben wichtigeres zu tun! Die kontrollieren nur, wenn ein Verdacht besteht, also irgendwer die Behörde aufmerksam macht im Sinne von schaut mal da nach.
Kontrollieren können und tun die nur im eigenen Hoheitsgebiet. Also werden deutsche Nachbarn befragt und keine französischen.
Wer dann trotzdem keine Angst hat und einen rechtssicheren Nachweis verlangt, also der Behörde mehr Arbeit macht und weniger Angstgeleitet ist, wäre im Vorteil.
Denn Besuche usw sind in gewissen Zusammenhängen auch als Grenzgänger erlaubt und möglich.

Der Verlust des Grenzgängerstatus wurde mit der Verständigungsvereinbarung (3.4.2006) mit der franz. Steuerverwaltung eindeutig festgelegt.
Es ist derjenige "Grenzgänger", der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet, "regelmäßig" an seinen Wohnsitz zurückkehrt und ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert wird.

Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, "arbeitstäglich" an seinen Wohnsitz zurück zu kehren, oder ist er/sie im Vertrieb beschäftigt und wird vom Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone eingesetzt, dann geht der Grenzgängerstatus nicht verloren wenn,

1. der Arbeitnehmer während eines ganzen "Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt ist und in "dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen" nicht zum Wohnsitz zurück kehrte, oder außerhalb der Grenzzone für den Arbeitgeber tätig ist.

2. ist der Arbeitnehmer nicht innerhalb des "ganzen Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt, und die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der gesamten "Arbeitstage" nicht übersteigen und in keinem Falle mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betreffen.

Also, wenn schon dann bitte richtig hinschauen!
Ich machte hier deutlich um was genau es geht. Es geht immer nur um "Arbeitstage". Also immer nur um die vertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr die im Arbeitsvertrag geregelt snd.
Arbeitsfreie Tage wie z.B. Urlaub, Wochenenden an denen keine Arbeitspflicht besteht, gesetzliche Feiertage und Krankheits-Tage sind Tage zur freien Verfügung und gehen die Steuerbehörden nichts an!
Im Falle eines Falles genügt ein entsprechender Verweis auf die Verständigungsvereinbarung und einen Nachweis des Arbeitgebers -falls dies nötig sein sollte- über die geleisteten Arbeitstage.

Freizeiten sind Gott sei Dank noch nicht steuerrechtlich reglementiert!
Wovor haben also manche Leute Angst? Vor ihrer Unkenntnis der Regelwerke und was darin relevant ist und was nicht?

Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 25. April 2013, 15:31:39

Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?



es ging mir um diese Ängste im Zusammenhang mit den oben erwähnten Kontrollen Petee .Und da wird wohl keine dt. Steuerbehörde aktiv .

Wenn sich verschiedene Zeitgenossen mal bewusster wären wo das "Hauptproblem" liegt, wäre schon einigen geholfen.
Das Hauptproblem liegt zu oft an ihren eigenen "Ängsten" und das nutzen nicht nur Behörden für sich aus.

Die kontrollieren das nicht bestimmt, die haben wichtigeres zu tun! Die kontrollieren nur, wenn ein Verdacht besteht, also irgendwer die Behörde aufmerksam macht im Sinne von schaut mal da nach.
Kontrollieren können und tun die nur im eigenen Hoheitsgebiet. Also werden deutsche Nachbarn befragt und keine französischen.
Wer dann trotzdem keine Angst hat und einen rechtssicheren Nachweis verlangt, also der Behörde mehr Arbeit macht und weniger Angstgeleitet ist, wäre im Vorteil.
Denn Besuche usw sind in gewissen Zusammenhängen auch als Grenzgänger erlaubt und möglich.

Der Verlust des Grenzgängerstatus wurde mit der Verständigungsvereinbarung (3.4.2006) mit der franz. Steuerverwaltung eindeutig festgelegt.
Es ist derjenige "Grenzgänger", der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet, "regelmäßig" an seinen Wohnsitz zurückkehrt und ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert wird.

Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, "arbeitstäglich" an seinen Wohnsitz zurück zu kehren, oder ist er/sie im Vertrieb beschäftigt und wird vom Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone eingesetzt, dann geht der Grenzgängerstatus nicht verloren wenn,

1. der Arbeitnehmer während eines ganzen "Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt ist und in "dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen" nicht zum Wohnsitz zurück kehrte, oder außerhalb der Grenzzone für den Arbeitgeber tätig ist.

