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Autor Thema: Fragen zu Steuern  (Gelesen 4024 mal)

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Offline goetz79

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Fragen zu Steuern
« am: 12. April 2007, 13:43:53 »
hallo leute,

ziehe im Mai nach Frankreich, werde in D arbeiten und möchte mich als Grenzgänger besteuern lassen.

Fragen hierzu:

Wie ist das im ersten Jahr ? Habe schon in D gearbeitet vor dem Umzug. Habe ich ein Wahlrecht mich das ganze Jahr in Frankreich besteuern zu lassen oder geht das hälftig?
Oder ist erst nächstes Jahr eine Steuererklärung in Frankreich möglich?

Offline mawe

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Fragen zu Steuern
« Antwort #1 am: 12. April 2007, 18:15:17 »
Zitat von: goetz79
Wie ist das im ersten Jahr ? Habe schon in D gearbeitet vor dem Umzug. Habe ich ein Wahlrecht mich das ganze Jahr in Frankreich besteuern zu lassen oder geht das hälftig?
Oder ist erst nächstes Jahr eine Steuererklärung in Frankreich möglich?
Hallo,
als ich nach meinem Umzug nach F (Procedere ist hier im Wiki sehr treffend beschrieben) mit einer Telefonrechnung, Abmeldebescheinigung, ausgefülltes Formular 5011 3-fach, etc beim hotel des impots vorsprach, hat der nette Herr am Empfang mich gefragt, seit wann ich in Frankreich lebe. Dieses Datum hat er auf allen 5011ern vermerkt und ist damit zum Chef geflitzt. Unterzeichnet, gestempelt, fertig - mit den Worten "Sie sind ab diesem Datum mit all ihren Einkünften in Frankreich steuerpflichtig. Die Formulare für 2006 haben wir aber frühestens im Mai 2007".
Die Aktion dauerte keine 5 Minuten und war sehr freundlich.

Allerdings habe ich in D zuvor klar Schiff gemacht und mich nicht nur beim Einwohnermeldeamt abgemeldet sondern auch beim Finanzamt. Nach Ausgleich der noch fälligen USt-Erstattung habe ich auch dort eine Bescheinigung erhalten.
Sonst dürfte wohl dir 183 Tage-Regel auch noch eine Rolle spielen.

A+
Martin