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Autor Thema: Fragen zur tace d'habitation  (Gelesen 3647 mal)

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Offline asteroidb612

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Fragen zur tace d'habitation
« am: 22. Oktober 2016, 10:10:23 »
"La taxe d'habitation 2016 est ètablie au nom des personnes qui on, au 1er janvier 2016, la disposition ou la jouissance, à titre privatif, d'une habitation meublée." ( so stehts es schön definiert im Folder GP 115 Impôts 2016 - taxe d'habitation)

Also nach Definition muss die Wohnung möbliert sein, oder wie ist das zu verstehen?

Ich habe die Wohnung im Herbst 2015 erworben bin dann wegen der Einrichterei erst im Frühjahr 2016 eingezogen. Bisdato habe ich keine Vorschreibung erhalten.

Wenn ich im April 2016 in eine Wohnung einziehe diese bis zum März 2016 noch nicht möbliert war ... so braucht mich die taxe d'habitation 2016 gar nicht kümmern - weil ich am 1.1.2016 nachweislich noch nicht in Frankreich gelebt habe und die Wohnung auch nicht bezugsfertig war?

Ich habe bei meiner Recherche auch folgenden Link gefunden:

http://www.leblogpatrimoine.com/impot/taxe-dhabitation-une-exoneration-pour-limmeuble-vide-non-meuble-et-inoccupe.html

Dort steht:
Pour comprendre quels logements sont concernés par la taxe d’habitation, deux notions fortes doivent être analysées :

- Le local doit être meublé, c’est à dire pourvu d’un ameublement suffisant pour en permettre l’habitation et cela quelque soit la qualité et le confort dudit ameublement et

- Le local doit être destiné à l’habitation.

Da ich am 1.1.2016 noch nicht eingerichtet war, sollte das klar sein, dass die taxe d'habitation noch nicht greift ... es sollte sich entsprechend subsumieren lassen.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2016, 14:50:06 von asteroidb612 »

Offline Eric

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Re: Fragen zur tace d'habitation
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2016, 16:25:05 »
musst es nur beweisen können

Offline Eliott

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Re: Fragen zur tace d'habitation
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2016, 08:35:50 »
Haaaaalo, du bist hier nicht in Deutschland, wo jeder mit den Behörden rumstreiten kann.

Da bin ich mal gespannt, was du bezahlen musst.
Schätze die Franzosen wird deine Denke nicht sonderlich interessieren und du wirst bezahlen müssen , ab da wo die Wohnung dein war bzw. du sie gemietet hattest.

Da könnt dann eigentlich jeder kommen, so nach dem Motto.
Bei mir steht ein Zimmer leer, ich will weniger Taxe bezahlen.

Halte uns auf dem Laufenden.

P.S.: Es ist immer wieder amüsant, wenn die Leute nicht kapieren, dass sie in einem anderen Land mit anderer Mentalität sind.  =D

Grüße

Offline Gabrielle

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Re: Fragen zur tace d'habitation
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2016, 12:48:10 »
Liebe/r Eliott,
auch in Deutschland kann nicht jede/r mit den Behörden rumstreiten. Genau so viel und/oder so wenig wie in Frankreich.
Und, bei deinem P.S.: Es ist immer wieder amüsant, wenn die Leute nicht kapieren (?!), dass sie in einem anderen Land mit anderer Mentalität sind… würde ich mir, hätte ich eine solche Anmerkung als Antwort bekommen sehr wohl überlegen, ob ich überhaupt noch antworten wollte.
Schlicht, ich persönlich mag keine solchen oberlehrerhaften, besserwisserischen Berichtigungen, wie ich sie schon oft (oder meistens) von dir lesen muss/te.
In diesem Sinne - mit freundlichen Grüßen - Gabrielle

Offline soso

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Re: Fragen zur taxe d'habitation
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2016, 12:56:47 »
"La taxe d'habitation 2016 est ètablie au nom des personnes qui on, au 1er janvier 2016, la disposition ou la jouissance, à titre privatif, d'une habitation meublée." ( so stehts es schön definiert im Folder GP 115 Impôts 2016 - taxe d'habitation)

Also nach Definition muss die Wohnung möbliert sein, oder wie ist das zu verstehen?
Yeap! Stimmt schon - Um Taxe d'habitation zahlen zu müssen muß es 1. Whg sein und 2. sie bewohnbar sein
- Das heißt WC,Heizung,Electricité... vorhanden (gibt da einen gesetzl Katalog -der eigentlich zum Mieterschutz erstellt wurde- was da alles vorhanden sein muß, um als Whg zu gelten)
- und die Whg muß möbliert sein (bzw. ratzeputz leer wenn nicht - irgendwie Häkeldeckchen fehlt gilt nicht)

Wenn eines nicht der Fall ist, mußt du keine keine TdH zahlen. Aber du mußt es halt beweisen!
- Also constat d'huissier. Also einen finden, der am 1.1. die Whg anschaut, Photos macht und dir das mit amtlichen Siegel bestätigt hat. Einfach nur was behaupten gilt nicht!
Kosten ca. 250€ - weshalb die wenigsten den Aufwand treiben, wenn die Whg. 1 Jahreswechsel unbewohnt ist.
Die meisten die jahrelang ein (meist) alten geerbten Familienbesitz halten (und nicht das Geld haben es zu renovieren) - benutzen als günstige Nachweis: Bescheinigung EDF/ES, dass es keinen Stromanschluß gab (also Zähler ausgebaut ist). Ohne Strom nicht bewohnbar. 

Ich habe die Wohnung im Herbst 2015 erworben bin dann wegen der Einrichterei erst im Frühjahr 2016 eingezogen. Bisdato habe ich keine Vorschreibung erhalten. Wenn ich im April 2016 in eine Wohnung einziehe ... so braucht mich die taxe d'habitation 2016 gar nicht kümmern - weil ich am 1.1.2016 nachweislich noch nicht in Frankreich gelebt habe und die Wohnung auch nicht bezugsfertig war?
Und??? Sobald du die Jouissance (Verfügung aka den Schlüssel) hast, ist das automatisch deine Résidence. Wenn halt nicht dein Hauptwohnsitz (résidence primaire), dann eben eine résidence secondaire! (was zudem noch einige Nachteile mit sich bringt (bsp. keine Deckelung der TdH nach Einkommen usw.)). Das mit dem nicht bezugsfertig - wie beriets gesagt...