2. ist der Arbeitnehmer nicht innerhalb des "ganzen Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt, und die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der gesamten "Arbeitstage" nicht übersteigen und in keinem Falle mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betreffen.

Also, wenn schon dann bitte richtig hinschauen!
Ich machte hier deutlich um was genau es geht. Es geht immer nur um "Arbeitstage". Also immer nur um die vertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr die im Arbeitsvertrag geregelt snd.
Arbeitsfreie Tage wie z.B. Urlaub, Wochenenden an denen keine Arbeitspflicht besteht, gesetzliche Feiertage und Krankheits-Tage sind Tage zur freien Verfügung und gehen die Steuerbehörden nichts an!
Im Falle eines Falles genügt ein entsprechender Verweis auf die Verständigungsvereinbarung und einen Nachweis des Arbeitgebers -falls dies nötig sein sollte- über die geleisteten Arbeitstage.

Freizeiten sind Gott sei Dank noch nicht steuerrechtlich reglementiert!
Wovor haben also manche Leute Angst? Vor ihrer Unkenntnis der Regelwerke und was darin relevant ist und was nicht?



















Danke !!!!!!!
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: banjo am 25. April 2013, 20:01:11
@Ralph:
Es ist *nicht* möglich, in D einen reinen Zweitwohnsitz behördlich anzumelden, ohne einen Erstwohnsitz zu haben. Frag auf einem Einwohnermeldeamt Deiner Wahl nach.
In F geht das mit reinem Zweitwohnsitz.
Natürlich kannst Du eine Wohnung in D anmieten oder besitzen und Dich dort aufhalten, aber eben nicht anmelden.
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Ralph am 25. April 2013, 22:06:00
@Ralph:
Es ist *nicht* möglich, in D einen reinen Zweitwohnsitz behördlich anzumelden, ohne einen Erstwohnsitz zu haben. Frag auf einem Einwohnermeldeamt Deiner Wahl nach.
In F geht das mit reinem Zweitwohnsitz.
Natürlich kannst Du eine Wohnung in D anmieten oder besitzen und Dich dort aufhalten, aber eben nicht anmelden.


ich weiß nicht was ich anderes geschrieben habe.....
Der von Esther gedachte "Zweitwohnsitz" wird von den Deutschen Behörden dann als Erstwohnsitz gesehen.....

Und unter Wohnsitz verstehe ich logischerweiße offiziell gemeldete.
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: banjo am 26. April 2013, 09:05:57
Sorry Ralph,

ich hatte Deinen Post falsch gelesen (oder auch zu schnell überflogen :-) ), Du hast es richtig geschrieben.
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Alice am 26. April 2013, 12:38:13
Hallo Esther, wenn du wirklich in Frankreich wohnen wirst, würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, dann hast du zu Recht alle Vorteile. Wenn es nur eine "Scheinwohnung" ist würde ich es an deiner Stelle lassen, würdest du dich damit wirklich wohl fühlen? Ganz abgesehen davon dass früher oder später alles oder vieles rauskommt, für mich würde sich der Stress nicht lohnen, lieber ehrlich und beruhigt. Ausser du hast ein Gewissen wie Uli Hoeneß, dann schläfst du trotzdem gut ;-) :winkerwinker: :winkerwinker:
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 26. April 2013, 14:25:20
HI,

es soll ja keine schein wohnung sein.
Ich wohne ja wirklich da. nur halt bei meinem Freund und seinen Eltern. Also bin da gemeldet und werde dann auch den erltern für die nebenkosten was abdrücken. aber ich zahle keine miete oder so ....
Deshalb hatte ich etwas angst, dass die steuerbehörden mir vorwerfen klönnten, dass ich da zum schein wohenn könnte !
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Alice am 26. April 2013, 17:44:13
Hallo Esther, ich habe früher auch bei den Schwiegereltern gewohnt. Das hat nie jemand angezweifelt. Mach alles wie es sich gehört, meld dich in D ab, in F an, melde dein Auto in F an, Versicherungen und alles was so gesagt wurde und gemacht wird, und alles ist gut, mach dir keine Sorgen  :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
Beitrag von: Esther T. am 26. April 2013, 23:05:17
Danke nochmals an alle die geschrieben haben werde den Schritt wagen :-)